Urlaubsabgeltung wird nicht bezahlt

22. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Teewurst
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)
Urlaubsabgeltung wird nicht bezahlt

Hallo zusammen,

ich wurde Ende September während meiner Krankheit zum 31.10.16 fristgerecht gekündigt.

Ich hatte einen festen Bruttolohn von 1600 EUR, 5 Arbeitstage (Mo.-Fr.) je 7 Stunden und jährlich 24 Urlaubstage, von denen ich 8 im Sommer bereits genommen habe, allerdings einen davon während meiner Krankheit, so fällt dieser schon mal weg, also 7.


Nun ist es so, dass ich für den Monat Oktober nur bis zum 06.10.16 krankgeschrieben war, die anderen Tage nicht.
Auf Grund von psychischen Problemen fiel mir der Arztbesuch schwer. Die Fehltage sind logischerweise unbezahlt.
Ab dem. 27.10 hatte ich wieder eine Krankmeldung (AU) vom Arzt, die über den letzten Arbeitstag (31.10) hinausging. Für die Tage ab dem 27.10 erhalte ich allerdings Krankengeld, sodass ich kein Gehalt meines ehemaligen Arbeitgebers für diese Tage erhalte.

Nun habe ich eine Lohnabrechnung erhalten, auf der ein 'Gehalt' vom 01.10-08.10 vermerkt ist und der Betrag ca. 416 EUR Brutto beträgt.

Nach mehreren Telefonaten mit meinem ehem. Arbeitgeber, der sich bereits seit über 2 Wochen darum kümmern wollte, mich Woche für Woche hin hält und mir auch mitteilte, dass ich Anspruch auf die Urlaubstage-Auszahlung habe, er mir gestern telefonisch sagte, dass in den bereits bezahlten Tagen (01.10-08.10) die Urlaubstage größtenteils (angeblich 8 von 10) mit drin seien.
Allerdings war ich, wie schon oben beschrieben, bis zum 06.10 krankgeschrieben, zudem fällt der 01. und 02.10 auf das Wochenende, das ich eigentlich nicht bezahlt bekomme, da der Betrieb an Wochenenden geschlossen hat.

Da im Arbeitsvertrag vermerkt ist, dass die restlichen Urlaubstage gezwölftelt werden, fallen die Urlaubstage für November und Dezember weg. Ich habe von den 24 Urlaubstagen, falls die Rechnung so richtig ist, also 20 Urlaubstage abzüglich der bereits 7 genommenen. Also müsste ich noch 13 Urlaubstage haben, die mir ausgezahlt werden müssen?!

Jetzt weiß ich rechtlich gesehen nicht, wie es mit den bereits gezahlten Arbeitstagen aussieht, die über meine Krankschreibung hinausgehen, also der 07. und 08.10.
Insgesamt fallen der 01.-02. und 08.10 sowieso auf ein Wochenende.
Können diese 5 Tage trotzdem auf die übrigen Urlaubstage angerechnet werden?
Wie gehe ich weiter vor, denn der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Urlaubsabgeltung unverzüglich zu bezahlen und habe dadurch bei privaten Verpflichtungen (Strom usw.) Rückstände, wodurch mir weitere Mahnkosten entstehen (werden).

Danke und Grüße!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Können diese 5 Tage trotzdem auf die übrigen Urlaubstage angerechnet werden?
Urlaubstage und Fehltage sind rechtlich zwei verschieden zu behandelnde Sachverhalte. Insofern können Fehltage nicht einfach so mit Urlaubstagen verrechnet werden. Im Grunde müsste dein Arbeitgeber dir auf der einen Seite die Urlaubstage auszahlen, auf der anderen aber die Fehltage wieder vom Lohn abziehen. Rein rechnerisch dürfte sich das plusminusnull rauslaufen.
Wenn deine Ansprüche auf die eine oder andere Weise berechnet fest stünden und dein Arbeitgeber mit der Zahlung in Verzug sein sollte, kannst du Zinsen berechnen, das ist wahr. Nicht in Anspruch nehmen kannst du deinen Arbeitgeber aber dafür dass du keine Kontodeckung und keine Reserven hast. Deine Verzugszinsen gehen zu deinen Lasten.
Die Darstellung deiner Sachverhalte ist so geartet, dass sich einer hinsetzen müsste, Tabellen aufzustellen, um herauszufinden, was dir vielleicht zustünde. Das ist ein ziemliches hin und her und hü & hott. Vielleicht hast du in deinem Bekanntenkreis jemanden, der dir hilft, hier mehr Klarheit und Übersichten zu bringen.

-- Editiert von blaubär+ am 23.11.2016 13:27

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