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Urheberrecht am Design?!

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte eine Anfrage bezüglich einer kniffligen Frage, und hoffe hier einen richtigen Wegweiser zu finden.

Zu mir, ich bin ein selbstständiger Anwendungsentwickler, der seit ein paar Jahren individuelle Internetauftritte realisiert.

Folgender Fallbeispiel ist mir neulich widerfahren.

Ich als Dienstleister, wurde von einem Dienstleister "G" angesprochen, ob ich eventuell Interesse hätte mit diesem zu kooperieren. Wir trafen uns paar Mal um mögliche Modalitäten abzusprechen.

Wir einigten uns darauf, das ich dem Dienstleister "G" für einen potenziellen Kunden von Ihm einen groben Layout entwerfen sollte. Damit er sehen kann wie hochwertig ich arbeite.

Der "Partnerschaft" stand fast nichts im Wege, da wir beide davon überzeugt waren von einander profitieren zu können. Es waren nur zwei Sachen nicht klar, zum einem ob meine Arbeit hochwertig genug ist, und das Finanzielle.

Ich bekam grobe Vorgaben "schlicht, seriös etc" sollte das Design ausschauen. Da ich ziemlich unter Zeitdruck stand, wegen laufender Projekte, diese "Partnerschaft" aber nicht riskieren wollte. Schob ich so ziemlich alles nach hinten, und machte ein Entwurf.

Diesen schickte ich dem Dienstleister "G" zu, und bekam einen Tag später eine Rückmeldung, das die Arbeit wirklich sehr toll sei und dass sie seinem Kunden richtig gut gefallen hat. Wir vereinbarten ein Treffen, um die Finanziellen Modalität zu klären.

Die Vorstellungen von uns beiden lagen jedoch ziemlich weit auseinander. So das wir die ganze Idee mit der "Partnerschaft" ziemlich schnell vergessen konnten.

Es vergingen ca. 7 Monate, und ich schaute zufällig auf die URL vom Dienstleister "G", die er mir damals von seinem Kunden schickte.

Dabei entdeckte ich meinen Entwurf der Online war, nur ein Element wurde verschoben (das Logo), und sogar das ziemlich stümperhaft.

Ich schrieb Ihn freundlich an, das es so nicht gedacht war. Da ich weder eine Rechnung für die Arbeit ausstellte, noch Nutzungsrechte in irgend einer Form übergab. Es sollte schlicht und einfach eine Demoarbeit für die damalige Verhandelungen sein. Damals klärten wir mündlich, wenn wir zu einer "Partnerschaft" kommen, ich für die Umsetzung des Projektes einfach eine Rechnung ausstelle (Stundensatz war bekannt.)

Da wir nicht zusammen kamen, und er mich nicht mehr darauf ansprach. War es für mich klar, das der Entwurf niemals irgendwo produktiv Online geht. Zu dem war es wirklich ein nicht ausgereifter Entwurf im *.JPG Format...also für eine Veröffentlichung absolut ungeeignet. Die Projektdatei habe ich selbstverständlich nicht verschickt.

Meine E-Mail blieb unbeantwortet, genau so wie meine ausgestellte Rechnung unbezahlt. Die Internetseite blieb jedoch online.

Zwei Wochen später schrieb ich ein Brief und legte die Rechnung bei. Inhalt des Briefs war eine schlichte Erklärung das er nicht das recht habe meinen Entwurf an seine Kunden weiter zu verkaufen. Ich jedoch mit einverstanden wäre, wenn er einfach die Rechnung bezahlt, in der Arbeitsstunden und die Nutzungsrechtgebühr enthalten ist.

Leider bekam ich hier auch keine Rückmeldung.

Lediglich zwei Wochen später, wurden ein paar kleine Elemente auf der Seite verändert...sollte wohl die Spuren von meinem Entwurf verwischen. Der Grundriss vom Entwurf ist jedoch Glasklar zu erkennen, immer noch.

Nun Frage ich mich, was ich am besten tun kann. Und ob ich überhaupt etwas tun kann.

In meinen Augen ist das Diebstahl, inkl. gewerblichem Weiterverkauf von einem Werk welches dem Dienstleister "G" nicht gehört. Wie es nun rechtlich ausschaut, kann ich natürlich dazu nicht sagen, daher die Frage an die Experten in diesem Forum

PS: Ich weis das es keine Rechtsberatung ist, möchte jedoch wissen ob ich irgend ein Recht habe dagegen vorzugehen, und vor allem wie.

Ich bedanke mich im voraus für die Antworten.



von [n]CRA am 23.09.2008 02:42
Status: Frischling (8 Beiträge)
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>Urheberrecht am Design?!
Hallo [n]CRA,

ich fuerchte, dass das unter Lehrgeld zu buchen ist

Ist sicher aergerlich, aber ich denke, der Aufwand hier an sein Recht zu kommen ist wesentlich hoeher, als es der Streitwert rechtfertigen wuerde.

Gruss
Agenor



von Agenor am 23.09.2008 08:37
Status: Philosoph (677 Beiträge)
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>Urheberrecht am Design?!
Hallo [n]CRA,

ein (leider) klassischer Fall, den wir von unseren Kunden kennen. Ich würde aber trotzdem einen Mahnbescheid beantragen und die Angelegenheit durchboxen. Der Aufwand ist zwar nicht ohne aber nach meiner Erfahrung ist es nicht nur das Geld sondern auch das Gefühl, kräftig betrogen worden zu sein, was einem andernfalls noch lange aufs Gemüt drückt. Den Mahnbescheid kannst du selbst ausstellen, wenn er nicht zahlt und widerspricht, brauchst du einen Anwalt.

Auf jeden Fall würde ich aber schnell Beweise sichern. Ich weiss nicht, in welcher Form du bisher schon dokumentiert hast, wie die Website zu welchem Zeitpunkt aussieht. Das ist wichtig. Die sicherste Methode ist die Hinterlegung bei einem Notar, was, so der Zufall will, durch die PriorMart AG angeboten wird. Schau mal hier http://www.PriorMart.com/de . Wenn du darauf zurückgreifen möchtest, kannst du auch noch hier einen 10-EUR-Gutschein abholen: http://tinyurl.com/PM10EUR

Weitere Risiken, die du kennen solltest sind:

- Beweis, dass du der Urheber des Design bist. Der andere könnte einfach behaupten, du lügst.

- Unterliegt dein Werk überhaupt dem Urheberrecht? Es ist eine bestimmte Schöpfungshöhe erforderlich und da es ein Rohentwurf war, ist das ein Risiko. Allerdings könnte ein guter Anwalt auch ohne Urheberrecht einen Anspruch für dich durchsetzen, das Wettbewerbsrecht kann da alternativ zu Rate gezogen werden.

- Kann derjenige überhaupt bezahlen? Der beste Vollstreckungsbescheid nützt dir nichts, wenn derjenige inzwischen Insolvenz angemeldet hat. Dann würdest du auch noch auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzen bleiben.

Viel Glück.

Peter


-----------------
"Ideenschutz mit Hinterlegung beim Notar -> www.PriorMart.com"


von PriorMart am 23.09.2008 09:31
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Urheberrecht am Design?!
Hallo,
vielen dank für Ihre Antworten.

Unter Lehrgeld möchte ich dieses nicht durchgehen lassen. Da es in meinen Augen, nicht nur ein Nutzen von fremder Arbeit für sich selbst gilt, sondern auch ein gewerblicher Weiterverkauf. Was in meinen Augen die Sache noch Schwerwiegender macht.

Beweise, da ich recht ungeübt in derartigen Sachverhalten bin (zum Glück), machte ich beim Entdecken einen Ausdruck von der Seite, auf dem die Internetadresse, Datum, Uhrzeit und natürlich das Design an sich zu sehen sind.

Wie könnte ich feststellen ob mein Werk auch tatsächlich dem Urheberrecht unterliegt? Es ist nichts besonderes beim Entwurf gewesen, es gab jedoch 3 sehr markante Stellen, die mich schon Zeit gekostet haben diese zu erstellen. Dazu definierte ich per Text warum ich es mir vorstellen könnte, das genau dieses Design seinem Kunden zusagen wird.

Unter einem Rohentwurf verstehe ich eine Strukturzeichnung inkl. den Designelementen. Die Designelemente waren lediglich als *.JPG, einer stinknormalen Datei die sogar eine Komprimierung hatte klar und deutlich zu sehen, auch wenn ich persönlich eine derartige Qualität von einer komprimierten Daten nie zumuten würde.

Des Weiteren habe ich selbstverständlich die Korrespondenz zwischen uns ausgedruckt, sowie auch die Projektdatei im *.PSD Format gesichert. Ich hoffe dies reicht als Beweis das ich der Urheber von diesem Werk bin.

Hmm, bezahlen...doch ich denke schon. Zumindest ist mir nicht bekannt das der Dienstleister "G" sein Geschäft geschlossen hat, und seine 6 Mitarbeiter entlassen hat.

Mir geht es in diesem Fall nicht nur um den Werklohn, sondern auch um die Sache an sich, wie es von PriorMart richtig erkannt wurde. Dabei, wie hoch sollte der Streitwert sein damit es sich lohnt für Ehrlichkeit gegen Menschen vorzugehen, die leider nicht auf dem rechten Wege sind? In diesem Konkreten Fall beläuft sich die Summe auf 3.000 EUR, da nicht nur die Arbeit, die einen geringen Teil der Summe ausmacht, sondern auch die Nutzungsrechte die nach AGD/SDSt fest gesetzt wurde, in der Rechnung enthalten sind.

Dabei darf nicht vergessen werden, das wir beide Gewerbetreibende sind. Was die ganze Sache noch mehr hervorhebt.

Könnte eine Art Gewerbestraffe auferlegt werden? Bzw. existiert so etwas überhaupt?
Wie erstelle ich ein Mahnbescheid, um dort möglichst keine Fehler zu machen.

PS: Ist leider Neuland für mich, hatte bisher keine derartigen Vorfälle, da hatte ich wohl Glück. Daher so viele Fragen auf ein Mal.

Vielen Dank im voraus.



von [n]CRA am 23.09.2008 12:08
Status: Frischling (8 Beiträge)
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>Urheberrecht am Design?!
Niemand sonst Tipps für mich zu der Sachlage?


von [n]CRA am 24.09.2008 00:38
Status: Frischling (8 Beiträge)
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