Urlaub & Rufdienst

3. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Mausefrau
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 67x hilfreich)
Urlaub & Rufdienst

Mir ist gerade noch etwas eingefallen. Ich arbeite Teilzeit, immer Di und Sa á 10 Stunden und habe nur 8 Urlaubstage im Jahr (also vier ganze Wochen). Siehe auch mein Posting gerade "Teillzeit - arbeite seit Mai 2006 jedes Wochendende, was kann ich tun"??

Letztens hab ich mit meiner Mam überlegt, dass wir ein paar Tage gemeinsam wegfahren könnten. Da ich so wenig Urlaub habe und dieser für die Ferienzeiten meiner Kinder drauf geht, hat sie gemeint, ich könnte doch den Dienstag schon in der Woche vorher abarbeiten, indem ich mit einer Kollegin tausche, und hätte dann von Sonntag bis Freitag am Stück frei und könnte ja dann mit ihr wegfahren, dann müßte ich keinen Urlaub nehmen. Ich schlu das meinem Chef vor, der aber sagt, wenn ich wegfahren will, muß ich Urlaub eintragen, denn schließlich müße ich ansonsten sozusagen bereitstehen, falls meine Kollegin krank werden würde.

Kann ich in meiner Freizeit nicht machen was ich will? Ich kann doch auch von Mi-Fr irgendwo hinfahren, wenn ich frei hab, oder muß ich da auch Urlaub eintragen??
Was meint Ihr?

LG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)

Also ich wüsste nicht, warum Sie während Ihrer freien Tage nicht wegfahren können. Wenn Sie Rufbereitschaft haben sollten, dann gehe ich davon aus, dass dies in Ihrem Arbeitsvertrag entsprechend geregelt ist und Sie auch eine entsprechende Vergütung bekommen.

Sie sind grundsätzlich nicht persönlicher Sklave Ihres Arbeitgebers, wenn ich mir diese flapsige Bemerkung erlauben darf.

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. die schöne idee, dienste zu tauschen, um so zu einer längeren zusammenhängenden freizeit zu kommen, wird nicht ohne zustimmung des chefs laufen können - aber es ist auch eine frage der praxis im betrieb.
gleichwohl bist du nicht verpflichtet, sozusagen auf abruf die ganze zeit bereitzustehen für den fall, dass mal eine kollegin ausfallen könnte. das hat auch mit rufbereitschaft rein garnichts zu tun, sondern müsste als arbeit auf abruf geregelt werden oder worden sein.

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#3
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Freizeit ist Freizeit, selbstverständlich kannst Du Mi-Fr das machen was Du willst. Wenn der Chef einen Diensttausch genehmigt, bist du nicht für den Ausfall des Arbeitskollegen zuständig. Wenn der AG dich mit Rufbereitschaft hinhalten willst, muß dies entsprechend geregelt bzw. vergütet werden. Wenn Du trotzdem Di wegfahren willst, entweder darfst nicht tauschen, oder kannst keine Rufbereitschaft machen, dann muß doch Urlaub dafür nehmen.

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