Unzufriedene Kundin, dennoch Zahlngspflichtig?

30. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Jacobsen123
Status:
Schüler
(232 Beiträge, 151x hilfreich)
Unzufriedene Kundin, dennoch Zahlngspflichtig?

Bin seit februar selbstständig und biete reinigung gartenpflege etc. an.
ich habe auch 2 angesteltte auf minijobbasis alls ich mal nicht alles alleine schaffe.
wir hatten anfang juni eine kndin wo wir gartenarbeit machen sollten aso unkrautzupfen etc.
ich und meine zwei angestellten waren dort und haben da einige stnden wegen schlechtem wetter nur 2 stunden unsere arbeit gemacht.
die ältere dame redete ab nd an nd meinte mir sagen zu müssen wie ich dann meine abeit zu machen habe etc.
kurz m sie war mit mir nicht zufrieden mit meinen angestellten ja aber mit mir nicht.
nun wollte ich ihr ne rechnng schreibenüber die 4 stunden immerhin waren es auch 12 km fahrtweg pro weg.
nun habe ich aber gehört wenn jemand mit der leistng nicht zfrieden ist muss man nicht bezahlen.
andere sagen, sie muss dennoc zahlen da arbeit ja verrichtet.
was stimmt denn nun?
das wäre enorme einbuße für mich.

bevor ich da rechtlich was falsches mache wollte ich erstmal hier nachfragen.

gruß

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
nun wollte ich ihr ne rechnng schreibenüber die 4 stunden

Da man ja nur 2 Stunden gearbeitet hat, wäre das das erste was Probleme macht.


Ansonsten kann natürlich mangelhafte Arbeit zu Abzügen bei der Rechnung zwischen 0% - 100% führen.
Aber ein reines "unzufrieden" oder "hab ich mir anders vorgestellt" ist eine sehr sehr schwache Argumentation für eine Kürzung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Bezahlen muss sie, wenn die Arbeit erledigt wurde. Sonst würde ich mir einmal im Jahr die Wohnung streichen lassen und hinterher sagen: das gefällt mir aber nicht und schwupp, kostenlos alles renoviert. So geht es natürlich nicht.

Du kannst aber auch nicht 4 Stunden in Rechnung stellen, wenn nur 2 gearbeitet wurde. Unkraut zupfen kann man auch im Regen. Ich wär auch unzufrieden mit Gärtnern, die ich nach Stundenlohn bezahlen muss und wo ich sehe: die sitzen die Hälfte der Zeit nur rum.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

So wie ich den TE verstehe waren sie zu dritt bei der Kundin. Es sind also pro Person zwei Stunden....

Lieber Jacobsen,
ich würde die vollen 6 Stunden - die tatsächlich geleistet wurden - anrechnen. Genau wie die Fahrtkosten. Ob sie zufrieden war oder nicht kannst du nur mutmaßen. Dir steht aber frei, die Kundin vor der Rechnungsstellung anzurufen und zu fragen ob sie zufrieden war.

Zitat:
nun habe ich aber gehört wenn jemand mit der leistng nicht zfrieden ist muss man nicht bezahlen.


Ich glaube du solltest dich in der Sache einmal bei der IHK kundig machen. Ein Kunde ist zwar "König" aber mit allem kommt er natürlich nicht durch....

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