Urlaub bei Ausbildungsende in der 2. Jahreshälfte

29. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
nulldreinull
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 20x hilfreich)
Urlaub bei Ausbildungsende in der 2. Jahreshälfte

Guten Tag zusammen,

meine Frage ist: Welcher Urlaub steht mir zu? Klar ist, es ist der Urlaub für das gesamte Kalenderjahr.

Ich hatte 2008 und 2009 einen Urlaubsanspruch von 26 Arbeitstagen. 2010 standen zunächst 19,5 Tage.

Mein Arbeitgeber ist jetzt der Meinung, dass ich nur Anspruch auf 20 Arbeitstage (gesetzlicher Mindestanspruch) habe und nicht wie von mir gedacht 26 Tage.

Ist es denn überhaupt möglich in einem Ausbildungsvertrag unterschiedliche Urlaubstage einzutragen oder sind die 26 Arbeitstage für die gesamte Ausbildung gültig? Es ist zudem offensichtlich, dass die 19,5 Tage ursprünglich anteilig berechnet wurden, da meine Ausbildung am 30.09.2010 endet.

Hoffe auf hilfreiche Aussagen!

Danke und Gruß

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13 Antworten
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#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Urlaubsanspruch besteht für volle Monate. Du hast 26 Tage/Jahr. Dein Vertrag endet am 30.09.2010 macht 20 Urlaubstage (19,5 wird kaufm. gerundet). Jetzt hast du aber wahrscheinlich gerade dein Abschlussprüfung? Gehen wir davon aus, du bestehst oder hast schon bestanden? Dann endet an diesem Tag deine Ausbildung vorzeitig. Welcher Tag war/ist dieser letzte Tag in deinem Fall?

Beispiel:
Du hast am 17. Juni deinen letzten Prüfungstag, erfährst, dass du die Prüfung bestanden hast und somit ist deine Ausbildung beendet.

Urlaubanspruch dann: Du hast in 2010 fünf volle Monate gearbeitet, also einen Anspruch von 13 Tagen (26:12x5)

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#2
 Von 
nulldreinull
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 20x hilfreich)

Meines Erachtens nach nicht korrekt.

Klar ist zunächst:

Ausbildungsende 30.06.10 => Anteiliger Urlaub (gezwölftelt für volle Monate)

Ausbildungsende ab dem 01.07.10 => Mindestens gesetzlicher Urlaubsanspruch in vollem Umfang (20 Arbeitstage)

Jetzt ist meine eigentliche Frage in den Hintergrund geraten:
Ich hatte 2008 und 2009 jeweils 26 Arbeitstage Urlaub. Zählt der vereinbarte Urlaub im Ausbildungsvertrag über die gesamte Laufzeit oder kann das Unternehmen jetzt einfach behaupten:
Die 19,5 sind ein kleiner Fehler. Wir wollten dir eigentlich 20 Arbeitstage (gesetzlichen Mindestanspruch) geben.

Sehr unwahrscheinlich, da 26 Arbeitstage für 2008 und 2009 gegeben wurden und die durch die fehlende Kenntnis (durch 19,5 Tage im Ausbildungsvertrag Anteiligem Urlaub) über die oben genannte Regelung die Vermutung entstehen könnte, das Ausbildungsunternehmen möchte mir einfach die 26 Tage nicht geben und versucht mich mit 20 Tagen abzuspeisen.

Für mich ist nur interessant, was ich für Möglichkeiten habe an 26 Tage zu kommen.

Gruß

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4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Meines Erachtens nach nicht korrekt.

Doch, das ist korrekt und total einfach. Ich nenne dir jetzt die Fakten und wirfst einen Blick ins Bundesurlaubsgesetz, investierst ein wenig Lesezeit und bestätigst dir die Angaben:

Man rechnet immer den Jahresurlaub durch 12 Monate x die Anzahl der gearbeiteten vollen Monate, das ergibt den Urlaubsanspruch.

Du hast nicht(nur) den gesetzlichen Mindesturlaub zu bekommen, sondern den, der im Vertrag vereinbart ist!

Urlaubstage werden kaufm. auf- bzw. abgerundet.


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4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

http://www.berlin.ihk24.de/produktmarken/aus_und_weiterbildung/ausbildungsberatung/ausbildungsvertrag/Urlaub_fuer_Auszubildende.jsp:

"Teilurlaubsansprüche bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses:
Sofern das Berufsausbildungsverhältnis, z.B. durch eine bestandene Prüfung, spätestens am 30.06. endet, ist der anteilige Urlaub durch Zwölftelung zu ermitteln und zu gewähren. Endet das Ausbildungsverhältnis nach dem 01.07. oder später, hat der Auszubildende einen Mindesturlaubsanspruch nach den gesetzlichen Regelungen (Bundesarbeitsgericht, 09.03.1984 - 6 AZR 442/83 : Der gesetzliche Mindesturlaub eines Arbeitnehmers, der nach erfüllter Wartezeit in der 2. Hälfte eines Kalenderjahres ausscheidet, kann durch eine tarifliche Regelung weder ausgeschlossen noch gemindert werden. Auch eine Zwölftelung des Urlaubs ist insoweit unwirksam). In die Berufsausbildungsverträge ist, sofern die Ausbildung in der zweiten Jahreshälfte endet, also mindestens der gesetzliche Urlaubsanspruch einzutragen."

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nulldreinull
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 20x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Vielleicht habt ihr meine Frage nicht verstanden. Ich möchte gerne wissen, ob ich nach einzelvertraglicher Vereinbarung auf 26 Arbeitstage Urlaub hoffen kann oder nur auf die 20 Tage Mindesturlaubsanspruch.

Fakt ist: Das Unternehmen hat in meinem Ausbildungsvertrag für 2010 19,5 Tage eingetragen. Diese entsprechen der Zwölftelung der vorherigen 26 Tage.

Da die 19,5 Tage falsch sind, möchte das Unternehmen jetzt die 20 Tage gewähren, obwohl offensichtlich 26 Arbeitstage als Grundlage genommen wurden.

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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Du bist ein schwerer Fall :-), noch ein Versuch von mir:

Du schreibst, deine Ausbildung endet am 30.06., dann hast du also an dem Tag deinen letzten Prüfungstermin.

Dazu hat hamburgerin01 ein Urteil rausgesucht, dass völlig eindeutig ist:

Sofern das Berufsausbildungsverhältnis, z.B. durch eine bestandene Prüfung, spätestens am 30.06. endet, ist der anteilige Urlaub durch Zwölftelung zu ermitteln und zu gewähren.

Hier also 20 Tage!

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
nulldreinull
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 20x hilfreich)

Vielen Dank für die Hilfe. Nur endet mein Ausbildungsverhältnis im September, nicht am 30.06 :)

Laut Ausbildungsvertrag
2008 -> 26
2009 -> 26
2010 -> 19,5

Was zählt jetzt für 2010? Sind es 26 (einzelvertragliche Vereinbarung) oder sind es 20 (gesetzlicher Mindestanspruch) ? Die 19,5, laut Ausbildungsvertrag, ergeben sich eindeutig aus 26/12 * 9. Demnach wurde für 2010 grundsätzlich auch 26 Tage angesetzt, allerdings fehlerhaft in der anteiligen Berechnung.

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3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Dein Ausbildungsverhältnis endet mit Ablauf des Vertrages oder vorzeitig mit dem Tag der bestandenen Abschlussprüfung. Wann war dein letzter Prüfungstag, wann hast du bestanden? Du hast geschrieben, am 30.06. sei deine Ausbildung vorbei, also bin ich davon ausgegangen, dass das der letzte Ausbildungstag war, an dem sich auch dein U-Anspruch 2010 orientiert.

deine Angabe (siehe oben):

Ausbildungsende 30.06.10

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-- Editiert am 30.06.2010 13:10

4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
nulldreinull
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 20x hilfreich)

Bitte genau hinschauen. Vielleicht ist es ein wenig verwirrend. Ich wollte damit nur die Rechtsgrundlage schildern.

Siehe erster Beitrag:
...., da meine Ausbildung am 30.09.2010 endet.

Genauer genommen endet sie am 16.09. aber davon kann man absehen.

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Wenn deine Ausbildung zum 30.09. endet und die Prüfung erst später stattfindet, dann siehe Beitrag von hamburgerin

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3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
nulldreinull
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 20x hilfreich)

Bitteihr versucht mich inhaltlich weiterzubringen! Bisher gab es nur Hinweise, die ich auch bereits kannte. Ok, vielleicht habe ich mich teilweise etwas unklar ausgedrückt.

Dennoch ist mir bereits zum ersten Eintrag klar, dass ich vollen Urlaubsanspruch habe.

Nur welchen?

20 Tage nach Bundesurlaubsgesetz

oder

26 Tage nach einzelvertraglicher Vereinbarung?

4x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Wie es schon im Urteilstext heißt: Endet die Ausbildung in der 2. Jahreshälfte (also wie bei dir), dann ist in diesem letzten Lehrjahr mind. der gesetzlich Urlaubsanspruch einzutragen (20 U-Tage bei der 5-Tage Woche).

Dein Jahresurlaubsanspruch beträgt 26 Tage und ergibt zufälligerweiße den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen, wenn man in zwölftelt (also bis zum 30.09. anteilig ausrechnet). Damit sind 20 Tage Urlaubsanspruch in deinem letzten Lehrjahr korrekt! Das musst du mind. bekommen und bekommst du auch.

Negativbeispiel:
Hättest du einen Jahresurlaubsanspruch von 20 Tagen/Jahr im Vertrag vereinbart, dann ergäbe das gezwölftelt bis zum Ausbildungsende (30.09.2010) nur 15 Tage und der AG müsste dir trotzdem 20 gewähren.



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4x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
nulldreinull
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 20x hilfreich)

Ja, vollkommen richtig! Nur ist die Frage ob es jetzt nur die 20 Arbeitstage sind oder 26? Das erscheint mir noch nicht so wirklich eindeutig.

Im Ausbildungsvertrag stehen 19,5 Tage. Diese Zahl ist komplett falsch. Demnach also nicht zu beachten.

Hätten für das Jahr 2010 die 20 Tage im Vertrag gestanden, hätte ich sicherlich nichts rütteln können.
Da mir aber für 2010 zunächst nur anteilig den Urlaub angerechnet hat (so wurde es mir auch erklärt), bin ich der Meinung, dass ich auf Grundlage der anteiligen Berechnung 19,5 für 9 Monate die entsprechenden 26 für 12 Monate zur Verfügung habe.

Hätte der Arbeitgeber mir eine Grundlage von 20 Arbeitstagen als Urlaub angerechnet hätten für 2010 hier 15 Tage stehen müssen und nicht 19,5.

Für mich sieht es daher nach einer einzelvertraglichen Vereinbarung von 26 Arbeitstagen aus. Kann denn keiner etwas zu diesem konkreten Fall sagen? Die Gesetzestexte kann ich auch lesen. Mich interessiert diese Konstellation!

Da mir das Ausbildungsunternehmen nichts geschenkt hat, halte ich es nicht für notwendig andersherum etwas zu verschenken. Daher finde ich es halt ein wenig unverschämt jetzt im Nachgang zu versuchen den Fehler des Unternehmens beim Ausfüllen des Ausbildungsvertrages zu meinen Ungunsten auszulegen.





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