Urhebernennung: Wer darf als Urheber von Fotos auftreten?
Mehr zum Thema: Urheberrecht, Urheber, Urhebernennung, Fotograf, Foto, VerzichtEin Fotograf kann auf sein Recht verzichten, als Urheber genannt zu werden
Frage: Ein Verlag möchte Fotos von mir exklusiv nutzen und dabei selbst als Urheber genannt werden. Ich dachte, ich muss als Fotograf immer genannt werden?
123recht.de: Sie haben als Fotograf und somit Urheber der Fotos das Recht, bei jeder Nutzung der Fotos als Urheber genannt zu werden. Sie können dann z.B. bestimmen, dass unter Ihrem Foto in einem Magazin Ihr voller Name oder Ihr Pseudonym genannt wird. Aber: Sie können auf dieses Recht auch verzichten, so dass die Urhebernennung ganz entfällt. Sie können sogar einer anderen Person oder Firma erlauben, als Urheber aufzutreten. Diese Person darf dann bei den Fotos als Urheber genannt werden. In Ihrem Fall mit dem Verlag ist das also Verhandlungssache.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Urheberrechte nicht übertragen werden können. Wenn Sie einer fremden Person erlauben, als Urheber für Ihre Bilder aufzutreten, wird diese Person dadurch nicht auch Urheber mit den entsprechenden Rechten. Diese Rechte bleiben weiterhin bei Ihnen.
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