Urheberrecht: Streit um Stärkung von Kreativen
17.7.2001 | Nachrichten - Aktuelle Gesetzgebung | 2536 Aufrufe Mehr zum Thema:Urheber, Urheberrecht, Urheberrechtsgesetz, Urhebervertragsrecht
Sollen Urheber von Werken und ausübende Künstler einen gesetzlichen Anspruch auf eine "angemessene Vergütung" haben? Das Bundesjustizministerium findet, dass die Position von Journalisten, Fotografen, Designern und anderen Freiberuflern gestärkt werden müsse und erließ Ende Mai einen entsprechenden Gesetzentwurf. Urheber schließen sich an und fordern die Reform des Urhebervertragsrechts, Verlage und sonstige Verwerter schreien Zeter und Mordio und der Bundesrat meldet Bedenken an.
Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) will mit dem Gesetz dazu beitragen, dass die Verlegerverbände ihre wirtschaftliche Machtstellung nicht dazu missbrauchen, freiberuflich Tätigen unausgewogene Verträge abzunötigen. Die betreffende Rechtslage soll daher eine Angleichung an die Regelung anderer freier Berufe wie Ärzte und Architekten und Rechtsanwälten erfahren, bei denen die Vergütung bereits gesetzlich normiert ist. Man sieht die freiberuflichen Kreativen als Unternehmer an, die allein auf weiter Flur gegen übermächtige Verleger und sonstige Verwerter ankämpfen.
Verleger kontern mit ökonomischen Problemen und der Gefahr der Pressevielfalt. Es werde in die Vertragsfreiheit eingegriffen, außerdem seien die Verleger nicht zwingend in der stärkeren Position, sondern Vertragspartner. Freie Kreative könnten ihre Rechte geltend machen und auch durchsetzen. Die geforderte "Angemessenheit" sei zu schwammig und biete Raum für Rechtsstreitigkeiten.
Der Bundesrat schaltete sich ein und meldete am Freitag kurz vor der Sommerpause Bedenken am Gesetzentwurf an. Die Ländervertreter stören sich insbesondere an dem geplanten Anspruch der Urheber auf eine "angemessene Vergütung". Die Bestimmung der "Angemessenheit" werde die Gerichte vor erhebliche Probleme stellen, so das Argument seitens der Länder. Die Förderung gemeinsamer Vergütungsregeln erscheint dem Bundesrat zwar ein sinnvoller Ansatz innerhalb des Entwurfs zu sein, man stellt sich aber die Frage, warum es bisher nicht dazu gekommen ist. Die Länderkammer geht davon aus, dass die gesetzliche Vermutung der Angemessenheit in Verbindung mit der Regelung der gemeinsamen Vergütungsregeln die ihr zugedachte Wirkung nicht entfalten wird.
Das Gesetz soll nach Angaben des Bundesjustizministeriums nach erfolgreichem Gesetzgebungsverfahren frühestens ab Ende 2001 in Kraft treten.


