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Urlaub

AFP VOM 13.9.2000 | Ratgeber - Arbeitsrecht | 41820 Aufrufe
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Urlaub, Arbeitsrecht

Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Jahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der Arbeitgeber muss ihn daher für eine bestimmte Zeit von der Arbeitspflicht freistellen.

Urlaub ist zur Erholung des Arbeitnehmers bestimmt. Deshalb darf während des Urlaubs keine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden, die diesem Zweck zuwiderläuft. Anzunehmen wäre dies bei einer entgeltlichen Tätigkeit, die annähernd an die Arbeitszeit des normalen Arbeitsverhältnisses heranreicht. Ansonsten kann der Arbeitnehmer frei entscheiden, wie und wo er seine Urlaubszeit verbringt.

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt die gesetzlichen Grundlagen. Zu beachten ist, dass in Tarif- und Einzelverträgen oft für den Arbeitnehmer günstigere Bestimmungen enthalten sind.


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