Hallo,
ab 01.01.2008 habe ich einen Teilzeitarbeitsvertrag bei einer Sicherheitsfirmaheute, in dem steht, dass die Dauer des jährlichen Urlaubs sich aus dem jeweils gültigen Manteltarifvertrag ergibt.
Den passenden Manteltarifvertrag habe ich nicht gefunden, der Arbeitgeber gibt keine klare Auskunft. Die einen sagen, es stehen mir 30 Arbeitstage pro Jahr als Erholungsurlaub zu, die anderen meinen, das sind keine 30 Arbeitstage, weil ich nur 80 Stunden im Monat arbeite. Kennt vielleicht jemand die Rechtslage für meine Situation? Im Voraus vielen-vielen Dank.
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Urlaub bei Teilzeitbeschäftigung
6. Januar 2008
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Frage vom 6. Januar 2008 | 16:28
Von
Status: Beginner (102 Beiträge, 8x hilfreich)
Urlaub bei Teilzeitbeschäftigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 6. Januar 2008 | 16:39
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
Hallo, da wirst du erst mal irgendwie an den MTV kommen müssen. Der sollte in der Firma für Mitarbeiter einsehbar sein.
Dann kommts drauf an, wie die Formulierung zum Urlaub wortwörtlich im MTV lautet und an wie vielen Tagen pro Woche du arbeitest.
MfG
Und jetzt?
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