Person A besucht die 11 Klasse, wird nicht in die 12 Klasse versetzt und darf die 11 Klasse auch nicht wiederholen. Person A fälscht jetzt ein Zeugnis der 12 Klasse und bewirbt sich an einer Uni/FH. Studiert ein Zeitlang, die gefahr wächst mit der Zeit das sein schwindel auffliegt und bricht das Studium ab.Uni/FH schickte alle eingereichten Unterlagen an Person A zurück. Zwar ist Person A im Datenbank aufgenommen, aber es gibt keine Kopien von dem Unterlagen etc.
Person A bezieht auch in der Zeit Kindergeld/Bafög. Kann es zur eine Anzeige/Anklage kommen?
Gebrauch einer falschen Urkunde ist ebenso strafbar wie die Herstellung.Strafanzeige kann jeder erstatten. Und zu einer Verurteilung kann es auch kommen.wirdwerden
Nun ja, die FH wird nur dann eine Anzeige erstatten, wenn sie das herausfindet. Nachdem die Ausbildung abgebrochen wurde, wird sich da vermutlich keiner mehr für abgebrochene Fachhochschulstudenten interessieren, besonders, wenn die Unterlagen, um die es geht, im Original zurückgeschickt wurden.
FH/UNI bekommt einen anonymen hinweis, diese gehen Sie auch nach und stellen fest das Person A die Schule nie beendet hat. Wie kann jetzt FH/UNI ohne Beweise vorgehen? Person A könnte behaupten nie einen Zeugnis hingeschickt zuhaben. Kann eine klage/Anzeige durch kommen? Mit welchen Schriftgut will die Staatsanwaltschaft Person A belasten?
Die Studi-Akten in den Hochschulen werden normalerweise recht sauber geführt. Schon wegen der Klagen, die häufig kommen, wegen Anfragen anderer Hochschulen (wenn jemand gewisse Scheine aus der Ersthochschule in einer anderen Hochschule anerkannt haben möchte). Und auch die altmodischte Hochschule hat sowas spannendes wie einen Fotokopierer.wirdwerden
Danke für die Antworten, aber ihr schleift ab.Die Frage lautet: Kann jemand ohne Beweise Angeklagt werden?Wie die FH/UNI ihre unterlagen, Archive etc. verwalten - bringt niemand hier weiter.
@wirdwerden Also mal nicht wieder abschweifen! Die Frage wurde reduziert auf Kann jemand ohne Beweise Angeklagt werden? . Da muss die Antwort nein lauten, jedenfalls nach der StPO.
Da hätte er genauso gut fragen können: "Kann ein Verstorbener vor Gericht gestellt werden ?" Da hätte die Antwort auch "Nein" gelautet. Aber der TE ist nun mal weder verstorben noch frei von Beweisen.