Urlaub / Wochenende / Schichtarbeit

10. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
uwe.s
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)
Urlaub / Wochenende / Schichtarbeit

Hallo, ich arbeite in einem 24/7 Betrieb. Nicht alle MA leben hier mit Schichtbetrieb. Meine Frage zielt auf folgenden Sachverhalt:
Nimmt ein Schichtarbeiter 5Tg Urlaub von Mo - Fr., dann hat er frei von Mo - Fr., also 5 Tage. Nimmt ein "normal" Arbeitender 5 Tg Urlaub von Mo - Fr., dann hat er 9 Tg. frei, von Sa davor bis So danach.
In meiner Fa. ist es nicht möglich am WE Urlaub zu nehmen - auch wenn jmd. am WE krank wird, gilt dieser Tag nicht als "Krank", sondern als FT (Freier Tag). Das aber nur am Rande.
Ich fühle mich gegenüber "normal" arbeitenden Menschen extrem benachteiligt. Obwohl ich den anstrengenderen Dienst mache, bekomme ich für 5 Tg. Urlaub nur 5 Tg. Freizeit, mein Kollege aus der Verwaltung erhält, zwar zwangsläufig, aber dennoch 9 Tage. Das sind 80% mehr Freizeit am Stück.
M.E. steht diese Tatsache in krassem Gegensatz zum Gleichbehandlungsgesetz (wenn es das gibt). Weiss jmd ob in dieser Richtung bereits Gesetzestexte / Urteile/ ... existieren? ... und wenn ja, wo ich die finde?
Es bedankt sich

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17373 Beiträge, 6467x hilfreich)

/// Ich fühle mich gegenüber "normal" arbeitenden Menschen extrem benachteilig.

Du fühlst dich benachteiligt, das wird so sein und das kann man auch wohl verstehen, wenn man mit oder neben Kollegen in ganz anderen Systemen arbeitet. Die Frage ist aber, ob du benachteiligt bist.
Gleich behandeln kann man aber nur Gleiches und nicht Unterschiedliches. Und du wirst auch feststellen, dass es da unterschiedliche Entlohnungssysteme geben wird.
Und deine Berechnung enthält auch einen Fehler: du kommst auf 9 Tage frei für einen Normalo - und übersiehst dabei, dass du die WE doppelt in der Rechnung hast - eine systematische Verzerrung, die aus deiner Art der Betrachtung resultiert.
Und in der Tat: es gibt ein Gleichbehandlungsgesetz - das AGG - und es reicht schon, den ersten Paragrafen zu lesen. Es sollte im Ursprung Antidiskriminierungsgesetz heißen.

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
uwe.s
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für die rasche Antwort

Zitat (von blaubär+):
Und du wirst auch feststellen, dass es da unterschiedliche Entlohnungssysteme geben wird.

Die von mir beschriebene Tatsache hat m.E. nichts mit Entlohnung zu tun.
Zitat (von blaubär+):
eine systematische Verzerrung, die aus deiner Art der Betrachtung resultiert.

Tatsache ist doch, das "Normalos" 9 Tg. hintereinander frei haben. Bsp.: Buche ich ein Pauschalreise von SA - SA, nimmt "Normalo" 5 Tg. Urlaub von Mo - FR, zwischen den Samstagen - ich muss 7 Tg. Urlaub nehmen, nämlich den FR vor dem 1. SA und den MO nach dem 2. SA. Dann habe ich tatsächlich 11 Tg. Urlaub, will aber eigentlich nur 8 Tg. und "verbrate" 2 Tg. meines Erholungsurlaubs dafür; die mir beim nächsten Urlaub fehlen, wenn ich das 2 - 3 Mal im Jahr mache.So komme ich auf insgesamt erheblich weniger Ruhe- / Erholungszeiten.
Zitat (von blaubär+):
es gibt ein Gleichbehandlungsgesetz

Werde ich mir im Laufe des Abends zu Gemüte führen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Du verschweigst dabei aber, dass auch ein Schichtarbeiter freie Tage hat, denn Du arbeitest wohl kaum durchgehend an 7 Tagen in der Woche.

berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat:
Tatsache ist doch, das "Normalos" 9 Tg. hintereinander frei haben.

Na und?
Die haben aber immer nur 5 Tage Urlaub.
Ist doch das gleiche wie bei den Brückentagen...



Zitat:
In meiner Fa. ist es nicht möglich am WE Urlaub zu nehmen

1. andere Firma suchen die das anders handhabt.
2. Bei einem Jahresurlaubsanspruch von mehr als 12 Werktagen muss der AG mindestens ein Urlaubsanteil über mindestens 12 Werktage gewähren. So steht es im Gesetz: BUrlG § 7 . Da hilft dann aber notfalls auch das Arbeitsgericht.



Zitat:
auch wenn jmd. am WE krank wird, gilt dieser Tag nicht als "Krank", sondern als FT (Freier Tag).

Wie die das dann interm bezeichen ist egal, Hauptsache er wird demMitarbeiter nicht als freier Tag belastet. Falls doch: auch hier hilft dann notfalls das Arbeitsgericht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
uwe.s
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

# Sir Berry
Es geht mir darum 9 Tage hintereinander frei zu haben, aber nur 5 Tage Urlaub zu beanspruchen, um z.B. eine Pauschalreise machen zu könnnen, die von SA -SA geht, wie es "Normalos" immer machen können.

# Harry van Sell
zu 2. Wenn ich 10 Tage Urlaub anmelde, bekomme ich das Wochenende dazwischen immer frei, nicht aber das Wochenende davor und dahinter.

Krankheit am Wochenende ist Pech - wird bei uns definitiv als Freier Tag bewertet. §675 Abs. 2 BGB schau ich mir an.

Danke

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat:
Es geht mir darum 9 Tage hintereinander frei zu haben, aber nur 5 Tage Urlaub zu beanspruchen, um z.B. eine Pauschalreise machen zu könnnen, die von SA -SA geht, wie es "Normalos" immer machen können.

Da sehe ich keine Möglichkeit, wenn die arbeitsvertraglichen Regelungen nichts hergeben.

Also entweder in "Normalo"-Job wechseln oder Firma wechseln.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sunny10
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 18x hilfreich)

Es gibt bei euch doch garantiert einen Schichtplan?

An Tagen, an denen du eingeteilt bist und frei haben möchtest, benötigst du Urlaub. Auch für Tage, die auf ein Wochenende oder Feiertag fallen.

Nenn doch bitte einmal deinen Schichtintervall.

Für Tage, an denen du erkrankst, bist du so zu stellen, wie wenn du gearbeitet hättest. Auch wenn diese Tage auf das Wochenende oder Feiertage fallen.

Auszug aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz:
Bei der Berechnung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts gilt das Lohnausfallprinzip: Der Arbeitnehmer erhält grundsätzlich diejenige Vergütung, die er bezogen hätte, wenn er nicht arbeitsunfähig erkrankt wäre.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
uwe.s
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

# Sunny10
Ja, es gibt einen Schichtplan: wie gesagt 24/7, wobei es 16 verschiedene Schichtanfänge gibt und mind. 7 verschiedene Schichtlängen zwischen 7,7 und 11,5 Std. reine Arbeitszeit.

Zitat (von Sunny10):
Entgeltfortzahlungsgesetz
Habe den entsprechenden Passus nicht gefunden. Wo finde ich diesen?
Vielmehr lese ich dort:
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und die Fortzahlung des
Arbeitsentgelts im Krankheitsfall an Arbeitnehmer sowie die wirtschaftliche Sicherung im Bereich der Heimarbeit
für gesetzliche Feiertage und im Krankheitsfall.
Scheint also lediglich um Feiertage zu gehen - kein Wort von Wochenenden.

#Harry von Sell


Zitat (von Harry van Sell):
Da sehe ich keine Möglichkeit, wenn die arbeitsvertraglichen Regelungen nichts hergeben


Es ist aber doch eine schreiende Ungerechtigkeit gegenüber "Normalos". Da muss man doch was machen können (Klage???).
Nur wo, bei wem, mit wem, gegen wen usw. Wenn sich da jemand auskennt wäre ich froh zu erfahren, wie ich da vorgehen kann, an wen ich mich wenden kann...

-- Editiert von uwe.s am 10.06.2016 23:22

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sunny10
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 18x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

@uwe.s,
Sie haben völlig recht mit der Vermutung, dass die Regelung in Ihrem Unternehmen rechtswidrig ist. Um Ihre Rechte durchzusetzen wäre ein Beitritt in die Gewerkschaft sinnvoll, da ist dann gleich die Rechtsvertretung im Mitgliedsbeitrag incl.

Bei 5 Tagen Arbeit pro Woche hat man für eine Woche Urlaub 5 Tage zu beantragen und hat von Mo-So frei. Der Mindesturlaub beträgt nämlich 4 Wochen, für die man dann 20 Tage Urlaub beantragen muss.

https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2009/06/09/urlaub-wie-hoch-ist-der-mindesturlaub-5-tage-6-tagewoche-werktage-arbeitstag/

Zitat:
Denn um eine Woche Urlaub zu nehmen, muss der „6-Tage-Arbeiter" 6 Tage Urlaub nehmen und der „5-Tage-Arbeitnehmer" nur 5 Tage. Jeder hat dann von Montag bis Sonntag frei. Jeder hat von daher 4 Wochen frei.


1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17373 Beiträge, 6467x hilfreich)

/// Schichtlängen zwischen 7,7 und 11,5 Std. reine Arbeitszeit

11,5 h reine AZ? Das ist widerrechtlich, wenn es denn stimmt.
Zu prüfen wäre auch, ob die vorgeschriebene Anzahl an freien Sonntagen sichergestellt ist usw.

Aber wenn @uwe_s das mit den 9 freien Tagen so sehr als schreiende Ungerechtigkeit empfindet, soll er doch vor Gericht gehen, vielleicht hat der Richter Erfolg, es ihm zu erklären.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
uwe.s
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

@ sunny 10 + @blaubär+
Wir bekommen einen monatlichen Dienstplan 14 Tage im Voraus. Die Anfangszeiten und Schichtlängen variieren extrem. Den 11,5 Std.-Diensten haben alle Mitarbeiter zugestimmt, weil man dadurch weniger Tage arbeiten muss. (2 x 11,5 = 23 Std / 3 x 7,7 = 23,1 Std). Alle weiteren relevanten Kriterien, Pausen zwischen Dienstende + Arbeitsbeginn / Sonntagsruhe / u.ä. werden berücksichtigt.

Findet ihr es denn nicht ungerecht wenn... siehe Antwort #2

@ altona01
Danke für den Link, sehe ich mir heut noch an. Das Zitat verstehe ich allerdings nicht: der eine muss 6, der andere nur 5 Tage nehmen??? Wenn beide gleiche Anzahl an Urlaubstagen haben, hat der „6-Tage-Arbeiter" doch insgesamt weniger frei. (Bsp.:
4 x Urlaub von MO-FR - für A = 20 Urlaubstage / für B = 24 Urlaubstage), oder verstehe ich da etwas vollkommen miss???

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Wenn ein Arbeitnehmer eine 5-Tage-Woche hat, dann hat er einen Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen, das sind im Ergebnis 4 Wochen.
Wenn ein Arbeitnehmer eine 6-Tage-Woche hat, dann hat er einen Mindesturlaubsanspruch von 24 Tagen, das sind auch im Ergebnis 4 Wochen.
Mir ging es darum Ihnen mitzuteilen, dass Sie, wenn Sie eine 5-Tage-Woche haben, dennoch eine ganze Woche Urlaubsanspruch haben. Die Regelung, dass am Wochenende kein Urlaub genommen werden darf, ist rechtswidrig. Dann kann man ja nicht mal 14 Tage in Urlaub fahren.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
uwe.s
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

@altona01

Ja, vielen Dank, das hab ich jetzt auch durch Ihren Link verstanden. Aber wie gesagt, wenn wir 10 Tage Urlaub beantragen, ist das Wochenende dazwischen immer Urlaub.
Mir geht es darum die Wochenenden vor und nach einem Urlaub von MO - FR frei zu haben, so wie es "Normalos" auch haben.

Bsp. Pauschalreise von SA - SA. dafür braucht ein "Normalo" 5 Tage Urlaub - wir müssen den FR davor und den MO danach zusätzlich Urlaub nehmen, sonst ist nicht gewährleistet, das wir die entspr. Wochenenden frei bekommen.

... und darin sehe ich die Ungerechtigkeit, weil wir den MO + FR eigentlich garkeinen Urlaub wollen / brauchen. Auf diese Weise kann ein "Normalo" bei 30 Urlaubstagen 6 mal 1 Woche in Urlaub fahren; Wir können das nur 4 Mal machen, weil wir jedesmal 7 Urlaubstage benötigen.

Es geht sogar noch weiter: Wollen wir einen bestimmten SA oder SO frei haben, müssen wir ebenfalls den FR davor und den MO danach Urlaub beantragen (also 2 Tage) - ein "Normalo" braucht keinen Urlaub dafür zu opfern.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sunny10
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 18x hilfreich)

Mir fehlt immer noch DEIN Schichtplan.

Beispiel: Du arbeitest laut dem Plan So-Di-Mi-Fr-Sa-Mo-Di Mi-Do-Sa
Die Stunden lassen wir mal, der Einfachheit wegen, weg.

Möchtest du nun in dieser Zeit, in der du eingeteilt bist, nun Urlaub nehmen, benötigst du 10 Urlaubstage, hast aber mindestens 14 Tage frei.

Wenn es bei euch anders geregelt sein sollte, siehe altona

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
uwe.s
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo
Der Dienstplan wird 2 Wochen vor monatsbeginn veröffentlicht. Er ist völlig unregelmäßig. Urlaub müssen wir bis zum 5. des Vormonats beantragen, also bevor der Dienstplan veröffentlicht wird. Weil wir nicht wissen wann unsere freien Tage sind, müssen wir den Freitag davor und den Montag danach Urlaub nehmen um definitiv frei zu haben. Wir arbeiten maximal 7 Tage hintereinander haben dann entsprechend länger frei.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Ich versuche es noch einmal: Wenn Sie eine Woche Urlaub haben wollen, beantragen Sie angesichts einer 5-Tage-Woche 5 Tage und tragen dann Mo-So ein. Das ist so gängige Praxis. Man muss keinesfalls den folgenden Montag eintragen, um am Wochenende frei zu haben.
Sollte Ihr Arbeitgeber das anders sehen, fragen Sie ihn mal, wo so eine Regelung steht, eine Woche Urlaub sind nunmal 7 Tage.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
uwe.s
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Das ist genau das Problem: Es ist angebl. technisch nicht möglich am Wochenende Urlaub einzureichen, d.h. wir werden am Wochenende davor und danach disponiert. Deshalb müssen wir den FR davor und den MO danach Urlaub nehmen, um die beiden Wochenenden dazwischen frei zu haben. Wenn Sie einen Gesetzestext finden, in dem steht, das 1 Woche Urlaub von MO bis SO dauert, wäre mir schon sehr geholfen, dadurch hätten wir immerhin 7 Tage frei, eine Pauschalreise von SA bis SA, oder SO bis SO mit 5 Tagen Urlaub können wir dennoch nicht realisieren. Danke!!!

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Zitat:
Es ist angebl. technisch nicht möglich am Wochenende Urlaub einzureichen,

Schon klar, technisch nicht möglich: :bang: :bang: :bang:
Das würde ich als Arbeitgeber auch behaupten, wenn sich meine Mitarbeiter so ihren Urlaub einfach wegnehmen lassen.
Nochmal zur Frage, was der Arbeitgeber vielleicht akzeptiert, um zu begreifen, dass ein Arbeitnehmer mit 5 Tage Woche auch nur 5 Tage Urlaub beantragen muss, um eine Woche Urlaub zu beanspruchen:

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/urlaub-dauer-2-gesetzlicher-mindesturlaub_idesk_PI10413_HI2713466.html:
Zitat:
Der für alle Arbeitnehmer geltende Mindesturlaub ist in § 3 BUrlG auf 24 Werktage festgelegt. Der Umfang des Erholungsurlaubs ist europäische Vorgabe aus Art. 7 Richtlinie 2003/88/EG (Arbeitszeitrichtlinie). Die Richtlinie gibt 4 Wochen Mindesturlaub vor, das deutsche Gesetz nennt das entsprechende Volumen in Werktagen. Schon aus diesem Grunde ist oftmals die Umrechnung des Urlaubsanspruchs auf den individuellen Fall nötig.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
uwe.s
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Tja, danke - wir haben allerdings 30 Tage Urlaub, sodass wir auch auf 4 Wochen Gesamturlaub kommen, selbst wenn wir für 1 Woche 7 Tage Urlaub nehmen müssen; d.h. 4 x 7 Tg. = 28 Tage, bleiben sogar noch 2Tage übrig. Und in der Tat haben wir dann 30 Tage Gesamturlaub, obwohl wir 4 Montage und 4 Freitage eigentlich nicht bräuchten. Das Ungerechte daran: Unsere Verwaltungskollegen können mit 30 Urlaubstagen 6 Wochen a 5 Tage nehmen und haben dann 6 x 9 Tage (incl. Wochenende davor und danach) = 54 Tage Freizeit. Das ist uns Schichtarbeitern nicht vergönnt. Wir kommen auf lediglich 46 Tage Freizeit.
4 x 7 Urlaubsage von FR - übernächsten MO = 28 Urlaubstage entspricht 4 x 11 Tage Freizeit = 44 Tage gesamt + 2 Tage die vom Gesamturlaub übrig bleiben. Wobei wie gesagt 4 Montage und 4 Freitage garnicht benötigt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Uwe,

Deine ganze hin und herrechnerei bringt so nichts, denn auch Du arbeitest x Tage und hast danach y Tage frei.
Insoweit unterscheidest Du Dich nicht von einem Angestellten mit regelmäßigem Dienst von Montag bis Freitag.
Nur, Du musst ggf. auch Samstag und Sonntag arbeiten, hast dafür aber in der Woche frei.

Gehen wir von fünf Arbeitstagen und fünf freien Tagen in einer Woche aus, musst Du nicht mehr Urlaub aufwenden, wie ein Angestellter um 7 Tage am Stück frei zu kriegen.

Dass sich das Ganze bei Dir durch die Schichtplanung unglücklicher gestaltet, weil Dein Schichtplanersteller offensichtlich nicht bereit ist, Dir die freine Tage der nächsten Woche bereits zu Beginn zuzugestehen, so dass auch Du im Vergleich zum Angestellten 9 freie Tage am Stück hast, wird wohl seine Gründe haben.

Ich frage mich, warum Du dich so beharlich weigerst Deinen Schichtplan hier auszugsweise einzustellen. Anhand der Daten wäre es einfach zu erklären.

So nur ein Beispiel:

FFAAAAAFFAAAAAFF
F steht für freie Tage, A für Arbeitstage laut Plan.

Oben stehen insgesammt 16 Tage, ersetze die A durch U für Urlaub, sind 10 Tage Urlaub verbraucht.

Kein Unterschied zum Angestellten.
Der Unterschied liegt allein darin, dass das erste F nicht auf einen Samstag fallen muss, sonder z.B. auch ein Mittwoch sein kann. An der Anzahl der insgesammt freien Tage und der aufzuwendenden Urlaubstage ändert das nichts.

Weicht dein Schichtplan vom obigen ab, stell es als Beispiel ein.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
uwe.s
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Sir Berry,

in deinem Beispiel hieße das für mich: AAUUUUUFFUUUUUAA ergo hab ich 12 Tage Freizeit, der Kollege aus deinem Beispiel hat 16 Tage am Stück.
Das Problem bei uns besteht darin, das wir den Urlaub anmelden müssen, bevor der Dienstplan erstellt wird.
Deswegen müssen wir den FR davor und den MO danach Urlaub beantragen um bei deinem Beispiel zu bleiben, die Wochenenden vor und nach dem Urlaub frei zu bekommen.
Ich geb hier noch Beispiele meiner Dienstpläne, sind aber irrelevant, weil wir den Urlaub, wie gesagt, einreichen müssen, bevor dieser erstellt wird.
AAAFAFFFFAAAAA / AAAAFAAAAAAAFF / FFAAAFFAAAFAAA ... usw. völlig "ohne Plan" sozusagen.Es gibt null Rythmus.

UWE

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von uwe.s):
Tja, danke - wir haben allerdings 30 Tage Urlaub, sodass wir auch auf 4 Wochen Gesamturlaub kommen, selbst wenn wir für 1 Woche 7 Tage Urlaub nehmen müssen;

Die Rechenweise passt nicht , 1 Monat Urlaub am Stück ergibt auch nur 19 bis 23 Urlaubstage, Beispiel 1.08 bis 31.08 sind 23 Tage Urlaub, und schon sind es 4,5 Wochen frei am Stück.

Zitat (von uwe.s):

Es ist aber doch eine schreiende Ungerechtigkeit gegenüber "Normalos".

Irgendwie liegst Du komplett falsch, der Arbeiter in Schicht, hat durch die Arbeit am Wochenende seine Freizeit damit an Werktagen, womit Behördentermine, Einkäufe, Hausbau alles ohne Urlaub machbar ist, während der Angestellte eben schon für jeden der Termine jeweils frei nehmen muss.
Somit gibt es für beide Seiten keine realen Vorteile, wobei ich eher sogar dahin tendieren möchte, der Angestellte benötigt für die Erledigung der Dinge des täglichen Lebens mehr Urlaubstage, nur um in Fachgeschäften ein zu kaufen, das Auto in die Werkstatt zu bringen (alle haben nur geöffnet, wenn der Angstellte selbst arbeitet), dagegen ist die Aufrechnung für eine Woche Urlaub, ja wie oft fährt man denn in Urlaub und hat genau den Termin Sa bis Sa?

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.920 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen