Urlaubsabgeltung bei Voller Erwerbsminderungsrente auf Zeit ?

22. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Jonny70
Status:
Schüler
(315 Beiträge, 103x hilfreich)
Urlaubsabgeltung bei Voller Erwerbsminderungsrente auf Zeit ?

Hallo

Habe Volle Erwerbsminderungsrente auf 3 Jahre. Die Urlaubsabgeltung, beantrage ich diese jetzt oder erst wenn ich Dauer Rentner bin ?

Gruss

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6500x hilfreich)

... erst, wenn's amtlich wird.

12x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jonny70
Status:
Schüler
(315 Beiträge, 103x hilfreich)

Hallo

Und das heißt jetzt ?

Gruss

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Jonny70):
Und das heißt jetzt ?

Wie ist der Beschäftigungsstatus?
Von Arbeit oder Krankengeldbezug zur Rente, also Arbeitsverhältnis beendet.
Da braucht der AN gar nicht machen, der Resturlaub wird mit der letzten Abrechnung vergütet. Wobei es noch die 31. März Regel mit dem Alturlaub auch beachtet werden sollte.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jonny70
Status:
Schüler
(315 Beiträge, 103x hilfreich)

Hallo

Bin seit Jahren im Krankenstand und bekomme seit kurzem Volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit.
So steht es im TV-L:
"Das Arbeitsverhältnis endet nicht, wenn nach dem Bescheid des Rentenversicherungsträgers eine Rente auf Zeit gewährt wird. In diesem Fall ruht das Arbeitsverhältnis für den Zeitraum, für den eine Rente auf Zeit gewährt wird."

Gruss

-- Editiert von Jonny70 am 22.01.2017 19:32

-- Editiert von Jonny70 am 22.01.2017 19:32

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Jonny70):
In diesem Fall ruht das Arbeitsverhältnis für den Zeitraum, für den eine Rente auf Zeit gewährt wird."

Dann sollte man zum einen mit dem Arbeitgeber Rücksprache halten, der Arbeitgeber macht es bestimmt gerne, da er für die weitere Zeit keine Rückstellung machen muss.
Nachteil für den Arbeitnehmer, es wird nicht nur Lohnsteuer abgezogen, sondern auch KK, RV AV. Scheidet man jetzt während der Rentenzeit aus, zahlt der AG das gesamte Brutto aus, und man zahlt nur anteilig Einkommenssteuer.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Der einzige Fall, bei dem der Urlaub abgegolten werden darf, ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es gibt m.W. keine Ausnahmen.

-- Editiert von altona01 am 22.01.2017 20:13

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jonny70
Status:
Schüler
(315 Beiträge, 103x hilfreich)

Hallo
Mein Nachbar ist in der VDK. Die sagen das ich es jetzt beantragen muss. Hmmm, jetzt weiß ich nicht was ich machen soll ?
gruss

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Na denn, stellen Sie doch einfach mal den Antrag. Mehr als abgelehnt kann er ja nicht werden.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Jonny70
Status:
Schüler
(315 Beiträge, 103x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Der einzige Fall, bei dem der Urlaub abgegolten werden darf, ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es gibt m.W. keine Ausnahmen.

-- Editiert von altona01 am 22.01.2017 20:13


Hallo

Die VDK hat mir heute die Urteile vom BSG geschickt wo das geregelt ist.

AZ: B 13 R 81/11 R und B 13 R 85/11 R

Was heißt das jetzt genau für mich ?

Gruss und ein schönes Wochenende

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

In den Urteilen geht es m.E. nicht um Urlaubsentgelt. Es geht da eher grundsätzlich um die Anrechnung von Einnahmen im Bezug von Renten.
Da steht auf jeden Fall nicht, dass man sich Urlaubsentgelt im laufenden Arbeitsverhältnis auszahlen lassen kann.

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Jonny70):
Die VDK hat mir heute die Urteile vom BSG geschickt wo das geregelt ist.

Na und schon die Urteile gelesen?
Das sind nur Urteile wo besagen, die Einmalzahlungen dürfen nicht auf die Rente angerechnet werden. Der VDK befasst sich auch nicht mit Arbeitsrecht. Die Urteile des VDK befassen sich ausschließlich im Bereich Sozialrecht.
Es rein gar nichts mit Arbeitsrecht zu tun.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Jonny70
Status:
Schüler
(315 Beiträge, 103x hilfreich)

Hallo

Das steht im Schreiben:

...Für die Dauer der Zeitverrentung ruht ihr Arbeitsverhältnis gemäß § 33 Absatz 2 Satz 5, 6 TV-L, mit allen Rechten und Pflichten.

Sorry, aber ich versteh nur Bahnhof. Was bedeutet das für die Urlaubsabgeltung ?

Gruss

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Jonny70
Status:
Schüler
(315 Beiträge, 103x hilfreich)

Hallo

Jetzt hab ich das mit dem TV-L verstanden:
5) Das Arbeitsverhältnis endet nicht, wenn nach dem Bescheid des Rentenversicherungsträgers eine Rente auf Zeit gewährt wird.
6) In diesem Fall ruht das Arbeitsverhältnis für den Zeitraum, für den eine Rente auf Zeit gewährt wird.

Hilft wir ja nicht wirklich zum Betreff: Urlaubsabgeltung.

Gruss

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Ihnen hat doch jemand vom VDK gesagt, Sie müßten den Urlaub jetzt beantragen. Den schreiben! Sie jetzt einfach nochmal an und fragen konkret, wo Sie nachlesen können, dass Sie jetzt die Urlaubsabgeltung beantragen können.

Ich bleib bis dahin dabei: Der Urlaub darf nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgegolten werden.

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

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