Unvollständige Lieferung beim Versandhandel

31. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Pate1990
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unvollständige Lieferung beim Versandhandel

Hallo zusammen,

ich habe im Online Shop einige Artikel gekauft und eines der Artikel ist unvollständig geliefert geworden (Artikel besteht aus 2 Teilen). Dies war zuvor bereits einmal der Fall, wobei dies beim ersten Mal anstandslos retouniert wurde.
Nun bei der erneuten Bestellung einer anderen Größe ist es erneut passiert und das Versandhaus gibt angeblich vor, dass aufgrund der Vergangenheit mehrere Zeugen das Paket geprüft und verpackt haben. Angekommen ist es allerdings unvollständig, wodurch eine Benachrichtigung nach 2 Tagen beim Versandhaus getätigt wurde.

Anfangs sei alles in Ordnung gewesen und ich solle alles retounieren, nun allerdings im Nachhinein behauptet der Händler das ich das fehlende Teil zurück schicken solle, welches ich nicht erhalten habe...

Ich stoße dabei nur auf eine Sturre Wand und weiß nicht mehr was ich hier machen soll. Ich habe dem Händler bereits beauftragt einen Schadensfall beim Transportunternehmen zu erstellen, da angeblich bei der Verpackung mehrere Zeugen anwesend waren (dies wage ich zu bezweifeln...) und der Fall aus Händler Sicht klar ist.

Hättet ihr hier vielleicht einen Ratschlag wie ich weiter vorgehen sollte?

-- Editier von Pate1990 am 31.12.2016 10:40

Probleme nach Kauf?

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Pate1990):
da angeblich bei der Verpackung mehrere Zeugen anwesend waren (dies wage ich zu bezweifeln...) und der Fall aus Händler Sicht klar ist.

Stimmt, denn er hat nur Zeugen fürs einpacken, aber keine fürs auspacken.
Der Fall ist klar ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Pate1990
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heißt ich solle mir schnellstens ein Anwalt beauftragen der diese Sache nachgeht?

Ich kann den Unmut des Versandhaus verstehen auch die Vorwürfe dabei, allerdings ist es ein Fall der tatsächlich so eingetreten ist bei dem ich jetzt natürlich auf dem Schlauch stehe. Die 300€ für die Auktion kann ich dabei nicht begleichen wenn es nicht vollständig ist.

Bitte um Ratschläge der nächsten Schritte, vielen Dank im Voraus

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Haben die den/die Artikel im Online Shop oder in einer Auktion gekauft? Oder warum können Sie die 300 € "für die Auktion" (welche?) nicht bezahlen, "wenn es(was?) nicht vollständig ist"? Hätten Sie geschrieben, "ich will die vereinbarten 300€ nicht zahlen, weil die Lieferung nicht vollständig ist, würde es eher Sinn machen.

Wollten Sie den oder die Artikel weiterverkaufen? Haben Sie das gar schon getan?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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