Urheberrechtsverletzung auf meiner Website?

6. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
dmarx
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)
Urheberrechtsverletzung auf meiner Website?

Hallo heute bekam ich diesen Brief von den KSP Anwälten:

Zitat:
Urheberrechtsverlelzung auf Ihrer Website
Domain domain.de

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Agence France-Presse GmbH, Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin hat uns mit der Wahrnehmung
ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Gegenstand unserer Beauftragung ist die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches, der
unserer Mandantin aufgrund von Urheberrechtsverletzungen zusteht. Sie verwenden auf Ihrer Website domain.de unter den als Anlage aufgeführten URLs Texte, an welchen unsere Mandantin
das ausschließliche Nutzungsrecht i. S. d. Urheberrechtsgesetzes hat. Eine Zustimmung zur Nutzung
und Verbreitung hat Ihnen unsere Mandantin nicht erteilt.

Für die unberechtigte Nutzung schulden Sie unserer Mandantin Schadensersatz. Auf Basis einer Lizenzanalogie kann dasjenige verlangt werden, was zwischen Ihnen und unserer Mandantin bei
Kenntnis aller Umstände für eine rechtmäßige Nutzung des Textes als Lizenzgebühr vereinbart worden wäre. Für die von Ihnen genutzten Texte ist auf Basis der Vergütungsregeln des Deutschen Jounalisten-Verbandes (www.djv.de) eine hypothetische Lizenzgebühr als Schadensersatz anzusetzen.

Die Schadensersatzansprüche unserer Mandantin berechnen sich wie folgt:

1000 Zeichen je EUR 300,00

Der sich hieraus errechnete Schadensersatz für 3 Artikel/Texte beträgt:

insgesamt EUR 750,00

Ferner sind Sie zur Erstattung der unserer Mandantin entstandenen Dokumentationskosten für die
Ermittlung der Urheberrechtsverletzung verpfiichtet. Hierneben haben Sie auch die für die Rechtsverfolgung entstandenen Kosten, insbesondere die Rechtsanwaltsvergütung, zu tragen.

Der zu zahlende Gesamtbetrag berechnet sich wie folgt:

Schadensersatz gemäß vorstehender Berechnung EUR 750,00
Dokumentationskosten EUR 75,00
Rechtsanwaltsvergütung: Gegenstandswert: EUR 750,00
1,3 Geschäftsgebühr gem. § 13 RVG , Nr. 2300 W RVG EUR 84,50
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 W RVG EUR 16,90
Gesamtbetrag EUR 926,40

Den Eingang des Gesamtbetrages in Höhe von EUR 926,40 erwarten wir spätestens bis zum

15.11 .2010

Bei fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist werden wir unserer Mandantschaft empfehlen, ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen. Insbesondere behalten wir uns vor, zusätzlich die unserer Mandantin zustehenden Unterlassungsansprüche einschließlich Abmahnung gegen Sie geltend zu machen. In diesem Zusammenhang dürfen wir Ihnen den Hinweis unserer Mandantschaft geben, dass Sie verpflichtet sind, trotz Schadensersatzleistung die hier betroffenen Texte umgehend aus dem Netz zu nehmen sowie von Ihrer Website und von sämtlichen Datenträgern zu löschen.

Sofern Sie Fragen zu der Forderung haben , erreichen Sie unter der Rufnummer 040 I 4 5065-732.


Was ich gemacht habe? Eigentlich nichts.

Ich habe eine kleine Firma, auf diese die Domain registriert ist. Allerdings vermiete ich diese an jemanden, schon seit mehreren Jahren, weiter. Das habe ich auch schriftlich in Form eines Mietvertrages. Der Mieter ist eine Privatperson und hatte eine Art Blogg auf der Seite wo er wahrscheinlich von anderen Internetseiten Nachrichten reinkopiert hat.

Wie komme ich jetzt aus diesem Schlammassel wieder raus, da ich ja unschuldig bin?


-- Editiert am 06.11.2010 16:28

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Wie komme ich jetzt aus diesem Schlammassel wieder raus, da ich ja unschuldig bin?


Den eigentlichen Übeltäter kontaktieren und Regressansprüche gegen ihn anmelden.
Fragen, ob gleich gezahlt werden soll, oder (was deutlich ratsamer wäre) selber (auf Kosten des Seitenmieters) einen Anwalt einschalten, der den Fall und die Forderung überprüft und versucht zu minimieren, bzw ggf. abwehrt.



-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dmarx
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Also ist so ein Mietvertrag rechtlich korrekt? Auch wenn ich als Domaininhaber registriert bin?

Ist das eigentlich Abzocke was die KSP macht?

Es waren doch nur 3 Beitrage auf einer privaten Seite?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119889 Beiträge, 39793x hilfreich)

quote:
Sie verwenden auf Ihrer Website domain.de unter den als Anlage aufgeführten URLs Texte, an welchen unsere Mandantin das ausschließliche Nutzungsrecht i. S. d. Urheberrechtsgesetzes hat.

folgende Fragen stellen sich mir da:
1. Wurden die Texte genau benannt?
2. Hat die Mandantin das ausschließliche Nutzungsrecht nachgewiesen?
3. Wurde der Mieter informiert und aufgefordert diese Passagen zu entfernen?




quote:
Es waren doch nur 3 Beitrage auf einer privaten Seite?

Es wurde ein Recht verletzt und dieses wurde abgemahnt. Da gibt es ersteinmal keinen Unterschied zwischen privat und geschäftlich.


-----------------
"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dmarx
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

zu 1. ja es wurden die Links zu den Beiträgen im Brief genannt
zu 2. Das schreiben von den Anwälten ist das einzigste Schriftstück was es zu diesem Thema gibt, ich habe nicht mehr dazu!
zu 3. Ich habe den Mieter informiert und die Website sofort aus dem Netz genommen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.518 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen