Unterschlagung von Geld - nun Anzeige

27. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
kliso2003
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Unterschlagung von Geld - nun Anzeige

folgender fall: geld unterschlagen in höhe von ca. 11.000,-- EUR, danach mb und vb erhalten dazu, danach folgte Insovelnz, worin diese forderung als forderung als unerlaubte handlung angegeben wurde. nun 2 jahre später, kommt post von polizei zur vorladung wegen untreue. wie verhalten? muss man sich einen anwalt nehmen? muss man ins gefängnis oder geldstrafe ans gericht? vorbestrafung liegt nicht vor. danke schonmal.

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40 Antworten
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#1
 Von 
bernmuel
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Praktikant
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14x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kliso2003
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 9x hilfreich)

was bedeutet eine ersatzfreiheitsstrafe? wie lange dauert das ca.bis zum urteil? die vorladung kam heute von der Polizei, hat der Staatsanwalt denn schond en Fall oder warten die erst auf die Aussage bei der Polizei? d.h. wenn man die Geldstrafe bezahlt, entfällt die freiheitsstrafe?

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#3
 Von 
kliso2003
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 9x hilfreich)

kann die geldstrafe denn auch von einer anderen person für einen übernommen werden?

6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

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#5
 Von 
kliso2003
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 9x hilfreich)

kann die geldstrafe von einer anderen Person übernommen werden für einen,w enn man dazu nicht in der Lage ist, wegen Insolvenz? Und wenn ja, nach Leisten der Geldstrafe, ist der Fall dann abgeschlossen für die Staatsanwaltschaft oder wie sieht das aus? Muss man sich mit dem Gläubiger dann wegen dieser 11.000,-- EURO in verbindung setzen zwecks ausgleich?

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#6
 Von 
kliso2003
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 9x hilfreich)

kann die geldstrafe von einer anderen Person übernommen werden für einen,w enn man dazu nicht in der Lage ist, wegen Insolvenz? Und wenn ja, nach Leisten der Geldstrafe, ist der Fall dann abgeschlossen für die Staatsanwaltschaft oder wie sieht das aus? Muss man sich mit dem Gläubiger dann wegen dieser 11.000,-- EURO in verbindung setzen zwecks ausgleich?

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#7
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

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#8
 Von 
deeva
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 29x hilfreich)

woher du das Geld für eine Geldstrafe hast interessiert niemanden, solange es nicht aus einer Straftat kommt :-)
Sie muss lediglich bezahlt werden.

Allerdings würde ich Dir empfehlen doch einen RA in diesem Fall zu nehmen, und zwar bevor man zur Polizei geht.

Genaues kann aber erst ein Anwalt nach Akteneinsicht sagen.
Ausserdem geht es bei dieser Höhe wirklich darum ob eine Freiheitsstrafe oder noch eine Geldstrafe ausgesprochen wird.
Eine Geldstrafe ist aber wirklich nur mit sehr viel Glück oder einer guten Verteidigungsstrategie zu erreichen. Ich persönlich halte sie sogar für eher unwahrscheinlich.

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#9
 Von 
kliso2003
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 9x hilfreich)

z.b. die schwiegermutter. d.h. für den staatsanwalt wäre der fall dann abgeschlossen und man ist aber dann vorbestraft für immer?

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#10
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

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#11
 Von 
deeva
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 29x hilfreich)

wie gesagt, wenn dir jemand das Geld für eine geldstrafe gibt, dann interessiert dies niemanden.

Vorbestraft für immer ist mal gar niemand. Je nach Höhe der Geldstrafe oder auch Freiheitsstrafe verjähren diese Strafen nach bestimmten Zeiträumen wieder und werden aus dem BZR gelöscht.
Geldstrafen von unter 90 Tagessätzen werden nicht ins persönlichen Führungszeugnis aufgenommen und man darf sich als nicht vorbestraft bezeichnen.

Unter 90 Ts sind aber absolut unwahrscheinlich bei dieser Schadenssumme.

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#12
 Von 
kliso2003
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 9x hilfreich)

d.h. bei freiheitsstrafe muss man ins gefängnis? und woher soll man einen RA nehmen wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat? evtl. beim AMtsgericht fragen?

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#13
 Von 
kliso2003
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 9x hilfreich)

d.h. die vorladung bei der polizei braucht man nicht wahrzunehmen, kann sich aber schriftlich dazu äußern oder? Was passiert dann? wenn man kein eigenes einkommen haben sollte, kann trotzdem eine geldstrafe verhängt werden oder muss man dann doch mit der freiheitsstrafe rechnen?

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#14
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

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#15
 Von 
deeva
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 29x hilfreich)

zur Polizei muss man nicht, man kann sich äußern, oder auch nicht.

Lediglich wenn man eine Vorladung von der Staatsanwaltschaft bekommt, muss man dort hin gehen.

Freiheitsstrafe heisst Gefängnis, ausser die Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Dann muss man nicht ins Gefängis, es sei denn man begeht in der Bewährungszeit wieder eine Straftat.

Einen Pflichtverteidiger bekommt man erst, wenn man zum LG angeklagt wird oder in sonstigen bestimmten Fällen, die bei Ihnen hier nicht vorliegen. Dass sie keinen Anwalt bezahlen können spielt keine Rolle.

Wenn man kein Einkommen hat wird der Mindesttagessatz von 10 Euro angesetzt (Sozialhilfesatz).
Ob es eine geld- oder Freiheitsstrafe gibt hängt von der Tat, den Umständen und auch der Schadenshöhe ab, und die ist hier eben schon sehr hoch.

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#16
 Von 
kliso2003
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 9x hilfreich)

mit wieviel tagessätzen müßte man bei so einer Schadenssumme rechnen?

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#17
 Von 
kliso2003
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 9x hilfreich)

d.h. mein fall würde vom staatsanwalt überprüft werden - wie lange dauert so etwas - und wird man dann vorgeladen und muss dann vor dem Staatsanwalt vorsprechen und der entscheidet dann über Geld- oder Freiheitsstrafe? Wenn man nicht vorbestraft ist, hat man gut chancen, bewährung zu erhalten? bis zu wiviel tagessätze kann man bekommen?

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#18
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

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#19
 Von 
deeva
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 29x hilfreich)

Die Staatsanwaltschaft prüft und schreibt die Anklage.
Dann gibt es eine Gerichtsverhandlung bei der der Richter entscheidet, ob verurteilt wird und wozu.
Also Geldstrafe oder Freiheitsstrafe mit oder ohne Bewährung.

Man kann bis zu 360 Tagessätze bekommen.

Je nach Bundesland und Auslastung der GErichte dauert es von 6 Monaten bis zu knapp über einem Jahr bis eine Gerichtsverhandlung stattfindet.

Bis dahin sollte man sich um Rückzahlung des unterschlagenen Geldes bemühen, denn die Schadenswiedergutmachung zählt doch einiges.

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#20
 Von 
kliso2003
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 9x hilfreich)

d.h. zur gerichtsverhandlung muss man dann auch hin oder nicht? und wie sieht es aus, wenn z.b. eine geldstrafe verhängt wird und man diese in raten abbezahlt wird der fall ja dann geschlossen sobald man die geldstrafe abbezahlt hat. was kann man machen, um die Schadenssumme auszugleichen,wnn man aber in der Insolvenz ist? soltle man mit diesem gläubiger auch ratenzahlungen selber vereinbaren oder wird dies auch übers gericht gemacht? Und die RAtenzahlungen an den gläubiger dürfen ja während der inso auch nicht von einem selber bezahlt werden.

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#21
 Von 
deeva
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 29x hilfreich)

Geldstrafe würde die jemand bezahlen, aber nicht den schaden??? In deiner ganzen Situation würde ich alles tun um einen Anwalt zu bezahlen.

Zur Gerichtsverhandlung muss man hingehen, wenn man eine Ladung bekommt. und die kommt immer!
Ausnahmen bestehen manchmal wenn man einen Anwalt hat, und der Richter auf das Erscheinen des Angeklagten verzichtet, ist aber eher selten. Kommt der Angeklagte zur Verhandlung nicht, kann der Richter einen Haftbefehl erlassen. Davon ist wirklich abzuraten.

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#22
 Von 
kliso2003
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 9x hilfreich)

soll ich dann sofort einen Anwalt für Strafrecht suchen? Was würde mich das alles kosten? meine insolvenz-verwalterin meinte, ich könnte einen übers amtsgericht bekommen bzw. die helfen mir weiter. soll ich dann direkt handeln oder erst warten, bis ich post vom staatsanwalt bekomme? meint ihr ein rechtsanwalt würde die ganze geschichte etwas positiv beeinflussen?

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#23
 Von 
deeva
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 29x hilfreich)

ein anwalt kann jedenfalls Akteneinsicht nehmen, BEVOR du zur Polizei gehst und irgndwelche angaben machst.

Für deine Strafsache bekommst du vom AG keinen Pflichtverteidiger bestellt, denn dafür liegen die gesetzlichen Voraussetzungen einfach nicht vor. Da hilft auch handeln nichts.

Von der StA kommt wahrscheinlich gar keine Post. Es wird entweder ein Strafbefehl ergehen (halte ich für sehr unwahrscheinlich in diesem Fall) oder eine Ladung zu einer Gerichtsverhandlung mit einer Anklageschrift.

Bezüglich der Kosten solltest du mal bei einem Anwalt nachfragen, denn Anwälte rechnen etweder über die gesetzlichen gebühren, Stunden, oder Pauschalhonorar ab. Das macht jeder anders, und eine verbindliche Auskunft kann dir nur ein anwalt geben.

Wenn Sie schon einen Anwalt nehmen, dann wäre umgehend, noch bevor irgendetwas bei der Polizei ausgesagt wird, zu empfehlen. Es wird deswegen nicht allzuviel teurer wie später, bringt aber viel mehr.
Ein Anwalt kann eventuell auf ERlass einen strafbefehls hinwirken, wenn Chancen bestehen, was eindeutig günstiger wäre.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
kliso2003
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 9x hilfreich)

termin bei der polizei ist jetzt dienstag,das ist ein bißchen knapp. was soll ich machen? einfach nicht hingehen oder die anschreiben daß ich mir einen anwalt nehme? schreibt der anwalt dann direkt die bei der polizei an oder wie läuft das dann? das mit dem urteil wird ja sich bestimmt hinziehen oder? wo finde ich am besten jetzt einen anwalt?

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#25
 Von 
deeva
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 29x hilfreich)

Anrufen oder Hinschreiben, dass Sie vorher einen Anwalt konsultieren möchten.
Selbst wenn Sie den Termin einfach gar nicht wahrnehmen würden, würde nichts passieren, denn man ist nicht verpflichtet dort zu erscheinen.

Der Anwalt schreibt dann sowohl der Polizei, als auch der Staatsanwaltschaft wegen Akteneinsicht.

Bis zu einer Verhandlung kann es sich zwar hinziehen, doch die Akteneinsicht vorher ist hilfreich, um alle Zeugenaussagen, Polizeiaufzeichnungen und Vorwürfe zu sehen.

Einen Anwalt findest du jedenfalls in den gelben Seiten aus deiner Stadt oder im Internet. Auf jeden Fall einen Anwalt für Strafrecht nehmen. In den gelben Seiten steht auch die KAtegorie Strafrecht drin.
Dann in den Kanzleien anrufen und nachfragen.
Vielleicht kennen Sie irgendjemand der einen Anwalt empfehlen kann.

Aber wie gesagt unbedingt einen Anwalt für Strafrecht nehmen! Empfehlenswert ist sogar ein Fachanwalt für Strafrecht.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
kliso2003
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 9x hilfreich)

muss ich mir denn einen anwalt in meiner nähe suchen oder auch etwas weiter weg?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
kliso2003
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 9x hilfreich)

übrigens: was kann ich machen, um schon mit der Rückzahlung der Schuldsumme anzufangen? Hatte bereits vor Anordnung des MB Raten gezahlt insgesamt EUR 1500,-- konnte aber dann nicht mehr weil ich keinen Job gefunden habe. Die sAche ist nur daß ich momentan kein eigenes Einkommen habe und ich mich in der Insolvenz befinde. Mein mann unterstütz mich finanziell er verdient auch nicht viel und wir haben noch 2 kleine Kinder zu versorgen. Kann mir der Anwalt in diesem FAll dann auch weiterhelfen wie ich zu verfahren habe? Ich kann jetzt nachts nicht mehr schlafen und hoffe, daß alles gut geht und ich nicht im Gefängnis lande! Was muss man eigentlich tun bei gemeinnützige ARbeit? Meint ihr ich bekomme 360 Tagessätze bei Geldstrafe bei einer Schuldsumme von 11.000,-- EUR. Wünschte ich könnte alles rückgängig machen.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
deeva
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 29x hilfreich)

mit Insolvenzrecht kenne ich mich gar nicht aus, da solltest du entweder auch den Anwalt fragen, oder den Insolvenzverwalter.

Einen anwalt kann man sich zwar theoretisch in ganz Deutschalnd nehmen, jedoch muss man zum Beratungsgespräch in die Kanzlei, und die Fahrtkosten für den Anwalt zur Verhandlung werden wesentlich teurer.
Ausserdem kennt ein anwalt die lokalen Staatsanwälte und Richter besser als einer von Ausserhalb.
Am besten ist ein Anwalt mit Sitz in dem Ort in dem du Angeklagt wirst, also meist der Wohnort, oder das nächtsgelegene Gericht.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
kliso2003
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich nochmal. Habe von der Polizei nun einen Bogen bekommen wo ich Adresse etc. angeben muss und wo ich ankreuzen kann ob ich die Straftat zugebe oder nicht. Ob ich mit de rEinstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße einverstanden bin oder ob ein anwalt alles für mich übernimmt.
Was soll ich jetzt machen? Habe bereits einen Anwalt kontaktiert und habe mit ihm kurz über Telefon gesprochen,er meinte, es könnte evtl.ein Strafbefehl geben ohne das die Angelegenheit zum Richter geht und daß es zu einer Verhandlung kommt weil ich seinerzeit ein Schuldanerkenntnis unterschrieben hatte udn sowohl ein Jahr lang EUR 250,-- / Monat bereits zurückgezahlt hatte, aber dann ging das nicht mehr und ich mußte u.a. auch Involvenz anmelden.
Was meint ihr? Soll ich den Bogen ausfüllen ich gebe die STraftat zu und ich bin mit der Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße einverstanden?

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
deeva
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 29x hilfreich)

hat der Anwalt nun Prozeßvollmacht?

Wenn ja dann den Bogen zum Anwalt geben, und nicht selbst ausfüllen. Normalerweise schreibt der Anwalt einen Brief an die Polizei, dass im Moment keine Aussage gemacht wird, und eventuell eine Verteidigererklärung an die STA, bzw. telefoniert oder spricht persönlich mit dem bearbeitenden Staatsanwalt.

Wie sind Sie denn mit dem Anwalt verblieben? Im Normalfall soll man jede Post die man von den GErichten oder der Polizei bekommt direkt an den Anwalt weiterleiten.

0x Hilfreiche Antwort

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