Urheberrecht? DRINGEND

4. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
kleo222
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheberrecht? DRINGEND

Hallo

folgendes problem kurz die fakten:

- es hat sich eine musikergruppe -band getrennt
-diese spielten nun bekannte lieder weiter die von einem ehemaligen bandkollegen arrangiert wurden heisst umgeschrieben für jede einzelne stimme
- ohne erlaubniss dessen jedoch
- allerdings MIT KLEINEN ÄNDERUNGEN in der notenfolge

FÜR MICH WAR DIES BIS JETZT KEIN URHEBERRECHTSBRUCH
da 1: die noten kleinwenig verändert wurden-ich dachte zu wissen ,es genügt da nur ein zwei noten um das es kein rechtsbruch mehr ist, da nicht mehr das selbe stück
und
2: gab es auf die Artangements kein patent heisst sie waren nicht geschützt

nun folgende situation:
dieser ehemalige kollege hat nun durch einen anwalt eine unterlassungsklage schreiben lassen an alle, heisst er hat mit geldsummen gedroht ,wenn man diese nicht bis montag unterschreibt -der brief kam übrigens mittwoch eine Unverschähmt kurze Zeit-und wenn bis dahin nicht gezahlt wird erhöht sich die summer extremst

nun meine frage:
muss man VOR montag reagieren ,mit einem eigenen anwalt, und wie sieht es mit der frist aus die er gesetzt hat?
egal ob er im recht ist oder nicht, ist erstmal dahingestellt was ist erstmal mt der frist?
weiter ist e rim RFecht?
oder ist es nur Angstmachen ohne Hintergrund ?

was kann passieren wie soll man jetz handeln?

danke herzlich für ihre hilfe im vorraus

MFG kleo

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> ich dachte zu wissen ,es genügt da nur ein zwei noten um das es kein rechtsbruch mehr ist, da nicht mehr das selbe stück

Nein.

> gab es auf die Artangements kein patent heisst sie waren nicht geschützt

Arrangements können urheberrechtlich geschützt sein, das sind sie dann automatisch ohne Registrierung.
Patentierbar sind sie hingegen nicht.

Das ist aber auch unerheblich, wenn der Fall eines Werkes mit mehreren Urhebern vorliegt. Dabei kann ein Miturheber den anderen die Verwendung nicht wider Treu und Glauben verweigern.
Also nur aus Trotz, nicht mehr in der Band zu sein, kann er der Verwendung von Werken, an denen er Miturheber ist, nicht widersprechen. Er bliebe allerdings anteilig vergütungsberechtigt.

Auch ansonsten gilt dies für alleinige Rechte (wie an einem Arrangement) sicherlich dann, wenn die Ausübung des Rechtes nur den Zweck hat, dem anderen Schaden zuzufügen (Schikaneverbot). Das müßte man im Einzelfall prüfen lassen.

Wenn man im Recht ist, können einem Fristen prinzipiell egal sein. Droht natürlich der Erlaß einer einstweiligen Verfügung, hilft auch keine fristgerechte Reaktion, dann hilft nur Erhebung einer Feststellungsklage.

Oder man unterschreibt die Unterlassungserklärung, dann gibt man aber möglicherweise ohne Not weitgehende eigene Rechte völlig auf.

Hier sollte man zeitnah einen Anwalt zu Rate ziehen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Also ich bin nicht sicher, ob ich den Sachverhalt richtig verstehe:

quote:

- es hat sich eine musikergruppe -band getrennt



Soweit Klar.


quote:

-diese spielten nun bekannte lieder weiter die von einem ehemaligen bandkollegen arrangiert wurden heisst umgeschrieben für jede einzelne stimme



Ich dachte die Band hat sich getrennt...!? Naja, ok. Sind es selbst geschriebene, bekannte Lieder oder z.B. bekannte Chart-Hits, die umarrangiert wurden?

Zentrale Frage ist: WER IST überhaupt Urheber?? Band oder eine Person??

Wer ist z.B. bei der GEMA denn als Urheber eingetragen (zumindest als Indiz hilfreich)?? Hat der eigentliche Urheber (Komponist) evtl. sein Werk notariell als seines beglaubigen lassen?


Wie LGH schon sagt sollte man das mit einem Anwalt machen.


PS:
... Es gibt sicher einen mündlichen Vertrag, der das genau regelt :engel: ...

1x Hilfreiche Antwort

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