Hallo Forumsmitglieder,
meine Halbschwester hat eine Original-Vorsorgevollmacht, die meine Mutter auf mich ausgestellt hatte einbehalten udn unterschlagen. Für die Unterschlagung gibt es keine Zeugen.
Dann beantragte sie ohne mein Wissen beim Amtsgericht die Bestellung eines amtlichen Betreuers für meine demenziell erkrankte Mutter und benannte sich selbst dafür. Kreuzte im amtlichen Vordruck an, dass meine Mutter noch keinen Vorsorgebevollmächtigten bestimmt habe - was also gelogen war.
Da ich als Angehörige vom Antrag in Kenntnis gesetzt wurde und
glücklicherweise doch noch eine Kopie von der Vorsorgevollmacht fand, war der Antrag obsolet.
Doch wie sieht es aus:
Hat sich meine Halbschwester mit ihrem Verhalten, der Unterschalgung und dem durch Lüge aufgebautem Bestreben auf Bevollmächtigung strafbar gemacht? Wäre sie dafür zu belangen? Wenn ja, wie und in welchem Zeitraum müsste das stattfinden und wie ginge man vor?
Es gibt zwar für die Unterschlagung keine Zeugen, wohl aber, dass sie von der Bevollmächtigung meiner Mutter auf mich wusste.
Würde mich freuen, dazu was in Erfahrung zu bringen!!
Unterschlagung Vorsorgevollmacht
29. Januar 2007
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Frage vom 29. Januar 2007 | 18:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschlagung Vorsorgevollmacht
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