Urlaub für Betriebsausflug

25. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
go440847-24
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Urlaub für Betriebsausflug

Ich bin Auszubildender in einer größeren Firma, alle 2 Jahre macht der ganze Betrieb einen Ausflug für den alle frei haben.
Das Problem ist, dass wir Auszubildnende schon einen zusätzlichen Ausflug dieses Jahr hatten.
Deshalb hat unser Chef jetzt kurzfristig entschieden, dass wir alle einen Tag Urlaub opfern müssen um mitzukommen.
Natürlich ist das ganze freiwliig, aber da eigentlich alle mitkommen haben wir Auszubildnde eigentlich keine Wahl als auch mitzukommen um keinen schlechten Eindruck zu hinterlassen.
Trotzdem finde ich es nicht in Ordnung, dass wir jetzt einen Urlaubstag dafür opfern müssen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von go440847-24):
Trotzdem finde ich es nicht in Ordnung, dass wir jetzt einen Urlaubstag dafür opfern müssen.


Von einem "müssen" im rechtlichen Sinne kann hier doch wohl nicht ernsthaft gesprochen werden, oder?

Alle in der Firma erhalten einen Tag p.a geschenkt für eine betriebliche Feier. Du hast diesen Tag bereits in Anspruch genommen durch den Azubi-Ausflug.

Du bist im Vergleich zu den Angestellten/Arbeitern also nicht schlechter gestellt. Wo ist Dein Problem? Erwartest Du, dass man für Dich eine Extra-Wurst brät?

Bleib zu Hause, wenn Dir der Urlaubstag dafür zu schade ist.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von go440847-24):
Deshalb hat unser Chef jetzt kurzfristig entschieden, dass wir alle einen Tag Urlaub opfern müssen um mitzukommen.

Dafür kann der entscheidungsfreudige Chef doch bestimmt eine Rechtsgrundlage benennen?



Andererseits auch die Frage, ob man sich in der Situation mit dem Chef anlegen sollte ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

/// ... aber da eigentlich alle mitkommen haben wir Auszubildnde eigentlich keine Wahl als auch mitzukommen um keinen schlechten Eindruck zu hinterlassen.

Du hast die Wahl. Betriebsausflug ist keine dienstliche Verpflichtung. Du kannst also daheim bleiben und arbeiten. Interessant wird die Sache, wenn es gar keine Möglichkeit für euch Azubis gibt, dass ihr Dienst macht (wenn 'alle' mitfahren).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von go440847-24):
Trotzdem finde ich es nicht in Ordnung, dass wir jetzt einen Urlaubstag dafür opfern müssen.


Von einem "müssen" im rechtlichen Sinne kann hier doch wohl nicht ernsthaft gesprochen werden, oder?

Alle in der Firma erhalten einen Tag p.a geschenkt für eine betriebliche Feier. Du hast diesen Tag bereits in Anspruch genommen durch den Azubi-Ausflug.

Du bist im Vergleich zu den Angestellten/Arbeitern also nicht schlechter gestellt. Wo ist Dein Problem? Erwartest Du, dass man für Dich eine Extra-Wurst brät?

Bleib zu Hause, wenn Dir der Urlaubstag dafür zu schade ist.

Berry


Normalerweise hast du echt gute Beiträge. Aber hier ist die eigentliche Qualität echt unterdurchschnittlich. Wie wäre es auf das Thema einzugehen?

Der Azubiausflug wird durch die Schule initiiert - die müssen fahren. Insofern ist deine Aussage hier einfach nicht korrekt.

Darüber hinaus gibt es keine rechtliche Grundlage vom Chef den Urlaub abzuziehen. Das gilt auch für die übrigen AN.

Allerdings stellt sich die Frage, wenn alle wegfahren, was die Azubis in der Firma sollen - ohne Betreuer ist das so nicht möglich.

0x Hilfreiche Antwort

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