Unwirksame Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungen der Allianz
Von Rechtsanwalt Dr. Sven H. Jürgens 1.9.2011 | Ratgeber - Recht | 1212 Aufrufe Mehr zum Thema:Lebensversicherung, Rentenversicherung, Rückkaufswert, Allianz
Teilweise Erstattung der Beiträge
Wer in der Zeit vom 01.07.2011 bis 31.12.2007 bei der Allianz Lebensversicherung-AG Lebens- oder Rentenversicherungsverträge abgeschlossen hat, kann bei einer Kündigung des Versicherungsvertrages deutlich mehr erhalten, als der vom Versicherer ermittelte Rückkaufwert.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 18.08.2011 (2 U 138/10) die von der Allianz in diesen Verträgen verwendeten Klauseln zum Rückkaufwert, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug in den betroffenen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen für intransparent und damit für unwirksam erklärt.
Sven H. Jürgens
Berlin
Fachanwalt Versicherungsrecht, Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Wer im Zeitraum Juli 2001 bis Ende 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung bei der Allianz abgeschlossen hat, die er später gekündigt oder Beitragsfrei gestellt hat, sollte vorsorglich seine Ansprüche bei der Allianz anmelden.



