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Unwirksame Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungen der Allianz

Von Rechtsanwalt Dr. Sven H. Jürgens
1.9.2011 | Ratgeber - Recht | 1212 Aufrufe
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Lebensversicherung, Rentenversicherung, Rückkaufswert, Allianz

Teilweise Erstattung der Beiträge

Wer in der Zeit vom 01.07.2011 bis 31.12.2007 bei der Allianz Lebensversicherung-AG Lebens- oder Rentenversicherungsverträge abgeschlossen hat, kann bei einer Kündigung des Versicherungsvertrages deutlich mehr erhalten, als der vom Versicherer ermittelte Rückkaufwert. 

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 18.08.2011 (2 U 138/10) die von der Allianz in diesen Verträgen verwendeten Klauseln zum Rückkaufwert, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug in den betroffenen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen für intransparent und damit für unwirksam erklärt.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Sven H. Jürgens
Berlin

Fachanwalt Versicherungsrecht, Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Wer im Zeitraum Juli 2001 bis Ende 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung bei der Allianz abgeschlossen hat, die er später gekündigt oder Beitragsfrei gestellt hat, sollte vorsorglich seine Ansprüche bei der Allianz anmelden.

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