Urlaub bei geringfügiger Beschäftigung

22. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Strix
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
Urlaub bei geringfügiger Beschäftigung

Hallo allerseits,

ich habe einen 400 € Job und nun mal eine Frage zum Urlaub, denn dazu habe ich auch im Arbeitsrecht nichts genaues gefunden.
Urlaubsanspruch habe ich, Urlaubsgeld zahlt die Firma nicht, soweit so gut. Aber ich bekomme für Urlaubstage auch kein Geld. Urlaub sei dafür da, die Überstunden abzubummeln (keine Überstunden= kein Geld). Ich finde, Urlaub ist Urlaub und Überstunden stehen auf einem anderen Blatt.
Habt Ihr da vielleicht mal einen Paragraphen aus dem Arbeitsrecht, den ich als Diskussionsgrundlage mit der Firma nehmen könnte? (Diskriminierung paßt ja auch fast) :fight:
Oder ist es so, daß man als 400€ Jobber Urlaub für lau machen muß?

viele Grüße
Strix

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

Soweit ich weiss ist man als geringfügiger Beschäftigter genauso angestellt, wie ein anderer angestellter und hat die gleichen Rechte wie Pflichten. :bang:

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Das kenne ich auch so: Auch ein geringf. Besch. hat Anspruch auf bezahlten Urlaub sowie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Die meisten sog. Aushilfen sind aber nach dem Motto beschäftigt, dass die Arbeitszeit bezahlt wird und alles andere missachtet wird.

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#3
 Von 
EhrlicheHaut
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo!
Die urlaubsrechnung bei 400 € Jobs ist relativ kompliziert.

Man geht von den wöchentlichen Arbeitstagen aus, teilt diese durch 6 und multipliziert sie mit 24.
Bei mir sieht das dann so aus:
ich arbeite 10 tage im monat. das sind 2,5 tage die woche.
Rechnung: 2,5:6x24=10 Tage Urlaub im Jahr

der link dazu:

http://www.400-euro.de/400/arbeitsrecht.html#Urlaubsanspruch

gruß und lasst euch nicht alles gefallen!

-----------------
" "

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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

teilt diese durch 6 und multipliziert sie mit 24

Wie kompliziert... warum nicht gleich wöchentliche Arbeitstage mal 4?

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#5
 Von 
Strix
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antworten. Ich werde mal in der Firma freundlich anfragen, wieso sie den Urlaub nicht bezahlen. Da es meine Kolleginnen seit Jahren so hinnehmen(keiner tut den Mund auf), denke ich, mein Vertrag wird dann nicht verlängert. Aber das ist mit egal. :devil:
lg
Strix

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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Ja leider, dann wirst du deinen Job wohl verlieren. Aber in heutigen Zeiten - wenn die AG wg. des AN-Überschusses klar am längeren Hebel sitzen - müssten alle Aushilfen zusammenhalten und auf ihren Rechten bestehen.........nur kann sich nicht jeder dieses finanzielle Risiko erlauben

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Die Seite www.400-Euro.de informiert auch ansonsten recht ausführlich und verständlich über die Rechte von 400-Euro-Kräften (nicht nur bezüglich Urlaub).

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#8
 Von 
Strix
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Diese 400€ Seite ist wirklich gut, vielen Dank für den Tip.
Nun, ich hatte sowieso nur einen Jahresvertrag und da die Kollegin, die ich wegen Krankheit ersetzt habe, wieder da ist, denke ich, ich werde auch so gehen müssen. Also kann ich meinen Mund ruhig auftun. :zoff:
Frage ist nur, was sage ich, wenn die mich fragen "und? was wollen sie dagegen unternehmen?"

lg
Strix

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