Liebes Forum,
ich habe am 3. Mai eine neue Stelle angefangen (ich selbst wollte bereits am 1. anfangen, war auch vor Ort aber der Vertrag war nicht fertig) und bin dort für 2 Jahre beschäftigt. Tarifvertrag TV-L. Wie viel Urlaubsanspruch habe ich für 2017?
Rechnet man für die vollen Monate ein Zwölftel würde ich auch 18 Tage pro Jahr kommen. Da der Mai ja leider "nicht zählt". Da ich aber die 6 Monate Wartezeit im November überschritten habe, müsste ich doch eigentlich 20 Tage Urlaub bekommen?
Kann mir dazu jemand helfen? Bevor ich mit der Personalabteilung spreche und doch nicht Recht habe..
Spielt es eine Rolle wie viele Urlaub ich bei meinem vorherigen Arbeitgeber hatte? war dort bis April beschäftigt und hatte 10 Tage.
Vielen Dank vorab und viele Grüße,
Clea
Urlaubsanspruch bei Jobanfang Mitte Mai
23. Juni 2017
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Frage vom 23. Juni 2017 | 11:35
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Jobanfang Mitte Mai
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#1
Antwort vom 23. Juni 2017 | 12:19
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
ZitatSpielt es eine Rolle wie viele Urlaub ich bei meinem vorherigen Arbeitgeber hatte? war dort bis April beschäftigt und hatte 10 Tage. :
Ja, denn der Urlaub ist immer ein Jahresurlaubsanspruch und Doppelansprüche gibt es nicht (§ 6 BUrlG ). Die 10 Tage sind also anzurechnen, sodass - nur auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch bezogen und unter der Prämisse, dass Sie in einer 5-Tage-Woche arbeiten - vom gesetzlichen Urlaub nur 10 Urlaubstage übrig wären. Mehr als die 18 Urlaubstage werden also beim neuen Job nicht rausspringen.
#2
Antwort vom 23. Juni 2017 | 12:40
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Ja, denn der Urlaub ist immer ein Jahresurlaubsanspruch und Doppelansprüche gibt es nicht (§ 6 BUrlG ). Die 10 Tage sind also anzurechnen, sodass - nur auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch bezogen und unter der Prämisse, dass Sie in einer 5-Tage-Woche arbeiten - vom gesetzlichen Urlaub nur 10 Urlaubstage übrig wären. Mehr als die 18 Urlaubstage werden also beim neuen Job nicht rausspringen.
Laut Tarifvertrag hätte ich aber Anspruch auf 30 Tage Jahresurlaub. Werden die 10 Tage dann nicht davon abgezogen, so dass ich wieder auf 20Tage komme?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 23. Juni 2017 | 15:11
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Die 30 Urlaubstage gelten aber nur für eine Beschäftigung im gesamten Kalenderjahr. Da sie erst am 03.05.2017 angefangen haben, können es bei dem neuen AG maximal 18 Urlaubstage nach Tarif werden, das ergibt sich so aus dem Tarifvertrag. Damit haben wir hier eine abweichende Regelung vom BUrlG, was Teilansprüche betrifft.
§ 6 Abs. 1 BUrlG
betrifft im Übrigen nur den gesetzlichen Urlaub. Sprich die 10 Urlaubstage beim Alt-AG verhindern das entstehen von 10 gesetzlichen Urlaubstagen beim Neu-AG, sodass dort nur noch 10 gesetzliche Urlaubstage anfallen. Und die werden ja gewährt, wenn 18 Urlaubstage in 2017 beim Neu-AG anfallen.
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