Urlaub gebucht und falscher Preis berechnet

16. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Schranzi
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 15x hilfreich)
Urlaub gebucht und falscher Preis berechnet

Hallo zusammen,

wir haben vorgestern über einen Reisevermittler (z.B. Holidaycehck/Sonnenklar etc.) online eine Reise gebucht, die im Oktober dieses Jahres stattfinden soll.

Wir haben direkt nach der Buchung eine Email mit einer verbindliche Buchungsbestätigung vom Reisevermittler erhalten. Der Gesamtpreis war dort mit 2.800 Euro angegeben. Also genau so wie bei der Onlinebuchung auch angegeben (soweit alles korrekt).

Nun kam gestern die Rechnung direkt vom Reiseveranstalter (z.B. Neckermann, SchauinsLand etc.) per Email. Der Rechnungsbetrag dort war aber wesentlich höher, nämlich 4.200 Euro. Über 1.400 Euro mehr! Wir haben beim Reisevermittler angerufen und um Klärung der Sache gebeten.

Heute rief der Reisevermittler an und teilte uns mit, es wäre bei der Buchung wohl etwas schief gelaufen. Es bestünde nun erstens die Möglichkeit, die Reise auf deren Kosten zu stornieren und eine alternative Reise zu finden oder aber zweitens, die Reise zum erhöhten Preis anzunehmen.

Wir wollen aber weder das eine, noch das andere. Wir wollen die Reise zum besagten Termin und zum gebuchten Preis, nämlich 2.800 Euro.

Unsere Fragen:
1. Muss der Reisevermittler die Reise zum gebuchten Preis (2.800 Euro) nun ausführen? Sprich, haben wir ein Recht auf diesen Preis?

2. Muss ich der Rechnung vom Reiseveranstalter widersprechen? Besteht evtl. eine Annahme des Vertrages durch stillschweigen?

3. Kann ich im Falle der Nichtdurchführung der Reise zum eigentlichen Preis von 2.800 Euro, Schadenersatz vom Reisevermittler fordern?

Ich danke jetzt schon für die Beantwortung der Fragen. Vielen Dank.

Viele Grüße
Schranzi

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25 Antworten
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#1
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Bitte genauen Wortlaut Email mit einer verbindliche Buchungsbestätigung vom Reisevermittler zitieren (ohne konkrete Details)!

Hat der Reisevermittler schriftlich seinen Irrtum geäußert?

Mein Tip:
Bitte halten Sie die Kommunikation auf ein Minimum mit dem Reisevermittler.

quote:

Wir haben beim Reisevermittler angerufen und um Klärung der Sache gebeten.


Das war keine gute Idee. So hat man den Reisevermittler auf den Irrtum aufmerksam gemacht. Ein Rücktritt vom Vertrag ist bei Irrtum in bestimmten Fällen leider möglich. Dieser Irrtum muss aber zeitnah geltend gemacht werden, damit Dieser glaubwürdig bleibt.
Sie haben es Reisevermittler jetzt einfach gemacht.



quote:
2. Muss ich der Rechnung vom Reiseveranstalter widersprechen? Besteht evtl. eine Annahme des Vertrages durch stillschweigen?


Die Rechnung ist als neues Angebot zu werden, welches nur durch ein klares JA vom Reisenden angenommen werden kann. Ein Schweigen ist unkritisch bzw. kommt einer Ablehnung des Angebots gleich.

quote:
1. Muss der Reisevermittler die Reise zum gebuchten Preis (2.800 Euro) nun ausführen? Sprich, haben wir ein Recht auf diesen Preis?


Der Reisevermittler wird vermutlich die Buchung von sich aus kostenfrei stornieren, wenn das neue Angebot nach einer gewissen Frist nicht angenommen wird. Es wird also schlichtweg keine Reise geben.

quote:
3. Kann ich im Falle der Nichtdurchführung der Reise zum eigentlichen Preis von 2.800 Euro, Schadenersatz vom Reisevermittler fordern?


Das hängt eben vom Wortlaut der Email mit einer verbindliche Buchungsbestätigung vom Reisevermittler und den Gründen für den Irrtum ab.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Für alle drei Frage antworte ich mit Nein, bei 2. vieleicht auch Jein, zur eigenen Beruhigung.

SteffenMeier hat mich mit seinen Antworten teils zum Nicken, Kopfschütteln und Schmunzeln gebracht ...

Wieso sollte es keine gute Idee sein, wenn ein Buchender sich bei Fragen zur Buchung an sein Reisebüro wendet? Auch bei einer Irrtumsanfechtung durch den gewählten Reiseveranstalter.
Es ist absolut unwahrscheinlich, überhaupt nicht sinnvoll und kaum vertragskonform, wenn ein Reiseveranstalter seinen Irrtum nur dem Kunden gegenüber verkündet, sein Reisebüro aber nicht informiert.
- Argument 1: Ebendieses soll ja die aktuelle Buchung retten oder eine neue arrangieren.
- Argument 2: Spätestens beim nächsten Check der Buchung sieht der Reisevermuttler ja eh die veranstalterseitig verzapfte Änderung.

Wieso sollte ein Reisevermittler in einen Vertrag zwischen Buchenden und Reiseveranstalter eingreifen und diesen eigenmächtig auflösen? Diese Berechtigung wird sich wohl kaum ein Reisebüro anmassen. Bei einem Alternativangebot wird der Reiseveranstalter dieses nach Ablauf der benannten Frist selbstständig wieder für andere Interessenten frei geben. Nach dem Motto: wer nicht will, der hat schon.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

quote:
......Wir haben direkt nach der Buchung eine Email mit einer verbindliche Buchungsbestätigung vom Reisevermittler erhalten. Der Gesamtpreis war dort mit 2.800 Euro angegeben. Also genau so wie bei der Onlinebuchung auch angegeben (soweit alles korrekt).....

Mit Sicherheit werden Sie keine Reisebestaetigung direkt nach Buchung durch das Onlineportal erhalten haben, sondern eine Bestaetigung, dass Ihre Buchung dort eingegangen ist. Auf dieser Eingangsbestaetigung sind natuerlich alle relevanten Daten so enthalten, wie Sie die Buchung vorgenommen haben.

Die rechtsverbindliche Bestaetigung der Reise erfolgt immer durch den Reiseveranstalter und keinesfalls durch den Vermittler!

Ansonsten schliess ich mich den Ausfuehrungen von AntoniaW an.
Auch schliesse ich mich hinsichtlich der Qualitaet der Argumente des Steffen Meier den Ausfuehrungen von AntoniaW an. Da kann man wirklich nur mit dem Kopf schuetteln.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Schranzi
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo und vielen Dank für die ersten Antworten.

Hier ist, mit ein paar Unkenntlichkeiten, die Email des Reisevermittlers:

---
Sehr geehrteXXXXXXXXX,

vielen Dank für Ihre verbindliche Reiseanmeldung!

Wir haben Ihre Buchungsdaten bereits gespeichert und unser Servicecenter wird sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bitte nehmen Sie die gleiche Buchung nicht noch einmal vor, um Doppelbuchungen und dadurch entstehende Kosten zu vermeiden.

Bitte prüfen Sie Ihre persönlichen Daten und setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung, wenn Sie Abweichungen feststellen.

Das Service-Center steht Ihnen unter der Hotline oder per E-Mail unter
Montag bis Sonntag von 08:00 bis 24:00 Uhr zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!

Mit freundlichen Grüßen
XXXX

Ihre Buchungsdaten:

Anreise: XX, Sa. 08.10.2011
Rückreise: XX, Sa. 22.10.2011
Veranstalter:

Hotelname: XX
Ort: Playa XX
Zielgebiet: XX
Land: Spanien
Leistung: 14 Tage, 3 Personen, mit All Inclusive, Flug
Zimmer: 1 Doppelzimmer

Teilnehmer:
Frau XX, Alter XX;
Herr XX, Alter XX;
Herr XX, Alter XX;

Gesamtreisepreis:
Einzelpreis 1 : 1400 Euro
Einzelpreis 2 : 1400 Euro
Einzelpreis 3 : 0 Euro
Gesamtpreis: 2800 Euro

Sonstiges:
Keine Zusatzleistung ausgewaehlt
---

Erstmal mussten wir ja mit jemanden Kontakt aufnehmen. Natürlich war dies der Reisevermittler als unser eigentlicher Vertragspartner. Der Reisevermittler hat nicht schriftlich, sondern telefonisch seinen Irrtum geäußert. Eine Stornierung hat der Reisevermittler ebenfalls noch nicht durchgeführt. Wir sollten diese Woche telefonisch noch bescheid bekommen, ob die Reise zu dem Preis nun stattfindet oder nicht. Eigentlich hatte der Reisevermittler genug Zeit, die Reise auf seine Kosten zu stornieren. Das ist aber, wie gesagt, noch nicht geschehen. Da der Reisevermittler unser Vertragspartner ist, haben wir mit dem Reiseveranstalter keinen Kontakt aufgenommen.

Der Reisevermittler teilte uns aber mit, an den Reisveranstalter noch mal einen Kulanzantrag gestellt zu haben.

Viele Grüße
Schranzi

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Wie ich schon vermutet hatte, haben Sie keine verbindliche Buchungsbestaetigung vom Onlineportal erhalten, sondern die besagte Eingangsbestaetigung Ihrer Buchung. Der rechtsverbindliche Vertrag kommt erst mit der Reisebestaetigung des RV zustande.

Die Reisebestaetigung des RV ist auch nicht .....Über 1.400 Euro mehr!....., sondern exakt Euro 1.400,-- hoeher. Also scheint mir der Knackpunkt bei der 3. Person zu liegen.

Ist das ein Kind? Wie alt ist dieses Kind?? Wie sah die Ausschreibung aus, d.h. bis zu welchem Alter war die Kinderermaessigung 100 %??

Warum haben Sie ein Doppelzimmer gebucht und kein Doppelzimmer mit Zustellbett oder gar ein Dreibettzimmer?


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Schranzi
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 15x hilfreich)

Es hat nichts mit der dritten Person zu tun. Selbst der Reiseveranstalter hat in der erhöhten Rechnung unser Kind bereits zu 100% herausgenommen. Dennoch war der Preis zu hoch. Das Kind ist zu 100% von den Kosten befreit.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Wenn Sie schreiben .....Dennoch war der Preis zu hoch..... zweifeln Sie also den Reisepreis von Euro 4.200,-- nach wie vor an. Mir erscheinen Euro 700,-- Nachforderung pro Person bei einer zweiwoechigen Reise auch ziemlich viel.

Mit was begruendet man denn den hohen Preis - wie Sie ja schreiben scheint .....bei der Buchung wohl etwas schief gelaufen...... zu sein???

Ist das Hotel bei anderen RV auch im Programm? Was fuer einen Reisepreis verlangen die anderen RV? Ihre Angaben hinsichtlich Hotel und RV sind zu duerftig um einen Buchungsablauf nachvollziehen zu koennen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Die E-Mail kurz nach der Buchung trotzdem gut aufbewahren!

quote:
Der Reisevermittler teilte uns aber mit, an den Reisveranstalter noch mal einen Kulanzantrag gestellt zu haben.


Das klingt so, als ob der Reisevermittler hier eine Auflösung des Reisevertrags zu EUR 4200 beim Reiseveranstalter durchkriegen möchte. Hier scheint es wohl zu einem Übertragungsfehler zwischen Reiseveranstalter und Reisevermittler gekommen zu sein.
Wenn ja, dann wird es spannend werden, falls der Reiseveranstalter den Kulanzantrag ablehnt und auf die EUR 4200 bzw. die Stornierungskosten laut Reiseveranstalter AGB besteht.

Deshalb noch einmal:
Die Email "mit einer verbindliche Buchungsbestätigung vom Reisevermittler" gut aufheben.

Pragmatischer Tip:
Schreiben Sie einen Brief (Einschreiben) an den Reisevermittler und lehnen sie das neue Angebot von EUR 4200 ab.
Wir nehmen nur das Angebot von EUR 2800 an.
Setzen Sie eine Frist (14 Tage) bis wann der Reisevermittler/Reiseveranstalter entscheiden muss, ob sie das Angebot zu EUR 2800 annehmen oder nicht.



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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Schranzi
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo und danke für die Antworten

es ist so, dass der Reisevermittler den höheren Preis so rechtfertigt, dass der Reiseveranstalter online die Preise erhöht haben soll und der Reisevermittler diese noch nicht im System hatte. Angeblich haben wir genau zu diesem "Update" gebucht. Andererseits war aber der Preis noch drei Stunden nach unserer Buchung beim Reiseveranstalter zum selben günstigen Preis online. Ich glaube das mit der Fehlübermittlung also nicht.

Andere Reiseveranstalter und Reisevermittler hatten ebenfalls das Hotel zur selben Reisezeit mit dem güstigen Preis im Angebot. Wir hätten also auch bei einem anderen Reiseveranstalter oder Reisevermittler buchen können. Mich ärgert das ganze, weil hätten wir woanders gebucht, wären wir in den Urlaub zum günstigeren Preis gekommen. Wir werden daher nicht mehr über einen Reisevermittler buchen, sondern nur noch direkt beim Veranstalter.

Danke für den Tipp mit dem Einschreiben. Eine Frist von zwei Wochen ist so nicht mehr machbar, da es am 08.10. ja eigentlich losgehen sollte.

Viele Grüße
Schranzi

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Und nun kaspert er wieder einmal hin und her - unser Steffen Meier:

quote:
.....Bitte halten Sie die Kommunikation auf ein Minimum mit dem Reisevermittler......


Und jetzt ploetzlich:

quote:
.....Schreiben Sie einen Brief (Einschreiben) an den Reisevermittler und lehnen sie das neue Angebot von EUR 4200 ab.
Wir nehmen nur das Angebot von EUR 2800 an......


quote:
.....Die Email "mit einer verbindliche Buchungsbestätigung vom Reisevermittler" gut aufheben.....

Unsinn! Es gibt keine Buchungsbestaetigung vom Reisevermittler, sondern eine Buchungseingangsbestaetigung. Das sind automatisierte Vorgaenge, damit der Kunde weiss, dass sein Buchungsauftrag eingegangen ist. Buchungsbestaetigungen kann nur der RV erstellen!


Viele Gruesse
bernardoselva


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"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Eine Reisepreiserhoehung von 50 % halte ich fuer wenig serioes. Dennoch sehe ich keine grosse Chance, dass Sie auf den Preis, wie beim Onlineportal angeboten wurde, bestehen koennen. Es sei denn, dass der Veranstalter und das Onlineportal mit irgendwelchen Lockangeboten immer wieder versuchen Kunden einzufangen, um dann spaeter vom Irrtum zu sprechen.

Dem spricht schon entgegen, dass andere Veranstalter die Reise ebenfalls zum guenstigeren Preis angeboten haben. Wahrscheinlich werden die jetzt aber ausgebucht sein (Schulferien in Ihrem Bundesland??).

Dieser Vorgang zeigt einmal mehr die grosse Schwaeche des Internets auf. Darum gehe ich her, suche mir grundsaetzlich meinen Buchungswunsch ueber das Internet heraus, drucke es aus, und buche dann im Reisebuero. Dort bekomme ich auch bei fast allen Buchungen sofort die verbindliche Reisebestaetigung ausgedruckt.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

-- Editiert bernardoselva am 19.09.2011 15:49

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Schranzi
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich glaube auch nicht mehr daran, dass wir noch in den Urlaub kommen, zumindest nicht für den Preis (eben wegen den Herbstferien). Morgen sollte uns eigentlich der Reisevermittler dazu anrufen. Mal sehen was daraus wird.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Schranzi
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich möchte nur noch eines anmerken, was mich echt sauer macht: Da sendet der Reisevermittler per Email eine verbindliche Reiseanmeldung (vielen Dank für Ihre verbindliche Reiseanmeldung!), die anscheinend nur für mich bindend ist und nicht für den Reisevermittler.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
quote:.....Die Email "mit einer verbindliche Buchungsbestätigung vom Reisevermittler" gut aufheben.....


Unsinn! Es gibt keine Buchungsbestaetigung vom Reisevermittler, sondern eine Buchungseingangsbestaetigung. Das sind automatisierte Vorgaenge, damit der Kunde weiss, dass sein Buchungsauftrag eingegangen ist. Buchungsbestaetigungen kann nur der RV erstellen!


Hören Sie doch bitte auf, hier herumzumaulen!
Haben Sie meine Anführungszeichen um "mit einer verbindliche Buchungsbestätigung vom Reisevermittler" gesehen?
Ich habe lediglich die Originalbezeichnung der E-Mail zitiert, so wie der Threadöffner diese E-Mail bezeichnet hatte.

Noch was: Es kann in dieser Konstellation nicht ausgeschlossen werden, dass der Reiseveranstalter weiterhin an einem Vertrag für EUR 4200 festhalten wird.
So klingt das nämlich: "Der Reisevermittler teilte uns aber mit, an den Reisveranstalter noch mal einen Kulanzantrag gestellt zu haben. "
Wenn der Reisende sich nicht mehr meldet, dann könnte es sein, dass die Buchung weiterhin bestehen bleibt und der Reiseveranstalter die EUR 4200 beim Reisenden einfordert.

Aus diesem Grund noch einmal der Hinweis:
Diese Email "mit einer verbindliche Buchungsbestätigung vom Reisevermittler" (obwohl es wohl nicht verbindlich ist) NICHT VERLIEREN!!! Sie ist der einzige schriftliche Hinweis, dass der Reisende KEINE Reise für EUR 4200 gebucht hat.


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-- Editiert Steffen Meier am 19.09.2011 16:42

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

@ Steffen Meier

quote:
.....Die Rechnung ist als neues Angebot zu werden, welches nur durch ein klares JA vom Reisenden angenommen werden kann. Ein Schweigen ist unkritisch bzw. kommt einer Ablehnung des Angebots gleich......

Argumentation Steffen Meier 16.09.2011

quote:
.....Wenn der Reisende sich nicht mehr meldet, dann könnte es sein, dass die Buchung weiterhin bestehen bleibt und der Reiseveranstalter die EUR 4200 beim Reisenden einfordert.....

Argumentation Steffen Meier 19.09.2011 Getreu dem Motto Adenauers: Wat interessiert mich mein Jeschwaetz von jestern.

@Schranzi
Sollte in der Kommunikation zwischen RV und Onlineportal es gehakt haben, dann ist das nicht Ihr Problem. Dann haben sich die beiden Vorgenannten intern ueber moegliche Gebuehren zu einigen.

Aber nach wie vor macht mich die Hoehe der Nachforderung stutzig, denn es handelt sich hier genau um die Summe, die der RV als Reisepreis fuer jeden der beiden Elternteile berechnet.
Sind Sie sicher, dass Sie nicht das Alter des Kindes falsch interpretiert haben? z.B. Kind bis unter 12 Jahren 100 % Ermaessigung, und das Kind ist aber schon 12.
Jedoch kann man ohne naehere Informationen zur Reise das natuerlich nicht einschaetzen, sondern nur Mutmassungen anstellen. Und damit ist Ihnen nicht geholfen.


Viele Gruesse
bernardoselva


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"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Schranzi
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo

ich bin mir 100%ig sicher, dass die Differenz nicht in der dritten Person begründet liegt. Zu Beginn habe ich die Reisepreise zur einfachen Darstellung auf- bzw. abgerundet. Dadurch ist vielleicht dem ein oder anderen der Bezug zur dritten Person in den Sinn gekommen. Nun aber mal die richtigen Preise:

Reisevermittler bestätigte wie folgt:
1 Person: 1.355.- Euro
2 Person: 1.355.- Euro
3 Person: 0.- Euro (Kind unter zwei Jahren)
Gesamtpreis: 2.710.- Euro

Der Reiseveranstalter berechnete wie folgt:
1 Person: 2.129.- Euro
2 Person: 2.129.- Euro
3 Person: 1.162.- Euro (Kind unter zwei Jahren) abzüglich 100% Kinderermäigung 1.162.- Euro
Gesamtbetrag: 4.258.- Euro

Differenz zwischen Reisevermittler und Reiseverantstalter: 1.548.- Euro

Heute Abend sollte sich eigentlich der Reisevermittler melden. Ich bin gespannt.

Viele Grüße
Schranzi

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Schranzi
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 15x hilfreich)

Soeben rief der Reisevermittler an. Er teilte uns mit, dass der Reiseveranstalter am Preis nichts mehr ändern wird. Wir könnten nun die Reise zum höheren Preis antreten oder aber die Reise stornieren. Wobei (Achtung) hier noch zu klären wäre, wer die Kosten der Stornierung übernehmen muss.

Als ich das hörte, bin ich bald ausgeflippt. Das ist eine Frechheit.

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2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Beruht die Preisdifferenz auf einen Irrtum / Uebertragungsfehler zwischen RV und Onlineportal - dann koennen Sie natuerlich kostenlos von der Reise zuruecktreten, daran duerfte nicht der geringste Zweifel liegen.

Ist aber der tatsaechliche Reisepreis der urspruenglichen Ausschreibung des Onlineportals zu entnehmen und Sie haben sich lediglich bei der Einbuchung vertan, dann allerdings haben Sie ein Problem.

Da Sie aber keine konkreten Angaben machen zum Hotel und zum RV / Onlineportal kann das hier niemand nachvollziehen.

Zitat:
.....Da sendet der Reisevermittler per Email eine verbindliche Reiseanmeldung (vielen Dank für Ihre verbindliche Reiseanmeldung!),.....

Ja, der Gesetzgeber sieht vor, dass man sich als Verbraucher an seinen Auftrag zu halten hat. Der Vertrag wird aber erst mit der Reisebestaetigung des RV verbindlich. So wird das auch in den AGB Ihre RV notiert sein, da muss man sich halt vor Buchung informieren.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

-- Editiert bernardoselva am 21.09.2011 09:22

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Schranzi
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 15x hilfreich)

Der Preis in Höhe von 2.710 Euro wurde im Onlineportal so angegeben. Laut dem Reisevermittler, den wir kontaktiert hatten nachdem ein höherer Preis vom Reiseveranstalter kam, handelt es sich um eine Preisanpassung durch den Reiseveranstalter während unserer Buchung. Angeblich haben wir gerade da gebucht, als der Preis umgestellt wurde. Komischerweise war beim Reiseveranstalter auch noch nach drei Stunden nach unserer Buchung der günstige Preis online. Bei der Einbuchung haben wir uns also nicht vertan.

Ich habe jetzt einen Schlussstrich gezogen. Mir ist das alles zu blöd. Ich habe meinen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit beauftragt.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Wobei (Achtung) hier noch zu klären wäre, wer die Kosten der Stornierung übernehmen muss.


Klar, der Reiseveranstalter wird auf seine EUR 4200 bestehen wollen. Das kann jetzt sehr böse werden, denn wenn die Reise nicht bezahlt wird, dann wird der Reiseveranstalter die Reise gemäß der AGB stornieren und noch einmal heftig zulangen. Vermutlich wird der Vermittler sich jetzt ducken und gar nicht mehr rühren und Alles auf den Reisenden abwälzen.
Mit der Bestätigung über den Eingang der Buchung zu EUR 2700 hat der Reisende gute Karten in der Hand.

Noch einmal: Die ganzen Telefonate mit dem Reisevermittler sind hinterher nicht mehr nachvollziehbar. Deshalb bitte das Telefonieren ab jetzt sein lassen und nur noch schriftlich kommunizieren.

quote:
Ist aber der tatsaechliche Reisepreis der urspruenglichen Ausschreibung des Onlineportals zu entnehmen und Sie haben sich lediglich bei der Einbuchung vertan, dann allerdings haben Sie ein Problem.


Der muss aber Derjenige, der was vom Reisenden haben will, nachweisen (dass Eine übereinstimmende Willenserklärung zu EUR 4200 zu Stande gekommen ist). So etwas ist kaum zu beweisen. Online-Inhalte sind flüchtig und kaum rekonstruierbar. Der Reisende hat aber die E-Mail.

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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Ich staune und bewundere immer wieder, wie krisensicher die Juristerei ist, Anwälte werden selbst bei simplen Sachverhalten zu Rate gezogen.
Der hiesige Sachverhalt ist doch eindeutig. Ein verbindlicher Buchungsauftrag von S beim Reisebüro wurde vom Reiseveranstalter nicht bestätigt, sondern wegen Irrtums angefochten und zu einem höheren Reisepreis offeriert. Zum neuen Reisepreis Annehmen oder ebendiesen ablehnen, mehr Optionen gibt es nicht. Für keine der beiden Parteien.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Schranzi
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 15x hilfreich)

Und genau dieser augenscheinlich simple Sachverhalt wurde zum Glück unserem Anwalt übergeben.

Da der Reisevermittler erst 10 Tage nach Bekanntwerden des Falles schriftlich den Auftrag stornierte, musste er uns die Reise zum vorher vereinbarten "günstigeren" Preis zugestehen. Er hätte sofort reagieren müssen, was er aber nicht tat. Nach einem Schreiben von meinem Anwalt mit etlichen Begründungen und Androhungen, zog dieser die Stornierung zurück und lässt uns nun die Reise antreten. Auf Grund der Dringlichkeit (die Reise startet in der nächsten Woche), ging das mit der Korrespondenz eigentlich recht schnell.

Fakt ist, dass wir das letzte Mal über einen Vermittler gebucht haben. Wir buchen nur noch direkt über den Reiseveranstalter.

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1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Ein verbindlicher Buchungsauftrag von S beim Reisebüro wurde vom Reiseveranstalter nicht bestätigt, sondern wegen Irrtums angefochten und zu einem höheren Reisepreis offeriert.


Der Fall ist leider nicht so ganz eindeutig, denn es lag (bis zum heutigen Beitrag des Threaderöffners) keine schriftliche Anfechtung vor.
Ohne diese schriftliche Anfechtung kann der Reisende im Streitfall durchaus Probleme bekommen, nachzuweisen, dass er ein Angebot für nur EUR 2700 abgegeben hat. Der Reiseveranstalter bzw. Vermittler kann ja dreist behaupten, dass ein Angebot für EUR 4200 abgegeben wurde und die Zahl "EUR 2700" in der 1. E-Mail vom Reisevermittler an den Reisenden arglistig manipuliert wurde.
Jetzt braucht es nur noch den "falschen" Richter bzw. "guten" Anwalt der Gegenseite und schon geht der Reisende finanziell baden (und darf für die Stornokosten selbst aufkommen).

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

@Schranzi
Ich freue mich, dass in diesem Fall die Anwaltskanzlei so hilfreich war. Erstaunlich, dass ein Reiseveranstalter durch "Androhungen" zur Korrektur seines (aus meiner Sicht rechtlich korrekt angefochtenen) Reisepreises gebracht werden kann.

Dass Reisen nunmehr nur noch direkt beim Reiseveranstalter gebucht werden, bezweifle ich. Deren Webseiten sind doch nur mehr Reisebüros für den eigenen und fremde Veranstalter. Eine Direktbuchung kaum oder nur mit besonderen Aufwänden möglich.


@Steffen Meier
Als Beleg für den 2700er-Reisepreis braucht es meiner Meinung nach keine Anfechtung, in der etwaig diese Summe ebenfalls genannt wird. Der Reisepreis ist ja auch - oh Wunder - durch das Reisebüro dokumentiert. Deren Systeme/Server speichern ja nicht nur Kunden-, sondern auch Reisedaten ab, Reisepreis inbegriffen.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Der Reisepreis ist ja auch - oh Wunder - durch das Reisebüro dokumentiert. Deren Systeme/Server speichern ja nicht nur Kunden-, sondern auch Reisedaten ab, Reisepreis inbegriffen.


Die Frage ist, ob der Kläger (ggf. das Reisebüro, falls es vom Reiseveranstalter in Regress genommen wird) bei Gericht diese Dokumente vorlegen wird. Damit würde der Kläger ja seinen Argumentation zerstören.



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