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Unzulässige Wahlwerbung durch frühere CDU-Regierung im Saarland

AFP VOM 1.7.2010 | Nachrichten - Vor Gericht | 1179 Aufrufe
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Wahlwerbung

Urteil des Verfassungsgerichtshofes

Die frühere CDU-Landesregierung des Saarlandes hat nach Ansicht des Landes-Verfassungsgerichtshofes im vergangenen Jahr durch unzulässige Wahlwerbung in den Landtagswahlkampf eingegriffen. Die Regierung von Ministerpräsident Peter Müller (CDU) habe gegen das Gebot der Neutralität des Staates im Wahlkampf und den Grundsatz der Chancengleichheit bei Wahlen verstoßen, entschied das Gericht am Donnerstag.

Das Urteil bezieht sich unter anderem auf eine vor der Landtagswahl Ende August veröffentlichte Broschüre mit dem Titel "Saarland - aber sicher". Damit habe die Landesregierung die Grenzen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit überschritten, erklärte der Verfassungsgerichtshof. Das Gericht sah auch Verstöße durch die Anzeigenserie "Der Ministerpräsident informiert" und einen den Gehaltsabrechnungen der Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes beigefügten Brief des Regierungschefs. Die SPD Saar war vor den Verfassungsgerichtshof gezogen.

Bis zur Landtagswahl im vergangenen Jahr regierte die CDU in Saarbrücken unter Ministerpräsident Müller allein. Nach der Wahl bildete sich dann eine sogenannte Jamaika-Koalition aus CDU, FDP und Grünen, an deren Spitze weiter der CDU-Landesvorsitzende Müller steht.

1. Juli 2010 - 15.26 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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