Uringeruch Teppich

28. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
Katze86
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 18x hilfreich)
Uringeruch Teppich

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Der Teppich in der Mietwohnung ist ca. 10 Jahre alt, wenn nicht älter (Vermieter hat natürlich keine Rechnung mehr). Die Katze vom Vormieter und vom jetzigen Mieter hat ab und an auf dem Teppich uriniert. Der Teppich wurde zwar fachgerecht gereinigt, jedoch geht der Geruch nicht raus. Nun möchte der Vermieter, dass ein neuer Teppich verlegt wird und vom Mieter bezahlt wird.
Wie ist die Rechtslage? Muss der Mieter trotz des Alters einen Teil der Rechnung für den neuen Teppich zahlen oder ist er aufgrund des Alters sozusagen abgewirtschaftet? Wie ist es, wenn Haustierhaltung untersagt worden ist bzw. nur mit vorheriger Genehmigung vom Vermieter gestattet wird, der Vermieter aber wusste und somit geduldet hat, dass Katzen in der Wohnung sind?

Besten Dank & viele Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Hier gehts weiter:

http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=707

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#2
 Von 
Katze86
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 18x hilfreich)

Besten Dank für den Link

Eine Frage habe ich noch: Muss der Vermieter eine Rechnung vorlegen, damit er das Alter des Teppichs beweisen kann?

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

quote:
Muss der Vermieter eine Rechnung vorlegen, damit er das Alter des Teppichs beweisen kann?


Irgendwas in der Art sollte er schon tun, wer eine Forderung stellt, sollte diese im Zweifel begründen können.

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#4
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

es gibt aber Urteile, die von einer 15-jährigen Nutzung ausgehen.

Frag doch mal den Vormieter, wenn Du ihn kennst.

UND: wenn Du weiterhin Katzen hast, die wiederum den neuen Teppich bepinckeln werden, dann hast Du bestimmt Ärger. Ich würde mich auf den Standpunkt stellen, dass der Schaden vom Mieter herbeigeführt wurde und somit er während der Mietzeit diesen auch aushalten muss.

Ich als Vermieter würde eine Erneuerung dann ablehnen.

Schadensersatz würde ich aber auch nicht fordern.

Sondern es zuerst mal mit einer Geruchsbeseitigung mit einem Ionisator versuchen.



-- Editiert Chylla am 29.07.2014 22:53

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