Urheber und Künstler sollen besser gestellt werden
AFP VOM 31.5.2001 | Nachrichten - Aktuelle Gesetzgebung | 1658 Aufrufe Mehr zum Thema:Urhebergesetz, Künstler, Urheber
Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) will die Position der Kreativen in Deutschland stärken. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechte von Journalisten, Fotografen, Designern und anderen Freiberuflern angenommen.
Mit dem neuen Gesetz sollen die rund 250.000 Urheber und Künstler einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf eine angemessene Vergütung erhalten. Wie hoch diese Vergütung ausfällt, werden die Verbände der Urheber in Zukunft "in gleicher Augenhöhe" mit den Vertragspartnern in den einzelnen Branchen selbst aushandeln können, so Däubler-Gmelin. Dies sei wichtig, da echte Vertragsfreiheit nur unter etwa gleich starken Partnern denkbar sei. Im Streitfall sollen die Vergütungsregeln durch ein unparteiisches Schiedsverfahren festgelegt werden, so dass es nicht attraktiv ist, sich dem Verhandlungsprozess zu verweigern.
Das Gesetz soll dazu beitragen, dass die Verlegerverbände ihre wirtschaftliche Machtstellung nicht dazu missbrauchen, freiberuflich Tätigen unausgewogene Verträge abzunötigen. In der Begründung des Entwurfs heißt es, freiberufliche Fotografen, Journalisten und andere Urheber seien zwar rechtlich gesehen Unternehmer, doch "tatsächlich sind sie aber zumeist eher lohnabhängigen Arbeitnehmern vergleichbar". Vor allem freiberufliche Urheber, die sich bisher beim Abschluss von Verträgen in einer eher schwachen Verhandlungsposition befinden, sollen durch die Reform gestärkt werden.
Im Unterschied zu anderen freien Berufen - wie Ärzten, Architekten und Rechtsanwälten - gibt es für den Großteil der freiberuflich in der Medienwirtschaft Tätigen keine verbindliche Vergütungsregelung, die ihnen eine angemessene Vergütung der Arbeit sichern würde.
Bereits bei der letzten Reform des Urhebergesetzes im Jahre 1965 wurde in das Gesetz der Auftrag formuliert, das Vertragsrecht in einem eigenen Gesetz zu regeln. Fünf Bundesregierungen später soll diesem nun Folge geleistet werden.
Nach Angaben der Justizministerin ist beabsichtigt, das Gesetz Ende dieses oder Mitte nächsten Jahres in Kraft treten zu lassen.


