hallo zusammen ...
kurze frage, vielleicht weiß es jemand ... mal angenommen man bezieht als frührentner (rente auf zeit) einen kleinen betrag ergänzender sozialhilfe ...
darf man dann urlaub machen oder ist man als sozialhilfeempfänger (egal in welcher höhe und form) grundsätzlich keinen urlaub machen?
falls doch, muss das genehmigt werden bzw. wie ist der weitere ablauf?
ich habe gehört man darf grundsätzlich keinen urlaub machen, habe aber auch schon gehört bis sechs wochen ... wie verhält sich das, hat jemand infos hierzu?
Urlaub machen als Sozialhilfeempfänger ??
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Es gibt hierzu keine gesetzliche Regelung, aber behördeninterne Anweisungen, wie so etwas zu regeln ist.
Da AlgII-Empfänger Anspruch auf 3 Wochen Urlaub im Jahr haben, ist davon auszugehen, dass dies auch für Sozialhilfe-Empfänger gilt.
Reden Sie einfach mit Ihrem Sachbearbeiter.
Ich kenne ehrlich gesagt keine passende gesetzliche Regelung und das SGB XII ist auch nicht so wirkich mein Thema, aber ein Rentner muss doch dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Warum sollte der keinen Urlaub machen dürfen? Will mir nicht wirklich einleuchten.
Gruß,
Axel
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naja, es geht ja nicht um die rente, sondern um den zuschuss vom sozialamt ...
so rein von der logik würde ich natürlich auch annehmen, dass einem urlaub eigentlich nichts im wege stehen soll ... keine ahnung ...
Hallo ca
Dem Urlaub steht ja auch nichts im Wege! Wenn man Ihnen den verweigern würde, könnten Sie den jederzeit einklagen. Der wird bewilligt, da bin ich mir doch ziemlich sicher.
Hallo Axel,
Das ist einfach nur wieder eine von vielen Gesetzeslücke, diese SGBs sind doch sowas von stümperhaft zusammengeschustert, deshalb werden die ja auch ständig ergänzt oder geändert. Und an Urlaub haben die ja nun beim Schreiben zuletzt gedacht, s.a. SGBII.
Da helfen langfristig nur die Gerichte.
Gruß
gibt es denn irgendeinen bestimmten weg, wie man diesen beantragen muss?
Rufen Sie den Sachbearbeiter an, dessen Tel.Nr. auf Ihrem Bescheid steht und fragen Sie mal nach. Das ist der einfachste Weg. Denke mal, dem liegen Vorschriften vor, dass er zu bewilligen hat. Sollte er was anderes sagen, bitte nochmal hier melden, ist auch für uns hilfreich!
Es gibt keine Vorgabe für die Form des Antrags, aber da es auch keine Vorschriften gibt, Anschreiben zeitnah zu beantworten, können Sie bei einer Anfrage per Brief evtl. lange warten....
naja, idee ist nicht schlecht ... doof wäre aber, wenn der dann sagt man darf drei wochen urlaub machen, man aber schon vier gebucht hat ... oder er sagt man darf vier machen, man aber schon sechs gebucht hat oder so ...
@ca
so wie auch ein gehaltsempfänger nicht buchen kann BEVOR er urlaub beantragt hat, so sollte auch ein leistungsempfänger sgb II und sgb XII das nicht tun.
anrage beim sb, ggfalls schriftlich nachreichen und fertig. abgelehnt werden kann ein urlaub nicht, insbesondere dann nicht, wenn es um leistungen aus dem sgb XII geht. die begründung möchte ich sehen...zum glück gibt es noch keine meldeauflagen so wie bei kriminellen auf bewährung o.ä.
sunbee
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