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Urlaubsanspruch

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Urlaubsanspruch

Hallo zusammen,

Folgender Fall:
Habe von 01.01.2012 - 31.03.2012 bei Firma A gearbeitet (Urlaubsanspruch 7,5 Tage) habe dann zum 01.04.2012 bei Firma B angefangen und zum 30.06.2012 gekündigt,mir stehen 5,67 Urlaubstage zu, jedoch bin ich ab dem 18.06.2012 bis 30.06.2012 freigestellt. Fange zum 01.07.2012 bei Firma C an
Jetzt habe ich zwei Fragen:
- Wird in der Urlaubsbescheinigung von Firma B stehen dass ich nur 5,67 oder 10 Urlaubsage hatte? Werden die Freistellungstage als Urlaubstage gezählt?
- Bei Firma C habe ich 30 Tage Urlaub, wie viel Urlaub steht mir dann zu?

Vielen Dank im Voraus


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von CE1990 am 17.06.2012 09:50
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

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>Urlaubsanspruch
quote:
Habe von 01.01.2012 - 31.03.2012 bei Firma A gearbeitet (Urlaubsanspruch 7,5 Tage)

Der Teil-Urlaub wurde gewährt oder abgegolten? Ab 0,5 wird im Übrigen aufgerundet.


quote:
mir stehen 5,67 Urlaubstage zu, jedoch bin ich ab dem 18.06.2012 bis 30.06.2012 freigestellt.

Unter Anrechnung des Urlaubsanspruches?

quote:
Wird in der Urlaubsbescheinigung von Firma B stehen dass ich nur 5,67 oder 10 Urlaubsage hatte?

Der AG kann nur unter Anrechnung des anteiligen Urlaubsanspruches freistellen. Die anderen Tage gehen auf seine Kappe.


quote:
Bei Firma C habe ich 30 Tage Urlaub, wie viel Urlaub steht mir dann zu?

Kommt drauf an. Zum Beispiel wollen gar nicht alle Firmen die Urlaubsbeschenigung des bisherigen AG sehen und gewähren prinzipiell anteiligen Urlaubsanspruch.



von 1000kleinesachen am 17.06.2012 10:53
Status: Unsterblich (3707 Beiträge)
Userwertung:  4,1  von 5 (von 78 User(n) bewertet)

>Urlaubsanspruch
Danke für die schnelle Antwort.

1. Der Teil-Urlaub wurde gewährt. Ich hatte eigentlich 9 Urlaubstage aber gerechnet auf eine 6-Tage-Woche, d.h. umgerechnet auf eine 5 Tage-Woche sind es nur noch 7,5 Tage
2. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der vorhandenen Urlaubsansprüche (5,67 Tage also ~ 6 Tage)
3. Mein neuer AG verlangt eine Urlaubsbescheinigung

D.h. also dass auf der Urlaubsbescheinigung von Firma B nur die 5,67 Urlaubstage stehen werden oder?
Also habe ich bei Firma C noch 16 Urlaubstage die mir zustehen oder?

Vielen Dank im Voraus
CE

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von CE1990 am 17.06.2012 11:26
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Urlaubsanspruch
Du hast also den bei A erworbenen Urlaubsanspruch zu 100% verbraucht und den bei B via Freistellung ebenso. Folglich fängst du bei C neu an und erwirbst - sofern du solange dort bleibst - bis Jahresende Anspruch auf den halben Jahresurlaub, den du aber wegen der Wartezeit nicht in diesem Jahr nehmen kannst,

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von blaubär+ am 18.06.2012 08:20
Status: Unsterblich (2265 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 37 User(n) bewertet)

>Urlaubsanspruch
Hallo,
leider Gottes bestehen hier im Land unterschiedliche Auffassungen von Urlaub.
Der Urlaub beträgt vier Wochen im Jahr - und das Arbeitgeberübergreifend!
Wenn du von deiner Arbeit freigestellt wurdest, wird dies NICHT auf deinen Urlaub angerechnet - die Auffassung hier ist nicht korrekt!
Wenn der neue AG dir 30 Tage zubilligt, wären das 6 Wochen, bei einer 5-Tage-Woche! Hast du schon zwei Wochen Urlaub genommen, stehen dir also noch 4 Wochen zu!
Allerdings hat man einen Urlaubsanspruch erst nach 6 Monaten!


von CBW am 18.06.2012 08:37
Status: Unsterblich (1682 Beiträge)
Userwertung:  2,6  von 5 (von 89 User(n) bewertet)

>Urlaubsanspruch
@ce1990,
um hier keine weiteren Verwirrungen zu stiften, gucken wir einfach in das Bundesurlaubsgesetz, was da zum Thema Wartezeit steht:

§ 4 Wartezeit
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.

Da steht keineswegs, dass man in den ersten sechs Monaten keinen Urlaub nehmen darf, da steht nur, dass man noch nicht den vollen Urlaubsanspruch erworben hat.

Ihr Urlaubsanspruch kann natürlich länger als vier Wochen sein, die Dauer des Urlaubs hängt davon ab, wieviel Urlaub der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag gewährt oder was dazu in einem Tarifvertrag steht.

Wenn die Freistellung widerruflich war, darf der Urlaub nicht darauf angerechnet werden, war die Freistellung unwiderruflich, darf der Urlaub darauf angerechnet werden.


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von hamburgerin01 am 18.06.2012 09:01
Status: Tao (11458 Beiträge)
Userwertung:  3,9  von 5 (von 236 User(n) bewertet)

>Urlaubsanspruch
Ich möchte mal die Aussagen hier ergänzen, bzw. ich weiß, dass die Frage eigentlich auf die Berechnung einer Zahl hinauslief, ich meine jedoch auf einen anderen Umstand hinweisen zu wollen:

Für mich persönlich wäre es ein Kriterium bei Arbeitgeber C nicht mehr arbeiten zu wollen, weiter zu suchen, wenn dieser so etwas anfordert.
Für mich ein Hinweis auf "Korinten*****r- und Rechthaberei".
Es ginge mir nicht darum, dass ich mehr erhalten will, sondern darum, dass der Arbeitgeber in kleinlicher Art und Weise, vermutlich wegen ein oder zwei Tagen Differenz ein bereit ist ein Verhältnis zu zerstören, was mit Vorschuß auf Vertrauen gebaut sein sollte.
Jede Wette das da noch andere Sache nicht stimmen oder erst einmal vor Ort kein besonders gutes Klima vorherrscht ...

Wenn ich das mit der 6-Tage-Woche lese und dann war es doch nur 5 - Tage Woche, stehen bei mir die Alarmglocken schon wieder auf Gelb und es würde mich nicht wundern, wenn da schon wieder eine ZA - Firma dahintersteckt ...




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"Wer WILL findet Wege, wer nicht will findet Gründe!"


von Kalfaterer am 18.06.2012 10:35
Status: Junior (66 Beiträge)
Userwertung:  5,0  von 5 (von 2 User(n) bewertet)

>Urlaubsanspruch
Erst einmal danke für die Antworten

Also bei der Firma C darf ich sogar dieses Jahr Urlaub in Anspruch nehmen, dass wurde alles schon geklärt, nur leider hatte ich vergessen meine zukünftige Vorgesetzte zu fragen wie viel Urlaub mir noch zu steht und meine Vorgesetzte ist jetzt erst einmal im Urlaub und da ich a weng ungeduldig bin hatte ich mir gedacht dass ich mich mal hier durchfrage

FAZIT: Mir werden von Firma B nur die 5,67 Tage Urlaub angerechnet obwohl die Freistellung 10 Arbeitstage betragen UND mir stehen noch 15/16 Tage bei Firma C zu oder?
Danke nochmal

Gruß

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von CE1990 am 18.06.2012 12:20
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Urlaubsanspruch
Also: Freistellung bedeutet, dass der AG dich auf seine Kosten von der Arbeitspflicht entbindet - auf gut Deutsch: er will dich, aus welchem Grund auch immer, nicht mehr im Betrieb sehen. Sinnvollerweise mindert er seine Last, indem er dir ausstehenden Urlaub sozusagen aufs Auge drückt.
Nun hast du bei deinem neuen AG C einen über das BurlG hinausgehenden U-Anspruch; das führt zu der Frage, wie U-Ansprüche aus den AV bei A und B in Blick auf C zu sehen sind. Denn diese Ansprüche - darüber war ja nichts zu lesen -- könnten sich rein nach dem BurlG gerichtet haben. Insofern ist es von Bedeutung, wieviel davon verbraucht ist. Und das ist der komplette U-Anspruch aus diesen Zeiten. Somit gibt es da nichts, was zu übertragen wäre.

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von blaubär+ am 18.06.2012 14:58
Status: Unsterblich (2265 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 37 User(n) bewertet)

>Urlaubsanspruch
Verbraucht habe ich bei Firma A 9 Urlaubstage (6-Tage-Woche) und bei Firma B sind es 5,67 Urlaubstage (5-Tage-Woche). Jetzt habe ich vorhin den Tarifvertrag (gilt für Firma C) gelesen und da stand folgender Abschnitt:
Im Verlauf des Kalenderjahres eintretende oder ausscheidende Arbeitnehmer erhalten für jeden Beschäftigungsmonat, in dem sie mindestens 15 Kalendertage
dem Betrieb angehört haben, 1/12 des vollen Jahresurlaubs, aufgerundet auf volle Arbeitstage.
Also: 1/12 von 30 Urlaubstagen ist 2,5 --> 2,5 x 6 Monate = 15 Tage
Verstehe ich das so richtig?
Gruß

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von CE1990 am 18.06.2012 21:02
Status: Frischling (5 Beiträge)
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