Urlaub abrunden

5. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)
Urlaub abrunden

Hallo zusammen,

der Sohn eines Bekannten von mir arbeitet 2 Monate lang (Mai und Juni) in den Semesterferien bei einer Firma. Dort hat er den gesetzlichen Urlaubsanspruch (5 Tage Woche, also 20 Tage im Jahr). Für 2 Monate ergibt das also 3,33 Tage. Kann der Arbeitgeber das einfach auf 3 Tage abrunden oder müssen die 0,33 Tage ausbezahlt werden?

Schon mal vielen Dank für die Hilfe

Liebe Grüße

Line

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Es wird gerundet. Der rechnerische Überschuss wird nicht ausbezahlt.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

alles klar, schade...

Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@blaubär

quote:
Es wird gerundet. Der rechnerische Überschuss wird nicht ausbezahlt.



Und das heisst was konkret? Bei 0,33 wird lt. BUrlG ja nicht aufgerundet. Wird also abgerundet?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Ja, natürlich: kaufmännische Rundung, was sonst. Und so ist es ja auch im Fall der Anfrage von @line - 3,33 Tage sind es rechnerisch, tatsächlich zu realisieren sind 3 Tage Urlaub und @line fragt, ob ein Rest ausbezahlt wird. Aber 3,33 wird auf 3 abgerundet und es bleibt nichts auszubezahlen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Ja, natürlich: kaufmännische Rundung, was sonst...Aber 3,33 wird auf 3 abgerundet und es bleibt nichts auszubezahlen.


Dann ist ja gut, dass ich nachgefragt habe. Die Aussage ist nämlich total falsch.
Es ist wird nichts ausgezahlt, dies ist soweit richtig. Die Bruchteile eines Tages sind jedoch in Stunden/Minuten umzurechnen und der AN für die berechnete Zeit freizustellen.

Im BUrlG steht lediglich, ab "0,5" ist auf einen ganzen Tag aufzurunden. Über eine Abrundungsmöglichkeit findet sich da nichts. Da wirst Du auch in der einschlägigen Arbeitsrechtsliteratur (Erfurter Kommentar, etc.) nichts finden, die Deine Ansicht teilt. Ganz im Gegenteil.

zur Berechnung bei Abgeltung:
http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2012/04/16/die-urlaubsabgeltung-von-bruchteilen-von-urlaubstagen/

http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=6&pp=4&art=6&lexi==&input=&find=Teilurlaub%20%3E%3EBruchteile%20von%20Urlaubstagen

Sollte der AG die 0,33 nicht bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses in Frei gewähren, dann werden diese als Abgeltungsanspruch wirksam.




-- Editiert 1000kleinesachen am 06.06.2013 08:08

-- Editiert 1000kleinesachen am 06.06.2013 08:10

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

@1000kleinesachen
.. schau an, schau an! Da erweist sich einmal mehr der Vorteil eines Forums, dass da noch jemand draufschaut. Hanke. Hervorragend.
Klarer Vorteil für @line.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.046 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen