Urlaub bei Todesfall

27. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Toffee
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Urlaub bei Todesfall

Hallo ich habe eine Frage ich bin im Kindergarten als Kinderpflegerin tätig. Wie schaut es aus wenn ein Angehöriger der Familie z.B. ein Großelternteil verstirbt und das plötzlich. Steht mir dann Sonderurlaub zu, wenn nicht kann mir die Vorgesetzte einen kurzfristigen Urlaubsantrag verwehren?

MFG Toffee

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Ist der Kindergarten im öffentlichen Dienst oder kirchlichen Bereich ? Da steht einem nämlich ein Tag Sonderurlaub zu, der normalerweise am Tag der Beerdigung auch genommen werden darf. Wenn es ein privater Kindergarten ist, muss man im Tarifvertrag nachsehen.

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"Chylla"

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Im BAT ist keine Arbeitsbefreiung beim Tod eines Großelternteils vorgeschrieben. Das ist im TVöD wohl auch nicht anders geregelt.

BAT § 52
Arbeitsbefreiung

(1) Als Fälle nach § 616 BGB , in denen der Angestellte unter Fortzahlung der Vergütung (§ 26) und der in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt wird, gelten nur die folgenden Anlässe:

a) Niederkunft der Ehefrau
1 Arbeitstag,

b) Tod des Ehegatten, eines Kindes oder Elternteils
2 Arbeitstage
....

ABER:
(3) Der Arbeitgeber kann in sonstigen dringenden Fällen Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Vergütung (§ 26) und der in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen bis zu drei Arbeitstagen gewähren.
In begründeten Fällen kann bei Verzicht auf die Bezüge kurzfristige Arbeitsbefreiung gewährt werden, wenn die dienstlichen oder betrieblichen Verhältnisse es gestatten....


Wenn kein Tarifvertrag gilt und auch nichts im Einzelvertrag vereinbart wurden, muß Ihnen der Arbeitgeber zwar keinen Sonderurlaub gewähren, er kann aber den regulären Urlaubsantrag kaum verweigern. Die Vorschriften dazu finden Sie im Bundesurlaubsgesetz.


-- Editiert von hamburgerin01 am 28.10.2005 00:41:32

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#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

stimmt, es bezieht sich nur auf den Tod eines Elternteils, nicht Großeltern.

Wenn aber der Großvater im gleichen Haushalt lebt, kann man einen Tag dienstfrei bei schwerer Erkrankung bekommen, hab ich verwechselt.

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"Chylla"

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