Urlaub wird ausgezahlt mit Durchschnittsstunden???

23. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
kleinerBlauer
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)
Urlaub wird ausgezahlt mit Durchschnittsstunden???

Hi!
Das Problem ist ganz einfach. Meine Freundin ist gekündigt worden und wird bis zum letzten Tag krank geschrieben. Da in der letzten Zeit eine Kraft von 3 ausgefallen ist, hat sie wesentlich mehr, als die vertraglich vereinbarten 160 Stunden gearbeitet.
Nun meine Frage:
Werden bei der Bezahlung des Resturlaubs nur die 160 Stunden veranlagt oder die Durchschnittsstunden der letzten Monate/Wochen.

Eine allgemeine Frage noch: Kann der Arbeitgeber einen Zwangsurlaub trotz Unterbesetzung anordnen, nur weil er will, dass diejenige nicht mehr arbeitet?

Vielen Dank für die hoffentlich hilfreichen Antworten!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jb
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 61x hilfreich)

Der auszuzahlende Betrag richtet sich nach dem Monatsgehalt, also Gehalt : Arbeitstage x abzugeltende Urlaubstage.
Eventuell abgegoltene Überstunden der Vergangenheit spielen dabei keine Rolle.

Der Zwangsurlaub nennt sich "Freistellung unter Anrechnung des Resturlaubs" und ist eine völlig normale Sache, insbesondere dann, wenn man sich nicht in allerbestem Einvernehmen trennt oder der MA z. B. Zugang zu vertraulichen Daten hat. Und es macht meist Sinn, weil gekündigte MA ohnehin nicht mehr die produktivsten sind.

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ich stimme jb zu, in das Urlaubsentgelt fließen evtl. nur Zuschläge mit ein, die regelmäßig und grundsätzlich anfallen, z.B. Erschwerniszuschläge für bestimmte Berufszweige, regelmäßige Zuschläge für Nachtarbeit oder ständig und regelmäßig geleistete Überstunden, nicht jedoch unregelmäßig oder aus besonderen Gründen geleistete Überstunden (z.B. Ausfall eines Mitarbeiters).
Noch vorhandene Urlaubsanteile zum Schluß eines Arbeitsverhältnisses müssen auf Verlangen des AG genommen werden.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#3
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

genau, gemachte Überstunden spielen keine Rolle.

P.

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