Unzurechnungsfähig ?

6. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
menowore
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)
Unzurechnungsfähig ?

Guten Tag,

Ich habe heute eine Anklage von der Polizei erhalten worin mir Körperverletzung , Freiheitsberaubung und fahren uhne Führerschein vorgeworfen wird

Ich war mit meiner Freundin im Juni 2012 feiern.
Es war auch alles okay soweit. Irgendwann geriet ich in eine Schlägerei.
Als diese vorbei war bekam ich Atemnot. Mein Freund gab mir daraufhin lorezepam. Die mir der Arzt für Atemnot verschrieben hatte. Ab da an kann ich mich an nix mehr erinnern. Bzw weiß ich noch das ein Krankenwagen kam.

Anscheinen soll ich mit meiner Freundin Heim Gefahren sein und soll sie geschlagen haben.
Meine Freundin sagt auch das es so gewesen sei, sie jedoch keine Angaben bei der Polizei machen wird. Die Polizei wurde jedoch gerufen. Als wir aus dem Auto ausstiegen ( so meine Freundin) liefen wir nach Hause. Auf dem weg dorthin kam die Polizei und nahm mich fest.

Sie machten Fotos von der sitzstelling , nahmen mir Blut ab und ließen mich auch dort.
Ab da an kann ich mich auch wieder erinnern. Zumindest das ich da Drinne war.

Im Blut wurde Alkohol, lorezepam und Amphetamin gefunden.
Lorezepam und Alkohol okay. Aber von dem Amphetamin weiß ich auch nichts.
Ich weiß auch nicht wo ich das her haben soll

Jetzt meine frage: gibt es eine Möglichkeit das ich als unzurechnungsfähig gelte und vll keine Strafe bekom oder is das aussichtslos und was blüht mir dafür ?

Ich weiß wie gesagt von dem Abend nicht viel.

Danke

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"Ich bin zu jung? neeeeee"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zunächst mal werden Sie keine Anklage bekommen haben, sondern eine "Anhörung" oder eine Ladung. Eine Anklage käme von der Staatsanwaltschaft, nicht von der Polizei.

Was den Rest angeht:

Hellsehen kann hier niemand. Es kommt auf Gutachten, Zeugenaussagen etc. pp. an und darauf was man Ihnen alles letztlich nachweisen kann. An völlige Schuldunfähigkeit iSd. § 20 StGB mag ich nicht glauben (anscheinend konnten Sie ja auch noch Autofahren), vielleicht billigt man Ihnen verminderte Schuldfähigkeit zu, § 21 StGB , was zu einer milderen Strafe führen kann. Aber das wird sich wie gesagt erst später zeigen.

Alles in Allem (Fahren unter Alkohohl-/Drogeneinfluß kommt ja auch noch dazu) ist hier auch eine Freiheitsstrafe zur Bewährung denkbar (davon ausgehend, dass Sie bisher nicht vorbestraft sind).

Ihre Hoffnung völlig ungeschoren davon zu kommen, wird sich jedenfalls nicht erfüllen.

Am besten nehmen Sie sich einen Anwalt und lassen den machen. Kostet zwar Geld und ich rate eig. auch nicht so schnell zum Gang zum Anwalt, aber in solch einem Fall ist es schon sinnbringend.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
menowore
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

Es wird beantragt das Hauptverfahren zu eröffnen. Das is ne Anklage.
N Anwalt hab ich aber ich wollte nur wissen was mir alles blüht .
Nachweisen konnten die mir halt nur die Sachen im Blut.

Gesehen das ich Gefahren bin hat niemand . Nur die Sitzsstellung sagt das aus.

Danke

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"Ich bin zu jung? neeeeee"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Es wird beantragt das Hauptverfahren zu eröffnen. Das is ne Anklage.


Gut, die ist dann aber nicht von der Polizei (wie Sie oben schreiben) sondern von der Staatsanwaltschaft, zugestellt vom Gericht. Die "Polizeiebene" ist damit bereits verlassen.

quote:
N Anwalt hab ich aber ich wollte nur wissen was mir alles blüht .


Ihr Anwalt wird Ihnen dann ja sicherlich irgendwas dazu gesagt haben. Mehr als der können wir auch nicht wissen, zumal er im Gegensatz zu uns Akteneinsicht hat. Es kommt auf die oben schon genannten Dinge an, also wegen welcher Anklagepunkte Sie am Ende verurteilt werden und wegen welcher ggf. nicht, wie das Ergebnis der Blutprobe in Hinblick auf verminderte Schuldfähigkeit gewertet wird usw. usw. "Möglich" ist da jede Menge. Das wäre pure Rätselraterei, von hier aus etwas dazu zu sagen.

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