>Urlaub nehmen von JobCenter wie?
@wirdwerden:
Die Mitteilung alleine reicht allerdings nicht aus. Die Ortsabwesenheit muss genehmigt werden.
@Sikerim Seni:
Zunächst einmal solltest Du Dich von dem Begriff "Urlaub" verabschieden. Den erhälst Du während der Arbeitslosigkeit nicht. Vielmehr benötigst Du die Genehmigung zur Ortsabwesenheit, die für bis zu 3 Wochen im Kalenderjahr erteilt werden kann.
Diese Genehmigung benötigst Du schriftlich und m.E. nur vom Jobcenter, weil das Jobcenter auch für Deine Vermittlung zuständig ist. Um auf Nummer sicher zu gehen würde ich allerdings zumindest die Genehmigung, wenn sie erteilt wird, der Agentur für Arbeit zur Kenntnis geben. Und zwar nachweislich.
Ergänzende Hinweise: Die meisten Jobcenter erteilen die Genehmigung erst kurz vor der geplanten Ortsabewesenheit (ca. 1 Woche vorher), was aber nicht heißt, dass Du nicht frühzeitig den Antrag stellen kannst.
Wird die Ortsabwesenheit genehmigt, musst Du Dich am Tag Deiner Rückkehr, bzw. spätestens am Folgetag,
persönlich beim Jobcenter zurückmelden.
Verlässt Du den zeit- und ortsnahen Bereich ohne Genehmigung, entfällt für die Dauer der Ortsabwesenheit Dein Leistungsanspruch vollständig.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website:
http://www.axelkrueger.info "
von AxelK am 04.07.2012 09:58
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