Unterschlagung - Betrug - Verwaltertätigkeit Hauskonto

7. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Brehmion
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterschlagung - Betrug - Verwaltertätigkeit Hauskonto

sorry, das ist etwas länger: Ich mache seit 2 Jahren die Verwaltung unseres 2-Fam.Hauses. Mit der anderen Eigentümerin - alte Dame (75)- verstand ich mich 15 Jahre lang prima bis sie vor 2 Monaten plötzlich ihren Erben (nicht verwandt, Nachbarn) gegenüber behauptete ich hätte sie genötigt ihr Testament zu ändern - was nicht stimmt. Ebenso log sie in anderen Bereichen - In dem neuen Testament erscheine ich gar nicht, sie bat mich um die Aufsetzung und ich legte ihr lediglich einen Vordruck hin welchen sie hätte abschreiben können. Es kam ein Schreiben vom Anwalt - mein RA reagierte entsprechend darauf und es war Ruhe.. Ich hätte auch Zeugen dass sie auch anderen gegenüber seit Monaten jammerte sie würde von den Erben unter Druck gesetzt und wolle das Testam. ändern..
Das war die Vorgeschichte..
Nun führe ich das Hauskonto. Auf diesem befand sich seit Jahren Guthaben von ihr und mir (von 2002 und 2006) da der frühere private Verwalter (mit dem sie sich verstritt weil sie ihm "Unklarheiten" vorwarf. Ich hob Anfang 2016 mein Guthaben ab da ich das Geld für meinen Anteil der Dachsanierung benötigte. (darüber gab es immer nur handschriftliche Aufzeichnungen des Ex-Verwalters, alte Kontoauszüge gibt es nicht mehr). Ihr Guthaben ist weiterhin drauf - ich führe diese handschriftliche Rechnung weiter. Die erste Zahlung 2002 von 1000 Euro erfolgte damals von mir in bar an sie da es beim Einzug noch kein Hauskonto gab und Öl bestellt werden musste. Leider habe ich keine Quittung. Der Hausverwalter (über 80 Jahre alt) wusste angeblich nichts davon wie ich 2 Jahre später erfuhr.. Wir hatten viel Arbeit in der Wohnung und erst Jahre später fiel mir auf dass diese 1000 Euro nicht in seinen Mitteilungen erschienen. Auch Madame von oben kann sich nicht erinnern. Ich habe nur ein von mir geschriebenes Gedächtnisprotokoll. Nun hob ich also mein gesamtes Guthaben ab - nun will die "Gegenseite" mich verklagen wegen Unterschlagung..
Ich kann dieses Guthaben nicht wirklich "beweisen" leider, ebenso wie die Gegenseite ihre Behauptung beweisen kann, diese hat allerdings schon durch ihre anderen Lügereien (3 Zeugen vorhanden!!) unglaubwürdig gemacht.
Wir hatten immer alles mündlich abgesprochen, auch von meiner Abhebung und allem anderen wurde sie immer informiert. Ich habe für sie 15 Jahre lang immer alles erledigt, war immer für sie da..
Ich habe eine private Rechtschutz, die Sparte Wohnungseigentum habe ich allerdings erst im Jan. 2017 eingeschlossen.

Wäre diese Streitigkeit eine privatrechtliche oder betrifft sie das Wohneigentum?
Wie könnte die Sache ausgehen? Im Zweifel für die Angeklagte?

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Man muss erstmal die Sachen trennen - "andere Lügereien" sind Nebenkriegsschauplätze.

Zitat (von Brehmion):
Ihr Guthaben ist weiterhin drauf - ich führe diese handschriftliche Rechnung weiter.


Dann ist ja schonmal was vorhanden.



Zitat (von Brehmion):
Die erste Zahlung 2002 von 1000 Euro erfolgte damals von mir in bar an sie da es beim Einzug noch kein Hauskonto gab und Öl bestellt werden musste. Leider habe ich keine Quittung. Der Hausverwalter (über 80 Jahre alt) wusste angeblich nichts davon wie ich 2 Jahre später erfuhr..


Das müsste man dann ja irgendwie in die "Buchführung" (s.o.) mit übernommen haben.

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#2
 Von 
Rechtsanwalt Marco Lott
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 33x hilfreich)

Also strafrechtlich finde ich das ganze sehr "dünn". Wenn das Geld der Dame noch auf dem Konto ist und es lediglich um Vorgänge von 2002 bis 2006 geht, wird man ohnehin die Verjährung prüfen müssen.
Genaueres wird man ohnehin erst sagen können, wenn die Dame und ihre Erben Aussagen gemacht haben, die man dann prüfen kann.

Ich würde mir gegenwärtig keine all zu Großen sorgen machen und abwarten, was genau auf Sie zukommt.

Sollten Sie dennoch einen Rechtsanwalt benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich bin bundesweit tätig und dank moderner Kommunikationsmittel, ist die räumliche Entfernung heutzutage kaum noch ein Problem.

Mit freundlichen Grüßen


Marco Lott
Rechtsanwalt

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#3
 Von 
Brehmion
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

Aber die "Verjährung" beginnt ja wohl nun erst ab 2016 - wo ich "mein" Geld vom Hauskonto abhob. ??
Die Dame schaltet seit 2 Monaten je nach Sachlage auf "dement" - kann sich an nichts erinnern..
Da mir klar war dass es irgendwann wenn der Erbfall eintritt Ärger mit den Erben geben wird (sehr unangenehme Nachbarn) wollte ich "mein" Geld haben bevor diese Leute Zugriff auf das gemeinsame Hauskonto bekommen würden.
Da ich leider ja nicht wirklich nachweisen kann dass mir diese 1000 Euro zustehen..Selbst wenn man die damaligen Kontoauszüge irgendwie von der alten Bank besorgen könnte erscheint das Geld dort ja nicht. Meines Wissens hat sie damals die erste gemeinsame Ölrechnung davon bezahlt. Ordentliche "Buchführung" gab es wohl erst seit 2002, die Barzahlung an Sie erfolgte Ende 2001. Leider sind keine weiteren Unterlagen aus dieser Zeit mehr vorhanden.
Aussage gegen Aussage?
Durch die "anderen Lügereien" ist zumindest nachweisbar dass man ihren Angaben nicht glauben kann..

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#4
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Brehmion):
Meines Wissens hat sie damals die erste gemeinsame Ölrechnung davon bezahlt.


Die ja dann auch nicht über ein Hauskonto ging oder doch?! Kann gerade nicht nachvollziehen, dass das Geld einem tatsächlich alleinig zusteht.

Wenn das alles so lückenhaft ist, wird sie es auch nicht können und im Zweifel macht man für die Zeit vor 2002 halbe/halbe?

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#5
 Von 
Brehmion
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

Diese ersten 1000 Euro gingen nicht übers Hauskonto sondern wurden ihr bar (ohne Quittung) übergeben..und ich habe mir nun nach vielen Jahren das Geld zurückgeholt. Wie sie damals die Ölrechnung zahlte weiß ich nicht. Sie weiß ja davon angeblich nichts mehr - und der damalige Hausverwalter auch nicht (ihm glaube ich das sogar..) Die 1000 Euro hätten mir damals als Guthaben notiert werden müssen was nicht geschah.

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#6
 Von 
Rechtsanwalt Marco Lott
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 33x hilfreich)

Aber genau solche Lücken sind ja vorteilhaft. Im Falle einer Strafanzeige muss Ihnen der Vorwurf nachgewiesen werden. Sie haben ein Gedächtnisprotokoll, Sie haben Rechnungen (wenn auch nur handschriftlich), dass sind alles Punkte, die Ihre Aussage stützen.
Natürlich versucht (fast) jeder Beschuldigte sich irgendwie zu verteidigen und zu rechtfertigen, in Ihrem Fall klingt dass jedoch stimmig, so dass man nun einfach abwarten muss, was denn ermittelt wird, sollte es zu einer Anzeige kommen.

Was die Verjährung angeht haben Sie bezüglich der Abhebung recht, was die Abhebung betrifft. Eine Verjährung wäre jedoch dann zu problematisieren, wenn die Zahlungsvorgänge aus 2002 bis 2006 zum Anlass genommen werden sollten, einen Vorwurf gegen Sie zu konstruieren. Etwa Falschbuchungen etc.

Aussage gegen Aussage ist ein relativer Begriff, am Ende wird es eine Wertungsfrage sein. Es ist bei Weitem nicht so, dass der "gewinnt" der mehr Zeugen für seine Darstellung liefern kann.

Mit freundlichen Grüßen


Marco Lott
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi,

strafrechtlich sehe ich auch keine großen Probleme.

Zitat (von Brehmion):
Die 1000 Euro hätten mir damals als Guthaben notiert werden müssen
richtig.

Zitat (von Brehmion):
was nicht geschah.
Insoweit fehlt Ihnen jeder Beweis, dass es "ihr" Geld ist, wie sie schreiben.

Hinzu kommt, ihr eigener Vortrag, dass die Alte Dame das Geld für den Oeleinkauf aufgewandt hat.
Vom Oel haben sie auch partizipiert?
Das Geld ist also nie auf dem Hauskonto gelandet. Vom Hauskonto haben sie sich aber jetzt bedient.
Da stellt sich die nächste Frage. Durften sie ohne Zustimmung anderer das Hauskonto belasten? Auch ein Verwalter darf nur im Rahmen seiner Vollmachten über Hausgelder verfügen, nach eigenem Ermessen nur zur Gefahrenabwehr.

Strafrechtlich muss man Ihnen eine Schuld nachweisen (das Gericht muss davon überzeugt sein, dass sie Schuld sind).
Umgekehrt im Zivielrecht. Hier müssen sie einen Anspruch nachweisen. Da reicht es nicht etwas ohne jeden Beweis vorzutragen, wenn der Gegenpart dies bestreitet.

Es wurden in der Vergagenheit Fehler gemacht (z.B. fehlende Quittung und fehlende Buchung). Ich vermute, dass sich diese Fehler jetzt zu Ihren Ungunsten auswirken.

Berry

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#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Aber wenn Sie das Geld doch für den gemeinsamen kauf des Öls gegeben und es wohl auch dafür verwendet wurde, wie können Sie sich dass dann "zurück holen"? Es ist ja weg, von daher verstehe ich das nicht bzw kann verstehen, wenn sich jemand wundert, dass Sie plötzlich die (ausgegebenen) 1000 Euro von damals abheben.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Brehmion
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

nochmal zur Klarstellung -
Vorher gehörte der Dame das Haus alleine meine Wohnung war früher ihr Büro.Dann teilte sie alles auf und ich kaufte.
Diese Zahlung von 1000 € war als "Sonderzahlung gedacht da es noch kein gemeinsames Hauskonto gab - Diese Guthaben sollten irgendwann später zurückgezahlt werden. AB Januar 2002 zahlte jede Partei auf das dann vorhandene Konto monatlich einen festen Betrag ein - dadurch waren dann alle Kosten gedeckt. Es hätte dann Ende 2002 auch einen Überschuss durch meine Zahlung geben müssen - aber wie gesagt, ich achtete nicht darauf, fiel mir erst später ein..
Das gleiche passierte 2007 nochmals - da zahlte jede der beiden Parteien 700 Euro extra ein da es einen Engpass gab - lt. damaligem Verwalter. Diese 2. Zahlung erschien dann später auch handschriftlich auf den Abrechnungen als Guthaben - nur eben die von mir erstmals gezahlten 1000 Euro nicht - da er davon lt. seinen Angaben nichts wusste.Er nahm seine Tätigkeit erst Anfang 2002 auf.
Die Guthaben sollten dann einmal bei einem guten Kontostand ausgezahlt werden..wir ließen das Geld aber lange drauf - für evt. künftige Engpässe (hoher Ölpreis z.b.)
Nun habe ich eben mein gesamtes Guthaben abgehoben - nur sind diese ersten 1000 € nicht schriftlich nachweisbar. Sie hat es "vergessen" - ich kann es nicht beweisen.

Was mich besonders interessieren würde - ob hier die Rechtschutzversicherung greifen würde - ist das eine Sache des Eigentümerrechts oder des Privatrechts?
Die Private RV (inkl. Strafrecht) besteht schon lange, die Eigentumer-RV wurde erst im Januar dazu genommen, da gibt es ja wohl "Wartefristen"..

-- Editiert von Brehmion am 07.02.2017 16:44

-- Editiert von Brehmion am 07.02.2017 16:53

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