Mein AV wurde um ein Jahr verlängert. Er wäre um 30.11.2011 ausgelaufen. Ich habe noch 12 Tage Resturlaub die mir wahrscheinlich ausgezahlt werden. Bis wann muss mein AG mir den Urlaub
auszahlen. Ich möchte den schon so schnell wie möglich bekommen. Ist ja eine Leistung aus diesem Jahr.
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Bis wann muss mein AG mir den Urlaub auszahlen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Da Urlaub bis Ende des Jahres genommen werden muss und kann in Ausnahmefällen bis Ende März des nächsten Jahres genommen werden. Da Sie noch weiter beim gleichen AG arbeiten, können Sie frühestens Ende des Jahres (evtl. sogar Ende März) damit rechnen.
Gesetzlich gesehen ist Urlaub dazu gedacht, dass der AN sich erholt. Eine Auszahlung ist nur dann statthaft, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Was bei Ihnen ja nicht der Fall ist.
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http://www.experto.de/b2b/personal/arbeitsrecht/wann-sie-sich-urlaub-auszahlen-lassen-duerfen.html
-- Editiert moochi am 03.11.2011 15:00
Der AG muss und darf den Urlaub gar nicht auszahlen, wenn das Arbeitsverhältnis weitergeführt wird.
Der AN sollte den Urlaub schnellstmöglich beantragen und nehmen, damit er nicht verfällt. Eine Mitnahme ins neue Jahr ist nur in Einzelfällen statthaft und ist beim AG idealerweise nachweislich zu beantragen. (§ 7 Abs. 3 BUrlG
)
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Der Einzelfall, dass Urlaub bis März des kommenden Jahres genommen wird, ist aber sehr verbreitet
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Mir wurde diese Option angeboten. Ich bin damit auch einverstanden. Wenn mir mein AG das anbietet hätte ich auch das Geld natürlich dann gerne.
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-- Editiert flotz am 03.11.2011 16:59
Das ist rechtlich nicht zulässig. Mehr kann man dazu nicht sagen.
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