Urkundenfälschung / Bewährung

14. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
WerKannsRichten
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Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Urkundenfälschung / Bewährung

Hallo.

hoffe hier kann jemand weiter helfen. Im Vorfeld muss ich sagen, dass ich mich wirklich schäme für das was ich gemacht habe hoffe dennoch, dass hier jemand visiert Auskunft geben kann.

Im Zeitraum 2012 bis 2014 habe ich durch insgesamt 9 Betrugsdelikte (7 Vollzogene und 2 Versuchte) bei einem Unternehmen einen Betrag von 7100,- € Rechtswidrig erhalten. Ich habe den Verlust von Paketen vorgetäuscht und mit selbstgeschriebenen Rechnungen die angeblichen Werte der Pakete belegt.

Das ganze ist 2015 zur Anzeige gebracht worden und nach einem Umfassenden Geständnis meinerseits, bin ich im November 2015 zu 1 Jahr Haft mit einer Bewährungszeit von 3 Jahren verurteilt worden.

War richtig ******* von mir.

Nun habe ich vor 4 Wochen eine Vorladung zum Finanzamt Düsseldorf erhalten. Es wird mir mitgeteilt, dass ich als Geschäftsführer eine GmbH im Jahr 2013 bis 2014 unrichtige Steueranmeldungen beim Finanzamt abgegeben habe und damit die Steuer zu unrecht verkürzt haben soll.

Ich muss hier erwähnen, dass ich zwar in den 16 Monaten der Geschäftsführer war aber nie irgendwelche Unterlagen eingereicht habe und diese wohl auch erst nach meinem Austritt eingereicht wurde.

Also bin ich heute zu dem Termin. In dem Termin wurde mir dann erläutert, dass die GmbH durch das einreichen von 40 Scheinrechnungen vom 01.01.2013 bis 12.11.2014 die Umsatzsteuer in Höhe von 10.241 € zu Unrecht verkürzt habe. Auf Grund der Vielzahl der Rechnungen (40 Stück) würde aber nun nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eröffnet und ich bräuchte dazu nichts mehr sagen bzw. mich nicht selber belasten und lieber einen Anwalt konsultieren

Bevor irgendwelche Gedanken aufkommen, ich weiß wirklich nichts von 40 gefälschten Rechnungen. Mein anwalt ist im Urlaub und erst ab Montag wieder da.

Vielleicht kann man es verstehen aber ich bin mehr als unruhig. Gehe eigentlich davon aus, dass an der Sache wegen mangelnder Beweise nichts an mir hängen bleiben kann, weil ich es auch nicht war. Andersherum weiß ich nicht ob die sagen können, ahja der wieder hat doch schon mal betrogen dann war der das hier garantiert auch. Also so eine Art Indizienprozess ?

Was mich am meisten beschäftigt ist eigentlich, wenn es aus den unmöglichsten Konstellationen heraus wirklich soweit kommt, dass die sagen können ja der war es. Der hat mit 40 Scheinrechnungen 10.000 € Umsatzsteuer erschlichen. Was bedeutet das für eine Strafe und viel schlimmer was bedeutet das für die Bewährung, Wird diese automatisch sofort widerrufen.

Habe mein Leben komplett neu geordnet, bin Verlobt und will eigentlich im Mai 2017 heiraten und nicht ins Gefängnis müssen.

Wer weiß Rat?



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47 Antworten
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#1
 Von 
Derängstliche
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Bin kein Jurist und habe selber mit Scheinrechnungen die K... am dampfen.

Dennoch zwei Fragen:

1. Die nun vorgeworfenen Taten liegen, wenn ich das richtig lese vor dem Urteil wo eine Bewährungsstrafe verhängt wurde?

2. Die Scheinrechnungen (Urkundenfälschungen) habe zu einer Steuerverkürzung geführt ? Dann liegt doch die gesamte Obliegenheit beim Finanzamt, warum sollte das Finanzamt die Sache an die Staatsanwaltschaft weitergeben ?

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Wenn Straftaten vorliegen, dann wird ein Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft geführt, das ist die Ermittlungsbehörde, die eben auch Anklage erhebt. Und nicht das Finanzamt.

wirdwerden

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9519x hilfreich)

Zitat:
Was bedeutet das für eine Strafe und viel schlimmer was bedeutet das für die Bewährung, Wird diese automatisch sofort widerrufen.


EIne Bewährung wird nie "automatisch" widerrufen.

Ein Bewährungswiderruf kommt hier aber ohnehin nicht in Frage, da die Taten offenbar vor dem Bewährungsurteil begangen wurden, somit nicht innerhalb der Bewährungszeit. Es ist daher eine nachtrgägliche Gesamtstrafe zu bilden. Aus dem ggf. kommenden Urteil wegen der Rechnungen und dem Bewährungsurteil wird ein gemeinsames neues Urteil gebildet. Ob dieses wieder zur Bewährung ausgesetzt wird (was möglich ist, solange es nicht oberhalb von 2 Jahren liegt), wird dabei neu entschieden

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#4
 Von 
WerKannsRichten
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Streetworker...

Sorry das muss ich erstmal sacken lassen.... Heißt wenn ich nicht aus der Sache rauskomme bzw. die, wie ich befürchte wegen der anderen Geschichte als Indiz mich aburteilen Gefängnis.... Schei..... !!
Das war meine aller aller größte Angst und die bestätigt sich jetzt

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9519x hilfreich)

Zitat:
Heißt wenn ich nicht aus der Sache rauskomme bzw. die, wie ich befürchte wegen der anderen Geschichte als Indiz mich aburteilen Gefängnis.


Also, ich habe meinen eigenen Beitrag jetzt 3mal hintereinander gelesen, kann aber keine Stelle finden, wo das gesagt habe.

Ich sagte, dass eine Gesamtstrafe gebildet wird. Das können z.B. 15 Monate sein, oder 18, oder 21 oder auch 24. In allen diesen Beispielsfällen kann diese Gesamtstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden (und wird es wahrscheinlich auch, bzw. wird es sehr sicher auch, wenn sich seit dem letzten Urteil die Sozialprognose nicht erheblich verschlechtert hat.

Nicht möglich wäre Bewährung nur dann, wenn die Strafe über 24 Monaten läge. Das ist aber auch dem Gericht bekannt :) , d.h. wenn es Bewährung geben will, wird es im Rahmen der Gesamtstrafenbildung auch einen Weg finden das zu tun, also ein Strafmaß zu verhängen, dass nicht über 24 Monaten liegt (jedenfalls in einem Fall wie diesem).

-- Editiert von !!Streetworker!! am 15.09.2016 17:08

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#6
 Von 
WerKannsRichten
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Streetworker...

Sie haben gesagt, dass es eine neue Strafe geben wird und das daraus dann eine Gesamtstrafe gebildet wird.
Ich habe für den Betrug bei Insgesamt 9 Taten (7 erfolgter und 2 Versuchter) ja bereits 1 Jahr auf Bewährung erhalten. Heißt ich durfte ja für das neue Vergehen wieder maximal nur 1 Jahr erhalten, dies müsste dann aber auch zur Bewährung ausgesetzt werden. So dass dann maximal 2 Jahre auf Bewährung herauskommen. 1. Weiß ich nicht was passiert wenn das zweite Urteil nicht zur Bewährung ausgesetzt wird und 2. Wenn ich für 9 Taten schon 1 Jahr erhalten habe, dann wird es bei 40 Taten (sofern ich meine Unschuld nicht beweisen kann) wohl nicht mit 1 Jahr reichen :-(

Heißt ich hätte dann mit der neuen Strafe für insgesamt 17.000 €, die ich dann rechtswidrig erworben habe und bis dato eine weiße Weste hatte das Los fürs Gefängnis gezogen. So habe ich es verstanden und bin mehr als am Boden.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Heißt ich durfte ja für das neue Vergehen wieder maximal nur 1 Jahr erhalten, dies müsste dann aber auch zur Bewährung ausgesetzt werden. So dass dann maximal 2 Jahre auf Bewährung herauskommen. Völliger Unfug - lesen Sie eigentlich die Antworten, die Sie kriegen?
Heißt ich hätte dann mit der neuen Strafe für insgesamt 17.000 €, die ich dann rechtswidrig erworben habe und bis dato eine weiße Weste hatte das Los fürs Gefängnis gezogen. So habe ich es verstanden und bin mehr als am Boden. Kein Wunder, da Sie ja gegebene Antworten ignorieren und sich mit aller Gewalt einreden wollen, Sie kämen ins Gefängnis. Ist Panik wirklich so ein schönes Gefühl?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9519x hilfreich)

Zitat:
Sie haben gesagt, dass es eine neue Strafe geben wird und das daraus dann eine Gesamtstrafe gebildet wird.


Genau. Und daraus schlossen Sie, dass es "ins Gefängnis" geht. Davon habe ich aber nichts gesagt.

Zitat:
Ich habe für den Betrug bei Insgesamt 9 Taten (7 erfolgter und 2 Versuchter) ja bereits 1 Jahr auf Bewährung erhalten. Heißt ich durfte ja für das neue Vergehen wieder maximal nur 1 Jahr erhalten, dies müsste dann aber auch zur Bewährung ausgesetzt werden.


So funktioniert Gesamtstrafenbildung nicht. Das alte Urteil (das für sich alleine ja bereits eine Gesamtstrafe für 9 Taten ist) wird im Zuge der nachträglichen Gesamtstrafenbildung wieder in seine 9 Einzelstrafen (die Höhen stehen im Urteil) aufgespalten. Dazu gesellt sich dann die Strafe für die neue Tat, z.B. 1 Jahr, als die 10. Einzelstrafe. Sodann bestimmt sich aus diesen 10 Einzelstrafen die sog. "EInsatzstrafe" (=die höchste Einzelstrafe). In diesem Beispiel wäre das das 1 Jahr aus dem neuen Urteil. Diese Strafe wird tat- und schuldangemessen erhöht. Dabei ist das Gericht sehr "frei". Deshalb sagte ich: Wenn das Gericht unter der "magischen" 2 Jahres-Grenze bleiben will, wird es das tun. Die Entscheidung hinsichtlich der Aussetzung zur Bewährung erfolgt dann direkt in Bezug auf die Gesamtstrafe.

Zitat:
1. Weiß ich nicht was passiert wenn das zweite Urteil nicht zur Bewährung ausgesetzt wird


Diese Entscheidung wird so (im Normalfall) gar nicht fallen, da das alte Urteil direkt mit einbezogen und dann gleich eine Bewährungsentscheidung hinsichtlich der Gesamtstrafe ergeht.

Zitat:
2. Wenn ich für 9 Taten schon 1 Jahr erhalten habe, dann wird es bei 40 Taten (sofern ich meine Unschuld nicht beweisen kann) wohl nicht mit 1 Jahr reichen :-(


Das ist Milchmädchenrechnerei. Auch 40 Taten X kann der Unrechtsgehalt, bzw. die Schuld geringer sein, als bei 9 Taten Y. Wenn es nicht um 40 Taten ginge, sondern um 4, wäre sogar eine Einstellung nach § 154 StPO drin.

Zitat:
So habe ich es verstanden


Ja, das haben Sie eben falsch verstanden. Hier ist durchaus noch Raum für Bewährung. Versprechen oder gar garantieren kann ich Ihnen natürl. auch nicht, dass Sie nicht ins Gefängnis müssen, aber es sind durchaus Chancen vorhanden.

Nehmen Sie sich einen guten Strafverteidiger, sobald/falls Anklage gegen Sie erhoben wird. Es handelt sich eh um einen Fall für Pflichtverteidigung (Straferwartung -insgesamt(!!)- über 1 Jahr)

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#9
 Von 
WerKannsRichten
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Also heißt es auf Grund der Prognossen die im ersten Urteil für die Bewährung sprachen, fester Job, gefestigtes soziales Umfeld etc. kann das Gericht durchaus milde gestimmt sein und würde eine neue Gesamtstrafe bilden die unter 2 Jahren bleibt und dann auch wieder zur Bewährung ausgesetzt werden könnte?

Sie meinen es gibt durchaus eine realistische Chance, dass das Gericht mich nicht in den Bau schickt?

Hört sich jetzt vielleicht doof an aber haben die nicht eh was davon wenn ich draußen bleibe und den Schaden wieder gut mache, da ich ja Arbeit etc. habe. Oder stecken die ein doch schon mal lieber jemanden in den Bau, was den Staat zusätzlich Geld kostet.

Ich weiß dass alleine die 1. Sache ******* war. Für die Zweite hoffe ich immer noch darauf, nach Akteneinsicht das irgendwie meine Unschuld bewiesen werden kann. Aber Fakt ist, wenn die mich in den Bau stecken, verliere ich meinen Job, meine Wohnung und werde dann wohl,auch zukünftig erhebliche Probleme haben die Schulden überhaupt zu zahlen... Das kann man dem Gericht natürlich nicht so Vorträgen aber nehmen die Grundsätzlich auch auf sowas Rücksicht?

Hatte mal gegooglet nach Vergleichsurteilen... Da geht es aber meistens um Schäden zwischen 100.000 bis 800.000 € wofür es dann zwischen 2 und 4 Jahren Gefängnis gibt und trotzdem bei manchen die 2 Jahre noch zur Bewährung.

Habe meinen Anwalt bereits konsultiert, der ist ab Montag wieder da, will mir aber gleich eine Kostennote schicken... Auf Grund der ursprünglichen Konstellation das es ja eigentlich um einen Steuerbetrug geht ist es ein Anwalt für Steuerstrafrecht. In der Kanzlei wäre aber auch ein "normaler" Strafverteidiger. Sie hatten jetzt was von Pflichtverteidigung gesagt? Die sollten doch in der Kanzlei grundsätzlich Wissen wie man so etwas angeht und sprechen sich dabei ab?

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9519x hilfreich)

Zitat:
Also heißt es auf Grund der Prognossen die im ersten Urteil für die Bewährung sprachen, fester Job, gefestigtes soziales Umfeld etc. kann das Gericht durchaus milde gestimmt sein und würde eine neue Gesamtstrafe bilden die unter 2 Jahren bleibt und dann auch wieder zur Bewährung ausgesetzt werden könnte?


Ja, wenn sich an dieser positiven Prognose nichts geändert hat, ist das so.

Zitat:
Sie meinen es gibt durchaus eine realistische Chance, dass das Gericht mich nicht in den Bau schickt?


Das sagte ich, ja.

Zitat:

Hört sich jetzt vielleicht doof an aber haben die nicht eh was davon wenn ich draußen bleibe und den Schaden wieder gut mache, da ich ja Arbeit etc. habe. Oder stecken die ein doch schon mal lieber jemanden in den Bau, was den Staat zusätzlich Geld kostet.


Solche Erwägungen ("Haft kostet Geld") spielen bei der Entscheidungsfindung keine Rolle (von speziellen Ausnahmen in Einzelfällen mal abgesehen)

Zitat:
aber nehmen die Grundsätzlich auch auf sowas Rücksicht?


Dem Gericht sind die Folgen einer Haftstrafe durchaus bekannt. Wenn es jemanden also hinter Gitter schickt, tut es das in dem Bewusstsein, dass ihn diese -normalen- Folgen einer Inhaftierung treffen. Wenn es danach ginge, dürfte man niemanden mehr inhaftieren, denn jeder hat irgendwelche negative Folgen dadurch zu tragen.

Zitat:
Hatte mal gegooglet nach Vergleichsurteilen... Da geht es aber meistens um Schäden zwischen 100.000 bis 800.000 € wofür es dann zwischen 2 und 4 Jahren Gefängnis gibt und trotzdem bei manchen die 2 Jahre noch zur Bewährung.


Solche Vergleiche bringen im Strafrecht nichts, da es viel zu sehr auf den jeweiligen Einzelfall ankommt. Ich kenne Fälle, wo es z.B. für Handel mit insg. 2500g Heroin noch Bewährung gab und welche, wo es für 250g bereits 3,5 Jahre gab,

Zitat:
Sie hatten jetzt was von Pflichtverteidigung gesagt? Die sollten doch in der Kanzlei grundsätzlich Wissen wie man so etwas angeht und sprechen sich dabei ab?


Ihr Anwalt muß (bzw. sollte) beantragen, dass er als Pflichtverteidiger bestellt wird. Das macht in diesem Fall aber erst Sinn, wenn Anklage erhoben worden ist. "Von sich aus" machen (manche) Anwälte das nicht so gerne, da Pflichtverteidigung geringer bezahlt wird, als Wahlverteidigung. Wahrscheinlich/möglicherweise wird der Anwalt die Differenz von Ihnen haben wollen (was eigentl. nicht korrekt ist, bei Pflichtverteidigung, aber es ist halt so.). Allerdings müssen Sie auch die Pflichtverteidigung bezahlen, falls sie verurteilt werden. Die Rechnung kommt dann von der Staatskasse statt vom Anwalt, da die Staatskasse die Kosten auslegt.

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#11
 Von 
WerKannsRichten
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Streetworker,
danke für Ihre Geduld und die ausführliche Erläuterung.
Sie scheinen sich ein wenig besser mit der Materie aus zu kennen
deshalb würde ich noch zwei letzte Fragen konstruieren wollen.

1. Also an meiner "positiven" Prognose hat sich nichts geändert. Nur dass ich eigentlich sogar vorhabe im Mai 2017 zu heiraten.

Der Staatsanwalt oder das Gericht werden ja vor Prozessbeginn erfahren das ich bereits diese Bewährungsstrafe habe.
Kann man nicht (z.B.: über meinen Anwalt) eine Art "Deal" im Vorfeld abstimmen. Also das man dann im Vorfeld die Strafe etc. festlegt. Würde immerhin ja auch für das Gericht eine Arbeitserleichterung etc. sein (oder ist denen egal wieviel Zeit die pro Fall brauchen).

Gibt es hier aus Ihrer sich irgendwelche Dinge die mein Anwalt auf jeden tun sollte, sobald die Akte bekannt ist, um eine erneute Bewährung zu erreichen. Habe ja davon keine Ahnung und der eine Richtung sagt dann würde ich mich dem eigentlich Beugen und kann die eventuellen fatalen Folgen gar nicht absehen.

2. Ich habe das mit der Verfahrensübergabe leider nicht ganz verstanden. Also der Ursprüngliche Vorwurf war ja Umsatzsteuerbetrug als Geschäftsführer einer GmbH. Beim Termin im Finanzamt wurde mir dann mitgeteilt dass man auf Grund der Vielzahl von Indizien und Verdachtsmomenten das Verfahren an die Staatsanwaltschaft weitergegeben hat. Soweit ich Verstanden habe aber "nur" ein Verfahren wegen Urkundenfälschung in 40 Fällen, eben wegen angeblich manipulierter Rechnungen. Das Strafverfahren bezüglich Umsatzsteuerrückverkürzung würde aber beim Finanzamt weiter verfolgt (Abteilung Steuerfahndung). Heißt dass im Umkehrschluss, dass ich mich dann auf zwei getrennte Gerichtsverfahren einstellen müsste? Weil das Würde ja bedeuten, das drei Köche in der Suppe kochen: Die erfolgte Verurteilung mit der Bewährung, das Verfahren wegen Urkundenfälschung und ein weiteres dann wegen der Steuern. Oder werden die Verfahren Steuern und Urkunden dann gemeinsam als ein Delikt verhandelt?

Danke im Vorfeld.

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#12
 Von 
WerKannsRichten
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Heißt ich durfte ja für das neue Vergehen wieder maximal nur 1 Jahr erhalten, dies müsste dann aber auch zur Bewährung ausgesetzt werden. So dass dann maximal 2 Jahre auf Bewährung herauskommen. Völliger Unfug - lesen Sie eigentlich die Antworten, die Sie kriegen?

sorry das hatte ich halt anders Verstanden.

Heißt ich hätte dann mit der neuen Strafe für insgesamt 17.000 €, die ich dann rechtswidrig erworben habe und bis dato eine weiße Weste hatte das Los fürs Gefängnis gezogen. So habe ich es verstanden und bin mehr als am Boden. Kein Wunder, da Sie ja gegebene Antworten ignorieren und sich mit aller Gewalt einreden wollen, Sie kämen ins Gefängnis. Ist Panik wirklich so ein schönes Gefühl?


Natürlich ist Panik kein schönes Gefühl. Aber erstens denkt man sich dann, habe zwar ******* gebaut für die ich gerade stehen muss. Aber ein Schaden von insgesamt 17.000 € (den ich im übrigen wieder gut gemacht habe bzw. falls im weiteren Verfahren ich wirklich auch für die 10.00 € verantwortlich gemacht werde auch diese zurückzahlen werde) dann gleich Gefängnis da wird es einem mehr als komisch. Weiß auch nicht ob jemand diese Gedankengänge versteht der noch nie in einer solchen, für mich unerträglichen, Situation war. Hatte halt von 2010 bis 2014 massive Probleme mit Scheidung, Umgangs- und Sorgerecht, Unterhaltsprozesse etc. etc. Seit Mitte 2014 habe ich mein Leben komplett neu geordnet, eine andere Stellung in meiner Firma, neue Partnerin, neue Wohnung und gerade wieder durchgeatmet und neu angefangen zu Leben. Ohne irgendetwas illegales etc. Komplett sogar im Straßenverkehr. (Keine Geschwindigkeitsübertretungen etc. etc.)

Und dann bricht es doch wieder über einen ein und eine Vergangenheit holt ein nicht bis auf den Boden, sondern in den Keller. Und die meiste Angst ist halt, wenn Gefägnis, was danach. Ich werde dann wohl nie wieder einen Job wie den aktuellen bekommen. Meine Verlobte muss aus der gemeinsamen Wohnung raus, weil Sie diese nicht alleine finanzieren kann etc. etc.

Das macht mit sehr wohl Panik - Die aber ja anscheinend fürs erste unbegründet scheint, so wie sie muemmel geantwortet haben.

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#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Natürlich ist Panik kein schönes Gefühl. Weiß ich - aber Sie waren so richtig dabei, sich da hineinzusteigern. Und dann bedarf es halt einer entsprechenden Ansage.
Die aber ja anscheinend fürs erste unbegründet scheint, so wie sie muemmel geantwortet haben. Offenbar haben Sie mich verstanden. Und sollte das Urteil des Amtsgerichtes nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausfallen, gibt es ja auch noch die Berufung am Landgericht. Wenn beide Instanzen sagen, nö, keine Bewährung - dann hätten Sie Grund zur Panik, jetzt hingegen keineswegs.

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#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9519x hilfreich)

Zitat:
Kann man nicht (z.B.: über meinen Anwalt) eine Art "Deal" im Vorfeld abstimmen. Also das man dann im Vorfeld die Strafe etc. festlegt. Würde immerhin ja auch für das Gericht eine Arbeitserleichterung etc. sein (oder ist denen egal wieviel Zeit die pro Fall brauchen).


Nein, gibt es in der Form nicht. Wäre in diesem Fall ja auch blödsinnig, wo Sie doch unschuldig sind.

Zitat:
Oder werden die Verfahren Steuern und Urkunden dann gemeinsam als ein Delikt verhandelt?


Das weiß man im Voraus nicht. Möglicherweise wird die Steuersache auch gar nicht verhandelt (wenn wg. der Urkundenfälschung eine Verurteilung ergeht), sondern nach § 154 StPO eingestellt. Theoretisch könnte zw. der Urkundenfälschung und der Steuerhinterziehung auch Tateinheit bestehen (wird die Akte zeigen), dann wäre die Steuerhinterziehung in dem Urkundenfälschungsurteil so oder so inclusive.

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#15
 Von 
WerKannsRichten
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Natürlich ist Panik kein schönes Gefühl. Weiß ich - aber Sie waren so richtig dabei, sich da hineinzusteigern. Und dann bedarf es halt einer entsprechenden Ansage.
Die aber ja anscheinend fürs erste unbegründet scheint, so wie sie muemmel geantwortet haben. Offenbar haben Sie mich verstanden. Und sollte das Urteil des Amtsgerichtes nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausfallen, gibt es ja auch noch die Berufung am Landgericht. Wenn beide Instanzen sagen, nö, keine Bewährung - dann hätten Sie Grund zur Panik, jetzt hingegen keineswegs.[/

Also vielleicht liegt es wirklich an meiner Dämlichkeit. Aber es geht doch um Urkundenfälschung in 40 Fällen womit eine Steuerverkürzung von 10.000€ generiert wurde. Dachte alles ab 5.000€ wird automatisch beim Landgericht verhandelt.
Heißt dann auch diese Entscheidung ist endgültig oder?

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#16
 Von 
WerKannsRichten
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat:
Kann man nicht (z.B.: über meinen Anwalt) eine Art "Deal" im Vorfeld abstimmen. Also das man dann im Vorfeld die Strafe etc. festlegt. Würde immerhin ja auch für das Gericht eine Arbeitserleichterung etc. sein (oder ist denen egal wieviel Zeit die pro Fall brauchen).


Nein, gibt es in der Form nicht. Wäre in diesem Fall ja auch blödsinnig, wo Sie doch unschuldig sind.

Das mit dem unschuldig ist leider wie so oft bei Gericht so eine Sache. Die haben ein Indizi das ich es gewesen sein kann / müsste und natürlich meine Vorgeschichte, also 2 gravierende Punkte. Ich leider nur eine gute Erklärung warum es jemand anders bzw. welcher andere es war. Ichnhabe aber weder Indizien noch Beweise. Da wird es wohl schwierig meine Unschuld zu belegen und auch mein beteuern wird bei Gericht wohl wenig Eindruck machen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9519x hilfreich)

Zitat:
Dachte alles ab 5.000€ wird automatisch beim Landgericht verhandelt.


Das ist nur im Zivilrecht der Fall

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
WerKannsRichten
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen.
wollte nur kurz ein Feedback geben, sofern man das Feedback nennen kann,
Das Finanzamt ermittelt noch hat aber nach gestrigem Gespräch (komischer Weise meiner Person und dem zuständigen Steuerfahnder bei MEINEM Anwalt) die Absicht das Verfahren hinsichtlich der Urkundenfälschung nächste Woche dann im Ergebnis der Staatsanwaltschaft mitzuteilen, die dann wohl Klage erhebt. Das Resultat der Steuerfahndung sind 17 Rechnungen mit denen eine Umsatzsteuerhinterziehung von 4.235,- € "ertrogen" wurde. Auf Grund der Konstellation ist die Steuerfahndung natürlich dabei alle von mir getätigten Steuererklärungen von 2006 bis heute zu überprüfen. Der Steuerfahnder meinte das alles was älter als 5 Jahre ist nicht Strafrelevant ist aber dennoch zu einer Rückforderung führen kann.

Mein Anwalt meint dass das so richtig ist (5 und 10 Jahre). Das soll wohl bedeuten, dass alles was älter 5 Jahre ist nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird ? wohl aber steuerrechtlich geprüft werden kann und bei entsprechender "falsch" abgaben Geld kostet.
(Der Anwalt sagte es so wortwörtlich mit der Begründung er Wisse ja nicht ob die was finden und wenn ja was die finden)

Weiter meinte mein / der Anwalt das bei den nun wirklichen 16 Rechnungen / Urkunden und der Schadenssumme von 4.000 (wenn man mir das wirklich faktisch und wirtschaftlich (wohin ist das Geld geflossen etc.) sehr gute Chancen bestehen dass ein Gericht bei der Gesamtstrafenbildung bei 2 Jahren bleibt.

Mir ist natürlich erstmal ein Stein vom Herzen gefallen.... 40 Rechnungen zu 10.xxx,- € zu jetzt 16 Rechnungen zu 4.xxx,-€ ist wohl schon ein gewaltiger Unterschied, auf in hinsicht auf die zu erwartende Strafe, sofern man mir dies zuteilen kann/wird.

@Streetworker und @ Muemmel
Erstmal danke für Eure Hilfe bis hierhin.

@Muemmel
Danke fürs wach "küssen"

@Streetworker und @ Muemmel
Ich weiß Ihr seid keine Hellseher aber wie sehen Eure Prognosen im hinblick auf den nun resultierenden Unterschied aus.
Hat mein Anwalt recht und ich darf mir weiter Hoffnung machen ?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
WerKannsRichten
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(672 Beiträge, 454x hilfreich)

Das soll wohl bedeuten, dass alles was älter 5 Jahre ist nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird ? wohl aber steuerrechtlich geprüft werden kann und bei entsprechender "falsch" abgaben Geld kostet. Genau so ist es.
Wie passt das denn? Ich soll im Gesamtstrafmaß mit dem "blauen" Auge davon kommen und Ersttäter erhalten solche Strafen ? Die Strafe ist ja offenbar noch nicht rechtskräftig , da die Berufung wohl noch aussteht. Und bevor Sie wieder mit Panik-Schieben anfangen, lesen Sie bitte noch mal Antwort Nr. 13.

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#21
 Von 
WerKannsRichten
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Moderator 09,
nein ich falle nicht direkt wieder in Panik. Man hätte ja sogar unter bestimmten Gesichtspunkten in Aussicht gestellt, das bei 40 Scheinrechnungen mit einer Steuerverkürzung von 10.000€ eine Gesamtstrafe im Bewährungsfähigen Rahmen möglich wäre.
Jetzt hat sich die Situation ja dahingehend etwas "entschärft" dass es jetzt 16 Fälle und 4.000,-€Steuerverkürzung sind. Habe somit also Hoffnung.

@Alle anderen Leser

Ich will es nicht hoffen aber wenn ich im Gerichtsverfahren unterliege, dann müsste ich ja in Berufung gehen. Macht es Sinn dies mit dem gleichen Strafverteidiger zu tun oder ist es Sinnvoll einen anderen zu beauftragen? Falls ja, wie findet man denn einen Strafverteidiger der sich speziell für so etwas eignet? Habe wie gesagt keinen Plan von der Materie und meinen Anwalt brauche ich so etwas wohl nicht fragen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16475 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Ich will es nicht hoffen aber wenn ich im Gerichtsverfahren unterliege, dann müsste ich ja in Berufung gehen. Macht es Sinn dies mit dem gleichen Strafverteidiger zu tun oder ist es Sinnvoll einen anderen zu beauftragen?

Das ist etwas, worüber man sich Gedanken machen kann, wenn es soweit ist.
Kontentrieren Sie sich jetzt auf den ersten Schritt (und nicht auf den zweiten).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
WerKannsRichten
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

War heute morgen bei meinem Anwalt. Er wartet jetzt auf die Akteneinsicht. Er will dann im Vorfeld versuchen mit dem Staatsanwalt einen Dialog zu finden.
Die Sozialprognose hat sich nicht verändert bzw. sogar verbessert da ich einen neuen Job habe und im Mai heirate. Er sagt das wären schon mal zwei wichtige Punkte um in der Sache etwas zu erreichen.

Er meinte ich sollte mir bis Jahresende (vorher würde wegen der Akte zu 90% nichts mehr passieren) noch Gedanken machen, was er vorbringen kann) um den Staatsanwalt bzw. das Gericht von einer Gesamtstrafenbildung zur Bewährung zu überzeugen. Hierbei meint er, wie er sagte, keine juristischen Fakten, dafür würde er schon selber sorgen, sondern Tatsachen, Meinungen etc. die meine Sozialprognose stärken.

Bin jetzt etwas verwirrt, ich dachte Reue, Schadenswiedergutmachung (die ich schon getan habe), unbefristeter neuer Job, Hochzeit wären so ziemlich die wichtigsten Dinge. Hat hier noch jemand eine Idee was der Anwalt meint.

Das ich so eine "sch....." wirklich nie nie wieder mache muss ich doch wohl nicht separat wiederholen. Die letzten Wochen und monate mit den schlaflosen Nächten und der "Panik" reichen für den Rest meines Lebens.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Hat hier noch jemand eine Idee was der Anwalt meint. Nö. Hochzeit und Job sind prima - noch besser wäre allenfalls ein Kind, aber das würde ich jetzt nicht allein wegen der Sozialprognose in die Welt setzen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
WerKannsRichten
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie Belege ich denn die Hochzeit??? Wir wollen im Februar das Aufgebot bestellen. Wenn die Verhandlung vorher stattfindet. Welchen Beleg benötigt das Gericht?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
WerKannsRichten
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen.
Leider habe ich noch keine neuen Informationen. Bis jetzt liegen keine weiteren Meldungen oder Anzeigen etc. vor. Mein Anwalt meint das wäre bei der Ermittlung durch das Finanzamt durchaus üblich und könnte sogar bis zu 3 Jahre dauern????
Die Zeit macht mich wahnsinnig und ich habe viel Zeit zum nachdenken und nachlesen (Internet, Google).
Und deshalb schreibe ich auch erneut, da ich ein neues Problem sehe..... also es wurde ja anfangs wegen 40 Scheinrechnungen ermittelt. Dann gab es ja ein Gespräch mit der Steuerfahndung und die sagte etwas von 17 Rechnungen.Wissen wieviele Rechnungen die jetzt wirklich haben tun wir ja erst zu 100% wenn die Anklage vorliegt. Aber egal ob 17 oder 40 Rechnungen wie sieht es denn in dieser Konstelation mit gewerbsmäßigen Handeln aus.. daswürde ja bedeuten das jeder Fall mit mindestens 6 Monaten geahndet werden könnte... und sowohl bei 17 als auch bei 40 Rechnungen bzw. Urkundenfälschungen plus die Vorstrafe...

@Streetworker @Muemmel nicht böse werden aber da kommt doch wieder etwas das Wort mit P!

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#27
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9519x hilfreich)

Zitat:
daswürde ja bedeuten das jeder Fall mit mindestens 6 Monaten geahndet werden könnte.



Ja,

... ich hatte doch aber bereits am 15.9.2016 um 19:01 erklärt wie Gesamtstrafenbildung funtioniert, bzw. nicht funktioniert. Näml. nicht durch Addition der Einzelstrafen.

Nochmal: Es wird für jede Tat (wie viele das auch sein mögen) eine Einzelstrafe verhängt. In diese Reihe von Einzelstrafen kommen dann noch die 9 Einzelstrafen aus dem alten Urteil (das zu diesem Zweck wieder von der Gesamtstrafe in die Einzelstrafen aufgelöst wird). Aus diesen ganzen vielen Einzelstrafen wird dann die höchste herausgepickt (die sog. Einsatzstrafe) und tat- und schuldangemessen erhöht.

Auch bei 20 Einzelstrafen á 6 Monate kommen dann eben nicht 10 Jahre heraus, sondern etwas was das Gericht für tat- und schuldangemessen hält.

In einem meiner ersten größeren Fälle ging es um Drogenhandel in nicht geringer Menge in 80 Fällen. Mindeststrafe pro Fall ist 1 Jahr (§ 29a BtmG). Hat der Angeklagte nun 80 Jahre bekommen? Nö, hat er nicht. Hat er 15 Jahre bekommen (das gesetzl. Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe)? Nö, auch nicht. Bekommen hat er ....tataaa.... 2 Jahre (was natürl. relativ mild ist)

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#28
 Von 
WerKannsRichten
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,
sorry dass Ihr so lange nichts von mir bzw. der Sachlage gehört habt. Ich bringe Euch mal auf den aktuellen Stand, mal sehen was Ihr darüber denkt bzw. vielleicht Hilfestellungen geben könnt damit das GROßE P nicht wieder anfängt.

Also das Finanzamt ist der Meinung, dass ich von 2013 bis 2014 ungefähr 12 Rechnungen selber erstellt habe um die USt. Voranmeldung entsprechend um insgesamt 4800,- zu verkürzen. Die Akte sollte diesbezüglich bereits im Juli 2017 von der Steuerfahndung an die Staatsanwaltschaft übermittelt werden.

Hinzu kommt, dass der neue Geschäftsführer der GmbH mich im selben Zeitraum, Juli 2017, zu einer Rückführung von 41.210 € aufgefordert hat, da ich diese veruntreut hätte. wenn ich dies nicht bis zum 10.07.2017 erledige, dann würde er zu dem Steuerstrafverfahren, bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, ein Verfahren wegen Veruntreuung einleiten bzw. Untreue zu lasten der GmbH zur Anzeige bringen.

Im Ersten hieb hatte ich überlegt diese Summe zu begleichen um nicht einen neuen Tatvorwurf vor Gericht zu haben. Auf der anderen Seite habe und hatte ich diese summe nicht und habe die genannte Summe auch nicht veruntreut.

Fazit: Bis einschließlich heute liegt keine Anzeige wegen Untreue vor, ich habe keinerlei weitere Schriftwechsel, Infos Anzeige etc. wegen der USt. Verkürzung mit Urkundenfälschung. Letzter Stand im Mai 2018 bei meinem Anwalt war, KEINE Akten, Unterlagen, Schriften oder sonstige Lebenszeichen, weder vom Finanzamt noch von der Staatsanwaltschaft.

Durch die Zeit die in das Land läuft kommt man ganz schön ins grübeln. Vielleicht sind folgende Fragen erlaubt:

1.Wie schätzt Ihr die Situation mit dem neuen Geschäftsführer ein? Der meinte wenn bis 10.07.2017 kein Geldeingang stattfindet erfolgt eine Anzeige. Ich habe nicht gezahlt, also müsste er die Anzeige eigentlich getätigt haben, kann es sein, dass ich bis heute keinerlei Info über eine solche Anzeige erhalte und diese dann irgendwann im Verfahren mit der Steuer etc. vor den Kopf gehauen bekomme? Frage deshalb, weil inzwischen zum Teil 5 Jahre vergangen sind und ich mich nicht wirklich jeden einzelnen Geschäftsvorfall mehr zu 100% rekonstruieren kann. Habe mir zwar gerade im nachhinein Gedankenstützen notiert.... aber zu 100% weiß ich nicht alles,

2. Was bedeutet das verharren des Finanzamtes? Die Steuerfahndung wollte mir ursprünglich mal eine Verkürzung von 53.800 € anhängen davon sind nach, nach letztem Schriftwechsel der Steuerfahndung zu meinem Anwalt, "nur" 4.800,- € geblieben.

Meine Bewährung wäre eigentlich 11/2018 vorüber.. Wartet die Staatsanwaltschaft extra um mir die Bewährung am Stichtag dann nochmal komplett "um die Ohren zu hauen" oder Wieso höre ich seit jetzt 12 Monaten nichts mehr ?

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9519x hilfreich)

Zu 1.

Ein Beschuldigter ist spätestens vor Abschluss des Ermittlungsverfahrens zu vernehmen. Ob die Polizei die Vernehmung gleich am Anfang macht, oder kurz vor Ende, ist deren Entscheidung.

2a. Das müssen sie mit ihrem Anwalt besprechen.

2b. Davon hätte die Staatsanwaltschaft überhaupt nichts, da der Tatzeitpunkt maßgeblich für irgendwelche bewährungsrechtlichen Maßnahmen ist, nicht der Urteilszeitpunkt.

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#30
 Von 
WerKannsRichten
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.
So gestern, am Samstag den 16.03.2019, kam eine Vorladung der örtlichen Polizeibehörde.
Ich soll am 28.03.2019 um 09:30 als Beschuldigter wegen Urkundenfälschung vernommen werden.

Wie bereits vorher berichtet es geht um Urkundemfälschung zwischen 2013 und 2014. Aus einer Aussager der zuständigen Steuerfahndung geht es wohl um 12 gefälschte Rechnungen.

Hierzu habe ich nun folgende Frage. Offiziell erfahre ich gerade jetzt erst, durch die Vorladung, von einem Verfahren gegen mich. Die ganze Zeit vorher war das immer nur eine Fernmündliche Aussage des Finanzamtes im Kontext mit meinem Anwalt, dass da noch was kommen wird.

Kann es vielleicht sein, das eine Vielzahl der Taten verjährt ist. Meiner Ansicht nach ist die Tat einer Urkundenfälschung nach 5 Jahren verjährt und wenn ich richtig gegoogelt habe, dann ist die Verjährung nicht unterbrochen nur weil das Finanzamt sagt, es wird die Taten an die Staatsanwaltschaft übermitteln, sondern es müssen Handlungen der Staatsanwaltschaft vorliegen die die Verjährung unterbrechen oder ?

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