Unterschrift gefälscht - Hilfe

19. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)
Unterschrift gefälscht - Hilfe

Ich habe mich vor einigen Wochen in der Filiale eines Mobilfunkunternehmens hinsichtlich eines DSL-Surfstikcks beraten lassen. Da die Verkäuferin keinen mehr vorrätig hatte, versprach sie mir mir einen zurück zu legen sobald wieder einer reinkommt, wen sie meinen Ausweis und meine Bankkarte kopieren dürfte. Ich solle eine Woche später wieder kommen und könnte den Surfstick dann abholen wenn ich wollte. Länger würde sie ihn nicht zurücklegen können.

Gedankenlos und naiv gab ich ihr beides damit sie sich eine Kopie anfertigen konnte. Sehr dumm von mir...
Allerdings war zufälligerweise eine Arbeitskollegin von mir dabei, die diesen Vorgang soweit bezeugen kann.

Da ich jedoch keine Zeit und kein Interesse mehr an dem Stick hatte, ließ ich die Woche tatenlos verstreichen und vergaß dies erst mal. Ich hatte ja weder einen Vertrag mündlich vereinbart noch etwas unterschrieben.

Nun kam gestern eine Rechnung von diesem Unternehmen. Offensichtlich wurde ich genau eine Woche nach diesem Beratungsgespräch mit 3 Mobilfunknummern und einem teuren Surftarif angemeldet und müsse nun dafür die nächsten 24 Monate bezahlen. Als Grundlage dient die Kopie meines Personalausweises sowie die Kopie meiner ec-Karte. Zudem ist der Vertrag für diese Nummern an 3 Stellen mit meinem Namen unterschrieben (Vertrag, Schufa, Einzugsermächtigung) wie mit die Service-Hotline des Unternehmens mitgeteilt hat.

Da ich genau weiß dass ich diesen Vertrag weder unterschrieben noch vereinbart habe, müssen die Unterschriften von der Verkäuferin in dem Shop gefälscht worden sein um einen Vertragsabschluß zu erreichen. Ich war an dem Tag ja nicht mal in dem Shop als der Vertrag angeblich abgeschloßen wurde.

Ich bin heute zu dem Shop gegangen und wollte die Mitarbeiterin zur Rede stellen, doch war sie nicht da. Der anwesende Mitarbeiter hat mich ausgelacht und gemeint ich soll ruhig Anzeige erstatten, so hätten schon viele versucht aus ihren Verträgen zu kommen, das würde mir nichts nützen.

Was kann ich jetzt tun? Das Unternehmen habe ich bereits informiert, doch kann ich an den Verträgen erstmal nichts ändern, da ich ja nicht mal ein Kundenkennwort habe. Nach viel Telephonieren haben die sich zumindest bereit erklärt, die SIM-Karten erstmal zu sperren. Doch kann diese Sperrung jederzeit von jemandem mit dem Kundenkennwort aufgehoben werden.

Am Montag plane ich erst mal zur Polizei zu gehen und den Vorgang zur Anzeige zu bringen. Wegen was kann ich die Shopmitarbeiterin alles anzeigen? Betrug? Urkundenfälschung? Datenmissbrauch?

Kann ich das auch alles irgendwie beweisen?

Wie komme ich nun aus diesem teuren Vertrag raus? Das Unternehmen selbst teilte mir mit, meine Geschichte sei völlig unglaubwürdig und als Beweis dient die Kopie meines Ausweises und meiner ec-Karte, denn diese würden deren Mitarbeiter nur bei Vertragsabschluß kopieren.

Muss ich auf eigene Kosten ein graphologisches Gutachten erstellen lassen? Wie sicher ist es dass dabei zweifelsfrei festgestellt wird, dass ich nicht unterschrieben habe? Oder funktioniert sowas nur im Fernsehen?

Ich habe richtig Angst nicht mehr aus diesem Vertrag raus zu kommen, nur weil ich gedankenlos meinen Perso und meine ec-Karte habe kopieren lassen. Im Nachhinen ärgere ich mich extrem wie ich das nur tun konnte, doch jetzt ist es zu spät... Habt ihr einen Rat in diesem Fall für mich?

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Strafanzeige gegen unbekannt erstatten und Anzeigebestätigung in Kopie an O2 in München (!!!) per Einschreiben senden. Verträge abstreiten und um schriftliche Stellungnahme bitten. Einzug von Gebühren untersagen bzw. sofort rückbuchen lassen.

Wetten das du da (nach einiger Zeit) problemlos rauskommst?
Bloß nicht rumtelefonieren! Solche Dinge macht man rechtsverbindlich.



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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
an O2 in München (!!!) per Einschreiben senden

Beabeiten die auch die rechtlichen Angelegenheiten von Vodafone und weiteren Mitbewerbern ?



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#3
 Von 
kai31580
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 73x hilfreich)

quote:
O2 in München (!!!)


Ich werd ********, jetzt hat Mr. Cool auch schon hellseherische Fähigkeiten, nenn mir doch mal bitte die Lottozahlen für die nächste Ziehung!

Wie kommst du denn auf O2, steht doch gar nicht in den Thread von welchem Anbieter die Rede ist!

quote:
Strafanzeige gegen unbekannt erstatten und Anzeigebestätigung in Kopie ............ (!!!) per Einschreiben senden. Verträge abstreiten und um schriftliche Stellungnahme bitten. Einzug von Gebühren untersagen bzw. sofort rückbuchen lassen.


Der Rest passt...

Bitte verrate mir deinen Trick ;-)

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Sorry, woher kam die Eingebung? Meine Glaskugel haut scheinbar schon selbst in die Tasten ...??? Wohl mit einem anderen Fall verwechselt. Oder der Fall bei meiner Frau - die wollte man auch so abzocken (O2-Händler).

VF ist wahrscheinlicher, da die zu viele Sticks verkauft haben.
Hoffe Euch wenigstens gut amüsiert zu haben ... :cheers:

Nachtrag: bei solchen Dingen immer direkt per Einschreibbref an Geschäftsleitung (Vodafone - Düsseldorf) adressieren. Niemals mit Hotline rumzackern.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#5
 Von 
guest-12321.11.2010 11:00:07
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Wenn er unschuldig ist, wird er nicht so saudämlich sein Anzeige zu erstatten

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" Gruss aus Offenbach"

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#7
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Verstehe ich jetzt nicht ganz. Wieso wäre es dämlich Anzeige zu erstatten? Und wie sinnvoll ist es denn so ein graphologisches Gutachten der Unterschriften erstellen zu lassen? Bringt das überhaupt was?

Nein, es war übrigens nicht Vodafone...

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12321.11.2010 11:00:07
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Keep Cool!

quote:
graphologisches Gutachten der Unterschriften erstellen zu lassen

Das macht das LKA kostenlos :grins:

Wenn tatsächlich ein Provisions-Betrug stattgefunden hat, dann brauchst du gar nichts weiter machen. Zwischenzeitlich kamen nur Forentroll-Beiträge, die man nicht beachten sollte. Und in der Tat - wer doch selbst die Verträge unterschrieben hat und nur eine Ausrede braucht, der wäre "nicht gut beraten".

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#10
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Ich bin am überlegen ob ich heute, bevor ich zur Poilzei gehe, nochmal in den Shop gehe und die Verkäuferin dort zur Rede stelle und das Gespräch eventuell heimlich als Audio-File aufzeichne. Wenn sie dann zumindest bestätigt dass sie eine Kopie meines Personalausweises sowie meiner ec-Karte angefrtigt hat ohne dass ein Vertragsabschluß gegeben war, würde mir das bei meiner Anzeige helfen und mir helfen, aus diesem Vertrag wieder raus zu kommen?

Oder würdet ihr mir davon abraten sie zur Rede zu stellen und das eventuell auch auf zu zeichnen?

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#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

So nicht!
Ein illegal aufgezeichnetes Audio oder Video bringt mehr Ärger als Nutzen!
Du unterstellst auch die Tat durch die Verkäuferin. Vorher nimmst du die Gewissheit. Es kann auch ein Mißbrauch der Kopien durch anderes Shop- oder Putzpersonal stattgefunden haben. Lass den Blödsinn und erstatte Anzeige gegen unbekannt für alle in Frage kommenden Straftaten und schildere sachlich die Story.

quote:
Allerdings war zufälligerweise eine Arbeitskollegin von mir dabei, die diesen Vorgang soweit bezeugen kann.


Was willst du mehr? Kollegin als Zeugin angeben und dann soll die Polizei ermitteln.
Möglicherweise liegen beim Provider auch gar keine Unterschriftsdokumente vor! Dann hat der Provider erst Recht ein Problem, denn der muß DIR nachweisen einen Vertrag geschlossen zu haben und nicht umgekehrt. Der Mißbrauch von einmal kopierten Ausweisunterlagen tritt leider immer wieder auf.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>nochmal in den Shop gehe und die Verkäuferin dort zur Rede stelle und das Gespräch eventuell heimlich als Audio-File aufzeichne. <hr size=1 noshade>

Erstens ist das aufzeichnen ilegal und bringt dir wohl eine Strafanzeige der Verkäuferin ein (§ 201 StGB ).
Desweiteren ist gar nicht erwiesen das es die Verkäuferin war. Das Putzpersonal wohl eher weniger da die keine Provison erhalten, aber das andere Shop-Personal ?


Deshalb so vorgehen wie von Mr.Cool geraten: erstatte Anzeige gegen unbekannt für alle in Frage kommenden Straftaten und schildere sachlich den Vorgang.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#13
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Also ich habe sie nun zur Rede gestellt und das Gespräch heimlich aufgezeichnet. Damit habe ich nun praktisch ein komplettes Geständnis von ihr dass sie (und kein anderer Mitarbeiter) vorsätzlich meine Unterschriften mehrfach gefälscht hat.

Sie hat mir nun versprochen die abgeschloßnenen Verträge innerhalb der nächsten Tage auf zu lösen - beispielsweise hat sie bereits letzte Woche wohl eine Kündigung abgeschickt und auch diese für mich unterschrieben. Alles angeblich natürlich nur in meinem Sinne...

Ich denke ich werde sie jetzt erst mal anzeigen und auf dieses Gespräch verweisen, jedoch vorerst verheimlichen dass ich eine Aufzeichnung davon besitze. Sollte sie dann alles abstreiten, gilt solch eine Aufzeichnung dann als Beweis? Oder ist sie ungültig weil sie unrechtmäßig erlangt wurde?

Diese Betrügerin kann mich ja gern wegen der Aufzeichnung anzeigen. Muss ich unter diesen Umständen tatsächlich mit einer Verurteilung rechnen?



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" "

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#14
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Damit habe ich nun praktisch ein komplettes Geständnis von ihr <hr size=1 noshade>


... und eine Straftat begangen. Glückwunsch, aber selber schuld, wenn du nicht liest, was man dir hier sagt.

quote:<hr size=1 noshade> Sollte sie dann alles abstreiten, gilt solch eine Aufzeichnung dann als Beweis? <hr size=1 noshade>


Nein.

quote:<hr size=1 noshade>Oder ist sie ungültig weil sie unrechtmäßig erlangt wurde? <hr size=1 noshade>


Richtig. Das BVerfG ist da recht streng. Es gibt zwar einige wenige Ausnahmen, davon ist hier aber nicht auszugehen. (Eine Ausnahme wäre, wenn die Beweisführung schon konzeptionell gar nicht anders möglich wäre, etwa bei anonymen Drohanrufen, um die Identität ermitteln zu können. Hier wäre dir aber möglich gewesen, einen Zeugen zum Gespräch mitzunehmen.)

quote:<hr size=1 noshade>Diese Betrügerin kann mich ja gern wegen der Aufzeichnung anzeigen. <hr size=1 noshade>


Wenn du das so "gerne" siehst, ist dir offenbar nicht bewußt, wie ärgerlich Vorstrafen werden können. Vor allem, wenn man sie evtl. bei Bewerbungen angeben muß.

quote:<hr size=1 noshade>Muss ich unter diesen Umständen tatsächlich mit einer Verurteilung rechnen? <hr size=1 noshade>


Selbstverständlich. Warum sollte die Strafbarkeit davon abhängen, aus welchen Motiven man das macht? Oder findest du in §201 StGB eine Einschränkung der Form "außer es gab einen wirklich guten Grund"?

-- Editiert am 23.11.2010 14:20

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#15
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

So, ich habe nun Anzeige erstattet. Der Polizist welcher diese aufgenommen hat, meinte ausdrücklich zu mir, dass es keineswegs strafbar sei, wenn ich unter solchen Umständen unter dem Verdacht des Betruges ein einzelnes Gespräch mit der Verdächtigen aufzeichnen würde.

Wichtig sei dabei lediglich, dass ich nicht permanent alle Gespräche in dem Shop aufgezeichnet hätte, also nicht einen unbestimmten Personenkreis belauscht hätte. Er meinte zudem, Ämter dürften solche Aufzeichnungen nicht vornehmen, ich als Privatperson jedoch durchaus, und dies würde auch bei einem eventuellen Beweisverfahren genutzt werden können.

So, und was stimmt nun? So ein Polizist muss es doch eigentlich genau wissen, oder? In der Anzeige selbst steht erstmal nicht, dass ich eine Aufzeichnung des Gesprächs besitze. Die wollte ich ja ohnehin nur für den Notfall haben, falls ich anders nicht aus dem Vertrag komme.

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#16
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

O mei Gott! Das erzähl mal dem Richter.

Selbst Polizisten und Staatsanwälte irren. Ein Semester Richterin Salesch dürfte den Irrtum beseitigen.

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"Es geht nicht darum Rechtsfälle zu gewinnen sondern Rechtsprobleme zu vermeiden!"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der Polizist welcher diese aufgenommen hat, meinte ausdrücklich zu mir, dass es keineswegs strafbar sei, wenn ich unter solchen Umständen unter dem Verdacht des Betruges ein einzelnes Gespräch mit der Verdächtigen aufzeichnen würde. <hr size=1 noshade>


Genau deswegen lasse ich mir im Zweifelsfall lieber von meiner Wurstverkäuferin Rechtsberatung erteilen als von einem Polizisten. Die verbreitet wenigstens keinen Unsinn im Brustton der Überzeugung "ich arbeite für das Gesetz, ich kenne das Gesetz".

quote:<hr size=1 noshade>Wichtig sei dabei lediglich, dass ich nicht permanent alle Gespräche in dem Shop aufgezeichnet hätte, also nicht einen unbestimmten Personenkreis belauscht hätte. <hr size=1 noshade>


Das findet natürlich an der Formulierung des §201 StGB nicht den geringsten Rückhalt.

quote:<hr size=1 noshade>Ämter dürften solche Aufzeichnungen nicht vornehmen, ich als Privatperson jedoch durchaus <hr size=1 noshade>


Das sehen das StGB (für die Strafbarkeit) und das BVerfG (für die Verwertbarkeit des Beweismittels) aber völlig anders.

quote:<hr size=1 noshade>So ein Polizist muss es doch eigentlich genau wissen, oder? <hr size=1 noshade>


Sollte man meinen, in der Regel ist aber das Gegenteil der Fall. Ich habe selten so abstrus falsche Rechtsansichten gekoppelt mit völliger Überzeugung von deren Richtigkeit gesehen wie bei Polizisten.

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#18
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Also ich habe bisher jetzt nirgendwo angegeben, dass ich das Gespräch aufgezeichnet habe. Dem Polizisten der die Anzeige aufgenommen hat, habe ich das zwar erzählt und ihn da nach gefragt, aber er hat es nicht in meine Aussage zum Sachverhalt hineingeschrieben. Von dem her ist das erst mal nicht so kritisch für mich.

Problematisch ist, dass sich in der Sache leider nichts zu tuen scheint. Weder der Mobilfunkanbieter antwortet mir auf meine Schreiben, noch bekomme ich endlich mal eine Antwort von der ermittelnden Staatsanwaltschaft. Wobei das vermutlich noch 'ne Weile dauern kann. Habt ihr da Erfahrungen wie lange die für ihre Ermittlungen in der Regel benötigen und wann ich mit einem Fortschritt in der Sache rechnen kann? Denn solange sich von Seiten der Staatsanwaltschaft nichts tut, werde ich vermutlich auch von dem Mobilfunkanbieter keine Antwort erhalten.

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#19
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nun eingestellt, mit der Begründung es ließe sich nicht mit der für eine Klageerhebung notwendigen Sicherheit ermitteln, dass die Mitarbeiterin den Vertrag gefälscht hätte. Damit ist die Sache jetzt nun wohl vorbei und die Betrügerin ist ungestraft davon gekommen.

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