Bis wann muss mein AG mir den Urlaub auszahlen?

3. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
flotz
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 14x hilfreich)
Bis wann muss mein AG mir den Urlaub auszahlen?

Mein AV wurde um ein Jahr verlängert. Er wäre um 30.11.2011 ausgelaufen. Ich habe noch 12 Tage Resturlaub die mir wahrscheinlich ausgezahlt werden. Bis wann muss mein AG mir den Urlaub auszahlen. Ich möchte den schon so schnell wie möglich bekommen. Ist ja eine Leistung aus diesem Jahr.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Da Urlaub bis Ende des Jahres genommen werden muss und kann in Ausnahmefällen bis Ende März des nächsten Jahres genommen werden. Da Sie noch weiter beim gleichen AG arbeiten, können Sie frühestens Ende des Jahres (evtl. sogar Ende März) damit rechnen.

Gesetzlich gesehen ist Urlaub dazu gedacht, dass der AN sich erholt. Eine Auszahlung ist nur dann statthaft, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Was bei Ihnen ja nicht der Fall ist.

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http://www.experto.de/b2b/personal/arbeitsrecht/wann-sie-sich-urlaub-auszahlen-lassen-duerfen.html

-- Editiert moochi am 03.11.2011 15:00

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#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Der AG muss und darf den Urlaub gar nicht auszahlen, wenn das Arbeitsverhältnis weitergeführt wird.

Der AN sollte den Urlaub schnellstmöglich beantragen und nehmen, damit er nicht verfällt. Eine Mitnahme ins neue Jahr ist nur in Einzelfällen statthaft und ist beim AG idealerweise nachweislich zu beantragen. (§ 7 Abs. 3 BUrlG )

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Der Einzelfall, dass Urlaub bis März des kommenden Jahres genommen wird, ist aber sehr verbreitet ;)

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#4
 Von 
flotz
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 14x hilfreich)

Mir wurde diese Option angeboten. Ich bin damit auch einverstanden. Wenn mir mein AG das anbietet hätte ich auch das Geld natürlich dann gerne.

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-- Editiert flotz am 03.11.2011 16:59

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#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Das ist rechtlich nicht zulässig. Mehr kann man dazu nicht sagen.

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