Urheberrecht - eBay Fotoklau

22. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
schnuffel1502
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Urheberrecht - eBay Fotoklau

Hallo, vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.

Ich habe vor kurzen ein Buch bei eBay verkaufen wollen und mir (leider) nichts bei gedacht und das Cover von einer anderen Auktion genommen. Das Bild hat der Händler mit pinken Ecken links unten und rechts oben verzierrt.

Jetzt hatte ich gestern einen Brief vom Anwalt im Briefkasten, das ich 250€ für das Foto bezahlen soll und eine Unterlassungsverpflichtungserklärkung unterschreiben soll.

Jetzt wollte ich gern wissen ob dieser Betrag für ein Foto, was nur wenige Tage online war, angemessen ist und ob ich die Erklärung unterschreiben soll.

Danke für eure Antworten im voraus.

Abmahnung bekommen?

Abmahnung bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
und eine Unterlassungsverpflichtungserklärkung unterschreiben soll.


Ja, sollst du, aber nicht die beiliegende, sondern eine modifizierte aus dem Netz oder eines UrhG-spezialisierten Anwalts deines Vertrauens.

quote:
Jetzt wollte ich gern wissen ob dieser Betrag für ein Foto(..) angemessen ist.


Es kommt natürlich auf den Einzelfall an.
Allerdings empfand das OLG Braunschweig 20 Euro, das OLG Brandenburg 40 Euro als reinen Schadensersatz als für angemessen.
http://www.e-recht24.de/news/onlineauktionen/7031-bilderklau-bei-ebay-150-euro-schadensersatz-bei-privatauktion.html

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
schnuffel1502
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

gibt es einen link wo ich so eine passende erklärung finde?

ich glaube kaum das wenn ich ihm jetzt privat schreibe das ich nur 20-40€ zahle und er sich darauf einlässt.

ich wollte gern um ein anwalt herum kommen, deswegen wollte ich hier gern ein rat bekommen was ich machen soll.


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>gibt es einen link wo ich so eine passende erklärung finde? <hr size=1 noshade>


Da gibt es etliche, aber du wirst nirgendwo einen Link finden, bei dem dir gesagt wird, was du zu zahlen hast, da es immer auf den Einzelfall ankommt.
Allerdings könnte man vermuten, dass die Forderung zu hoch ist, denn zu zahlen wären 100 Euro Auslagen für die Abmahnung (§97a Abs. 2 UrhG ) , zzgl. des Schadensersatzes, welcher vermutlich nicht bei 150 Euro liegen sollte.

Daher ist es vermutlich kaum wahrscheinlich, dass man versucht den in der Abmahnung genannten Betrag einzuklagen, da die Rechtsprechung, gar von Oberlandesgerichten, solchen hohen Schadensersatzforderungen in diesen Fällen nicht bewilligte.

quote:<hr size=1 noshade>ich wollte gern um ein anwalt herum kommen, deswegen wollte ich hier gern ein rat bekommen was ich machen soll. <hr size=1 noshade>


Das muss du doch wissen.
Du hast folgende Möglichkeiten.
- Eine mod. UE hinschicken und hoffen dass nichts weiteres kommt, bzw. allen weiteren Forderungen widersprechen.

- Einen Anwalt aufsuchen.

- Mit der Gegenseite sprechen, sie auf die Rechtsprechung aufmerksam machen und ihnen zB 100 Euro Auslage + max 40 Euro Schadensersatz bieten.

- Die Summe komplett zahlen.



-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.007 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen