Hallo,
Ich bin per zufall hier auf der Seite gelandet und frag jetzt einfach mal
Ich habe eine Filesharing-Plattfom gegründet, auf der Schüler ihre Klassenarbeiten hoch bzw. herunter laden können.
Ich hab mir überlegt: "was kann mir passieren, wenn jetzt ein lehrer kommt und sich wegen verstoß des users, der die datei hochgeladen hat, gegen das Urheberrecht beschwert?"
Hab mal im Internet schon was davon aufgeschnappt, vonwegen: der urheber muss mich kontaktieren und wenn ich s dann lösch kann mir nix passieren.
Dem glaub ich aber nicht so ganz und bitte deswegen um eure Hilfe
-- Editier von max123321 am 21.04.2015 19:31
-- Editier von max123321 am 21.04.2015 19:49
Urheberrecht-Filesharing
21. April 2015
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Frage vom 21. April 2015 | 19:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 3x hilfreich)
Urheberrecht-Filesharing
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#1
Antwort vom 22. April 2015 | 16:14
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2552x hilfreich)
Zitat:der urheber muss mich kontaktieren und wenn ich s dann lösch kann mir nix passieren.
Nein, dann ist der Verstoß ja schon begangen, und ein Unterlassungsanspruch besteht schon nach dem ersten Verstoß (da hier eigentlich immer Wiederholungsgefahr bejaht wird).
Was meinst du denn konkret, daß die Aufgabenstellung urheberrechtlich geschützt sein kann? Da könnte man überlegen, ob es sich evtl. um ein "amtliches Werk" i.S.d. §5 II UrhG handelt.
Evtl. ist ja auch die Schöpfungshöhe minimal, weil es sich um Standardaufgaben handelt, bei denen nur die Variablen angepaßt werden ("Berechne die Nullstellen der Funktion 5x^3-3x^2+2x-12").
Auch die Zusammenstellung mehrerer Aufgaben als "Datenbankwerk" dürfte dann noch nicht die nötige Schöpfunghöhe erreichen.
#2
Antwort vom 22. April 2015 | 16:40
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 3x hilfreich)
Hi,
Mein Problem ist, dass ich nie weiss was der user hochläd....
Ich möchte nur nicht, das kosten durch eine Abmahnung eentstehen :/
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 23. April 2015 | 12:32
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2552x hilfreich)
Zitat:Ich möchte nur nicht, das kosten durch eine Abmahnung eentstehen :/
Das tun sie immer erst mal, auch bei unberechtigten Abmahnungen. Denn dann muß man seinen Anwalt erst mal vorfinanzieren (ich bezweifle, daß (d)eine private RSV Urheberrechtssachen abdeckt).
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