Hallo zusammen,
der Sohn eines Bekannten von mir arbeitet 2 Monate lang (Mai und Juni) in den Semesterferien bei einer Firma. Dort hat er den gesetzlichen Urlaubsanspruch (5 Tage Woche, also 20 Tage im Jahr). Für 2 Monate ergibt das also 3,33 Tage. Kann der Arbeitgeber
das einfach auf 3 Tage abrunden oder müssen die 0,33 Tage ausbezahlt werden?
Schon mal vielen Dank für die Hilfe
Liebe Grüße
Line
Urlaub abrunden
5. Juni 2013
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Frage vom 5. Juni 2013 | 15:01
Von
Status: Schüler (421 Beiträge, 153x hilfreich)
Urlaub abrunden
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#1
Antwort vom 5. Juni 2013 | 17:16
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1264x hilfreich)
Es wird gerundet. Der rechnerische Überschuss wird nicht ausbezahlt.
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#2
Antwort vom 5. Juni 2013 | 17:22
Von
Status: Schüler (421 Beiträge, 153x hilfreich)
alles klar, schade...
Vielen Dank!
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#3
Antwort vom 5. Juni 2013 | 19:14
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
@blaubär
quote:
Es wird gerundet. Der rechnerische Überschuss wird nicht ausbezahlt.
Und das heisst was konkret? Bei 0,33 wird lt. BUrlG ja nicht aufgerundet. Wird also abgerundet?
#4
Antwort vom 6. Juni 2013 | 07:05
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1264x hilfreich)
Ja, natürlich: kaufmännische Rundung, was sonst. Und so ist es ja auch im Fall der Anfrage von @line - 3,33 Tage sind es rechnerisch, tatsächlich zu realisieren sind 3 Tage Urlaub und @line fragt, ob ein Rest ausbezahlt wird. Aber 3,33 wird auf 3 abgerundet und es bleibt nichts auszubezahlen.
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#5
Antwort vom 6. Juni 2013 | 07:54
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
quote:
Ja, natürlich: kaufmännische Rundung, was sonst...Aber 3,33 wird auf 3 abgerundet und es bleibt nichts auszubezahlen.
Dann ist ja gut, dass ich nachgefragt habe. Die Aussage ist nämlich total falsch.
Es ist wird nichts ausgezahlt, dies ist soweit richtig. Die Bruchteile eines Tages sind jedoch in Stunden/Minuten umzurechnen und der AN für die berechnete Zeit freizustellen.
Im BUrlG steht lediglich, ab "0,5" ist auf einen ganzen Tag aufzurunden. Über eine Abrundungsmöglichkeit findet sich da nichts. Da wirst Du auch in der einschlägigen Arbeitsrechtsliteratur (Erfurter Kommentar, etc.) nichts finden, die Deine Ansicht teilt. Ganz im Gegenteil.
zur Berechnung bei Abgeltung:
http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2012/04/16/die-urlaubsabgeltung-von-bruchteilen-von-urlaubstagen/
http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=6&pp=4&art=6&lexi==&input=&find=Teilurlaub%20%3E%3EBruchteile%20von%20Urlaubstagen
Sollte der AG die 0,33 nicht bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses in Frei gewähren, dann werden diese als Abgeltungsanspruch wirksam.
-- Editiert 1000kleinesachen am 06.06.2013 08:08
-- Editiert 1000kleinesachen am 06.06.2013 08:10
#6
Antwort vom 6. Juni 2013 | 08:54
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1264x hilfreich)
@1000kleinesachen
.. schau an, schau an! Da erweist sich einmal mehr der Vorteil eines Forums, dass da noch jemand draufschaut. Hanke. Hervorragend.
Klarer Vorteil für @line.
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