Urheberrecht-Filesharing

21. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
max123321
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Urheberrecht-Filesharing

Hallo,
Ich bin per zufall hier auf der Seite gelandet und frag jetzt einfach mal :)
Ich habe eine Filesharing-Plattfom gegründet, auf der Schüler ihre Klassenarbeiten hoch bzw. herunter laden können.
Ich hab mir überlegt: "was kann mir passieren, wenn jetzt ein lehrer kommt und sich wegen verstoß des users, der die datei hochgeladen hat, gegen das Urheberrecht beschwert?"

Hab mal im Internet schon was davon aufgeschnappt, vonwegen: der urheber muss mich kontaktieren und wenn ich s dann lösch kann mir nix passieren.

Dem glaub ich aber nicht so ganz und bitte deswegen um eure Hilfe ;)

-- Editier von max123321 am 21.04.2015 19:31

-- Editier von max123321 am 21.04.2015 19:49

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
der urheber muss mich kontaktieren und wenn ich s dann lösch kann mir nix passieren.


Nein, dann ist der Verstoß ja schon begangen, und ein Unterlassungsanspruch besteht schon nach dem ersten Verstoß (da hier eigentlich immer Wiederholungsgefahr bejaht wird).

Was meinst du denn konkret, daß die Aufgabenstellung urheberrechtlich geschützt sein kann? Da könnte man überlegen, ob es sich evtl. um ein "amtliches Werk" i.S.d. §5 II UrhG handelt.
Evtl. ist ja auch die Schöpfungshöhe minimal, weil es sich um Standardaufgaben handelt, bei denen nur die Variablen angepaßt werden ("Berechne die Nullstellen der Funktion 5x^3-3x^2+2x-12").
Auch die Zusammenstellung mehrerer Aufgaben als "Datenbankwerk" dürfte dann noch nicht die nötige Schöpfunghöhe erreichen.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
max123321
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi,
Mein Problem ist, dass ich nie weiss was der user hochläd....

Ich möchte nur nicht, das kosten durch eine Abmahnung eentstehen :/

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Ich möchte nur nicht, das kosten durch eine Abmahnung eentstehen :/


Das tun sie immer erst mal, auch bei unberechtigten Abmahnungen. Denn dann muß man seinen Anwalt erst mal vorfinanzieren (ich bezweifle, daß (d)eine private RSV Urheberrechtssachen abdeckt).

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.394 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.484 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen