Unverschuldeter Verkehrsunfall mit Personenschaden / Anwalt kündigt vor Regulierung aller Schäden

11. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Frau_S
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unverschuldeter Verkehrsunfall mit Personenschaden / Anwalt kündigt vor Regulierung aller Schäden

Guten Morgen liebe Community,

ich war als Beifahrer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt. Die Schuldfrage ist eindeutig geklärt, das gegnerische Fahrzeug ist unserem Fahrzeug aus Unachtsamkeit hinten aufgefahren. Der gegnerische Fahrer hat die Schuld anerkannt.

Nun kam es neben dem Sachschaden auch zu Personenschäden. Ich mandatierte den selben Anwalt, wie der Fahrer des Fahrzeuges, in dem ich als Beifahrer saß. Bisher wurden die aufgelaufenen Arztkosten reguliert (ich bin privat krankenversichert) und es wurde ein Schmerzensgeldvorschuss gezahlt. Das erste halbe Jahr zahlte die gegnerische Versicherung alle entstandenen Kosten sehr bereitwillig.

Der Anwalt entpuppte sich aber leider als eine schlechte Wahl. Er agierte nur als Postbote und leitete Schreiben der gegnerischen Versicherung kommentarlos an mich bzw. meine Arztrechnungen an die gegnerische Versicherung weiter. Telefonisch war der Anwalt schwer zu erreichen und wenn es doch zum Rückruf kam, half er mir inhaltlich nicht weiter, sondern teilte mir durch die Blume mit, dass er in meinen Fall keine Energie investieren wird, da er nur über die gegnerische Versicherung abrechnen kann. Mit einer Rechtsschutzversicherung könnte er viel mehr für mich rausholen. Ich nahm diese Aussage zur Kenntnis und hoffte auf einen schnellen Abschluss des Verfahrens.

Nun zieht sich die Angelegenheit schon seit einem Jahr in die Länge. Die Verletzungen sind leider noch nicht verheilt, bzw. können in Zukunft noch kostenintensive Behandlungen nach sich ziehen. Hier wollte der Anwalt eigentlich noch tätig werden.

Jetzt kündigte mir mein Anwalt aus heiterem Himmel das Mandat, nachdem er mich erneut inhaltlich nicht beriet und ich ihm (sachlich und neutral!) mitteilte, dass ich mir ein wenig mehr inhaltlichen Rat von seiner Seite aus wünschen würde.

Nun zu meinen Fragen:

Habe ich zu hohe Erwartungen an meinen Anwalt gehabt? Ist es tatsächlich unüblich, dass inhaltlicher Rat erfolgt, wenn der Anwalt von der gegnerischen Versicherung gezahlt wird? Und ist es direkt ein Kündigungsgrund, wenn der Mandant seine Unzufriedenheit äußert?

Der Kontakt zum Anwalt war nicht sehr eng. Ich habe im letzten Jahr nur zwei- bis dreimal kurz mit ihm telefoniert und ansonsten nur meine Arztrechnungen an die Kanzlei weitergeleitet (und auch das war max. eine E-Mail im Monat). Er hatte mit meinem Fall also nicht übermäßig viel Arbeit.

Problematisch ist, dass noch nicht alle Behandlungskosten reguliert sind und auch noch eine Regelung für die nicht ausgeheilten Verletzungen getroffen werden muss, evtl. steht auch noch Schmerzensgeld aus. Die gegnerische Versicherung hinterfragt die unfallbedingten Verletzungen mittlerweile und erstattet die Behandlungskosten nicht mehr. Meine Ansprüche kann ich meiner Meinung nach nicht ohne Anwalt durchsetzen.

Habe ich noch Anspruch auf einen Anwalt über die gegnerische Versicherung? Oder muss ich nun einen Anwalt aus eigener Tasche mandatieren? Sollte ich die gegnerische Versicherung über die Kündigung des Mandats informieren? Gibt es Fristen, die ich einhalten muss?

Allgemein würde mich auch interessieren, was mein Anwalt bisher gegenüber der gegnerischen Versicherung abgerechnet hat. Steht mir diese Information grundsätzlich zu? Kann ich Akteneinsicht bei meinem Anwalt anfordern?

Vielen Dank!

-- Editier von Frau_S am 11.07.2017 09:37

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