Urlaub nach Elternzeit abgezogen! Ok?

6. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Phribos
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub nach Elternzeit abgezogen! Ok?

Hallo zusammen,

folgendes Szenario:

AN nimmt vom 07.12.2013 bis zum 06.02.2014 Eltzernzeit.
Da AN und AG versäumt haben, den Urlaubsanspruch entsprechend zu kürzen, werden dem AN nun 5 Tage (30 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr) abgezogen bzw. als Minusstunden "berechnet".

Ist die Anzahl ok (Stichwort "voller Monat") und ist es rechtmäßig, dass so etwas im Nachhinein passiert?

Danke und viele Grüße
Phribos

-- Editiert Phribos am 06.01.2015 10:33

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

pro Arbeitsmonat gibt´s 2,5 Tage Urlaub.

Hier hat der AN 2 Monate nicht gearbeitet. Da sollten 5 Tage ok sein.

LG nero

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#2
 Von 
Phribos
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Nero, danke für Deine schnelle Antwort.

Ist es auch ok, wenn es doch in §17 BEEG um volle Kalendermonate geht?
Und auch, wenn der AG es verschlafen hat und nun ein Jahr später damit um die Ecke kommt?

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#3
 Von 
clollilolli
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 41x hilfreich)

Das ist blödsinn. Dir dürfen nur 1/12 vom Urlaub abgezogen werden, nur die vollen Kalendermonaten gelten.
Da du nur den Januar als Vollen Monat Elternzeit gemacht hast, dürfen die dir auch nur für diesen Monat Urlaub abziehen.

>

(BAG, Urteil v. 17.5.2011,9 AZR 197/10 ).

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#4
 Von 
Phribos
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)


Deswegen hab ich nochmal nachgefragt, vielen Dank!

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#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Da AN und AG versäumt haben, den Urlaubsanspruch entsprechend zu kürzen,


Wenn, dann kan das Versäumnis nur dem AG zugerechnet werden, nicht dem AN.
Soll der Urlaub jetzt für 2015 gekürzt werden? Sind im Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag Ausschlussfristen aufgeführt?

Rechtlich dürfte der AG aus meiner Sicht wenig Chance haben. Ob man sich trotzdem mit einer Kürzung von 1/12 im Nachhinein einverstanden erklärt, muss man selber abwägen. Bei solchen Geschichten sitzt der AG typischerweise am "längeren Hebel" und kann erstmal Tatsachen schaffen.

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#6
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

Urlaub steht Ihnen (anteilig) für geleistete Arbeit zu. Wie zu verfahren ist, regelt in erster Linie der Tarifvertrag.





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#7
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:

Urlaub steht Ihnen (anteilig) für geleistete Arbeit zu. Wie zu verfahren ist, regelt in erster Linie der Tarifvertrag.


In dem Fall eher nicht, die Regelungen des BEEG sind hier massgeblich. Und das Urlaub nur für geleisteten Arbeit zusteht, ist ebenfalls nicht ganz sauber formuliert. Urlaubsanspruch kann auch während einer lang anhaltenden Arbeitsunfähigkeit erworben werden.

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#8
 Von 
Phribos
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

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Wenn, dann kan das Versäumnis nur dem AG zugerechnet werden, nicht dem AN.
Soll der Urlaub jetzt für 2015 gekürzt werden? Sind im Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag Ausschlussfristen aufgeführt?
Rechtlich dürfte der AG aus meiner Sicht wenig Chance haben. Ob man sich trotzdem mit einer Kürzung von 1/12 im Nachhinein einverstanden erklärt, muss man selber abwägen. Bei solchen Geschichten sitzt der AG typischerweise am "längeren Hebel" und kann erstmal Tatsachen schaffen.
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Ich bekomme jetzt für 2015 entsprechend Minusstunden. Geplant sind 40 (da 5 Tage), wenn ich nach den vollen Kalendermonaten gehe, sind aber ja nur 20 zulässig, richtig?

Wegen der späten Meldung und 20 Stunden vor gericht zu gehen, halte ich für überzogen; ich möchte aber auch nicht mehr Minusstunden bekommen, als rechtlich in Ordnung sind.

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#9
 Von 
shotgunbaby
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 50x hilfreich)

Kleiner Tipp:
Beim nächsten mal die 2 Monate splitten, dann gibts keinen Abzug, da in der Regel die Kinder nicht zum Start eines vollen Monats geboren werden :D (Wie bei euch am 7. Glückwunsch ürbigens ;) )
Korrekt wären 20 Std. Abzug (2,5 Tage)

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