Untersuchungshaft 1

14. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb381455-10
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Untersuchungshaft 1

hallo

ein bekannter von mir wurde letzte woche in untersuchungshaft genommen, mit der begründung:
Flucht und verdunkelungsgefahr.

dazu ist zu sagen das der mann hier ein einfamilienhaus hat.
gattin die hier beim bund verbeamtet ist und zwei kinder die
hier studieren also wo sieht man da eine fluchtgefahr.

und verdunkelung ? die angebliche tat ist vier jahre her
also wenn da was verdunkelt werden sollte dann wär das schon hundertmal geschehen in der zeit.

warum nimmt man ihm nicht den reisepass ab und er muss sich wöchentlich auf der wache melden wie bei solchen fällen normalerweise gehandhabt wird?

gruss crizbee

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von fb381455-10 am 14.01.2014 10:21

dazu ist zu sagen das der mann hier ein einfamilienhaus hat.
gattin die hier beim bund verbeamtet ist und zwei kinder die
hier studieren also wo sieht man da eine fluchtgefahr.
Woher sollen wir das wissen?

quote:
von fb381455-10 am 14.01.2014 10:21

und verdunkelung ? die angebliche tat ist vier jahre her
also wenn da was verdunkelt werden sollte dann wär das schon hundertmal geschehen in der zeit.

Und wird andauern

quote:
von fb381455-10 am 14.01.2014 10:21

warum nimmt man ihm nicht den reisepass ab und er muss sich wöchentlich auf der wache melden wie bei solchen fällen normalerweise gehandhabt wird?

Die Bundesrepublik Deutschland ist ja von Freunden "umzingelt". Da kann man auch ohne Reisepass hin.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
wo sieht man da eine fluchtgefahr


Wir wissen ja nicht, um welchen Tatvorwurf es geht. Bei hinreichend schweren Straftaten (Mord etc.) wird eine Fluchtgefahr auch bei bestehender starker sozialer Einbindung angenommen.

quote:
und verdunkelung ? die angebliche tat ist vier jahre her
also wenn da was verdunkelt werden sollte dann wär das schon hundertmal geschehen in der zeit.


Ebenso: zu wenig Informationen. Wenn z.B. erst jetzt ein neuer Zeuge für die Tat aufgetaucht ist, könnte zu befürchten sein, daß dieser eingeschüchtert werden soll. Dann hätten wir Verdunkelungsgefahr.

quote:
warum nimmt man ihm nicht den reisepass ab und er muss sich wöchentlich auf der wache melden wie bei solchen fällen normalerweise gehandhabt wird?


Wie schon gesagt, wir wissen ja nicht, ob es um Diebstahl einer 100-EUR-Uhr oder um drölffachen Mord geht.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

trotz allem wird eine Diskussion hier nicht viel bringen im Einzelfall.

Der Richter hatte eben triftige Gründe die für eine Inhaftierung im Rahmen der Untersuchungshaft ausreichend sind.


Ihr Bekannter kann sich nur einen Anwalt nehmen und eine Haftprüfung durchführen lassen. Der Anwalt wird dann natürlich alle verfügbaren rechtlichen Mittel verwenden um ihn aus der U-Haft rauszukriegen. Erfahrungsgemäß ist es jedoch schwer rauszukommen, wenn man schon mal drin ist.


Ohne genauere Angaben, die man aber nicht unbedingt öffentlich im Internet tätigen sollte, kann hier niemand eine wirkliche Meinung zu dem Fall äußern. Zumal es nichts hilft, wenn hier im Forum Entscheidungen eines Richter angezweifelt werden. Denn den wird einen Foreneintrag peripher tangieren.

Grüße
PP

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Zumal es nichts hilft, wenn hier im Forum Entscheidungen eines Richter angezweifelt werden. Denn den wird einen Foreneintrag peripher tangieren.


Richtig, aber manchmal möchte der Betroffene (oder dessen Angehörige) einfach nur wissen, ob das alles so seine Richtigkeit hat. Dafür ist das Forum auch da. :)

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""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

natürlich ist das Forum dafür da, dennoch kann sich hier keiner ohne Akteneinsicht, insbesondere in dieser Sache, bei der es um eine Richterentscheidung hinsichtlich der U-Haft-Frage geht, eine rechtliche Beurteilung in diesem Einzelfall erlauben.

Die Richtigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verhängung der U-Haft kann hier ohne Akteneinsicht und weitere Angaben definitiv nicht beurteilt werden. Das ist eindeutig Sache eines Anwalts.

Wir können im Forum nur unsere eigene Meinung auf Basis der Angaben des Fragestellers äußern, jedoch nie rechtlich verlässlichen Rat geben.

Ganz pingelig gesehen dürften wir zu Einzelfällen gar keine rechtliche Beratschlagung durchführen, was in der Praxis eben nicht so eng gesehen wird.

Grüße
PP

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ganz pingelig gesehen dürften wir zu Einzelfällen gar keine rechtliche Beratschlagung durchführen <hr size=1 noshade>


Doch, wir dürfen unsere Meinung auch zu einem konkreten Einzelfall kundtun (zum einen wegen §2 III (5) RDG , zum anderen, weil RDG nicht ausdrücklich die Verfassung einschränkt, Art. 5 I GG ).

Es ist ein verbreiteter Irrtum, daß jegliche Erörterung eines konkreten Einzelfalls schon nach RDG untersagt ist, das sagt §2 III (5) RDG gerade anders. Solange die Erörterung "an die Allgemeinheit gerichtet" ist, dürfen auch "Rechtsfälle" (also konkrete Einzelfälle) diskutiert werden. Nur weil die betroffenen Personen mitlesen, wird daraus noch keine Rechtsdienstleistung.

Erst mit konkreter Rechtsberatung ("da mußt du einen Brief folgenden Inhalts schreiben: ...") oder Geschäftsbesorgung ("komm, ich mach für dich die Schriftsätze für die Klage") ist die Grenze überschritten.

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#7
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Deswegen sprach ich ja auch von rechtlicher Beratschlagung und nicht von Meinungsäußerung. Diese ist natürlich, wie Sie sagen, verfassungsrechtlich geschützt und erlaubt. ;)

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