Unterschlagung, Vernehmung als Beschuldigter

15. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Lostrys
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschlagung, Vernehmung als Beschuldigter

Hallo!

Vor ca. einem Monat war ich mit einem Freund bei der Bank, dort haben wir 50€ in einem 2€ (25 x 2€) Geldbündel gefunden. So jung und so naiv wie wir sind haben wir das Geld natürlich mitgenommen. Ich muss dazu sagen, dass viele in dieser Situation das gleiche gemacht hätten, aufeinmal soviel Geld zu finden macht einen nunmal in diesem Moment ziemlich glücklich.

Aber heute habe ich einen Brief vom Polizeipräsidium bekommen, in welcher ich wegen Unterschlagung als Beschuldigter vernommen werden soll.

Selbstverständlich habe ich vor die Sache zuzugeben, da ich vorher auch nie aufgefallen bin.

Meine Frage ist: Mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen, außer dass ich das Geld natürlich zurückzahlen muss?


Liebe Grüße

Lostrys

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23 Antworten
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#1
 Von 
Ratsuchender011050
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 68x hilfreich)

Nicht doch. Wieso rennt denn jeder zur Polizei?
Das gibts doch gar nicht. Du nimmst einen möglichen Anwalt sämtliche Chancen wenn es dumm läuft.

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#2
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Und seit wann gibt es 2 € Geldbündel ????

Aber süß "aufeinmal soviel Geld zu finden macht einen nunmal in diesem Moment ziemlich glücklich"




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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

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#3
 Von 
Ratsuchender011050
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 68x hilfreich)

Ne Lostrys meinte damit so ne Geldrolle mit solch Papier drum. Also so übereinanderliegende 2 Euro Münzen also Geldbündel .... :crazy:
:party: Wow, und der arme Prinzselo lässt sich das Geld reihenweise klauen und bekommt keinen Schuldigen in die Finger.


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#4
 Von 
Lostrys
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Leuteeeee :D

seit mal fair und lasst uns mal Ernst darüber diskutieren =)

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#5
 Von 
Ratsuchender011050
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 68x hilfreich)

Ich schrieb doch schon

quote:
Nicht doch. Wieso rennt denn jeder zur Polizei?
Das gibts doch gar nicht. Du nimmst einen möglichen Anwalt sämtliche Chancen wenn es dumm läuft.

Und das ist ernst. Nix bei der Polizei sagen. Rechtsschutz? Wenn ja die bezahlen bei fahrlässigkeit und bei Verfahreneinstellung und das erreicht u.U. ein Anwalt.

-------
Für die Rechtschreibefehler insbesondere Groß- und Kleinschreibung kann ich nicht verantwortlich gemacht werden, da aufgrund hängender Tasten insbesondere der Shift Taste (oder auf Homer Simpsonisch -Cetrettel-) und PC-Viren die den Text verändern es nicht in meiner Macht liegt.

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#6
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Da fehlen ne Menge Angbaen:

Alter
Wie kommen die auf dich
Wie genau hat das stattgefunden (wo lag das Geld)
Vorstrafen




-----------------
"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

quote:
Wenn ja die bezahlen bei fahrlässigkeit und bei Verfahreneinstellung und das erreicht u.U. ein Anwalt.


Unsinn. Rechtsschutzversicherungen treten nur bei Delikten ein, die auch eine fahrlässige Tatalternative haben (z.B. Körperverletzung, Brandstiftung), wenn diese fahrlässige Tatalternative vorgeworfen wird und/oder deswegen verurteilt wird.

Bei Taten die nur vorsätzlich begangen werden können , wie Unterschlagung, Diebstahl usw. tritt die normale Privat-Straf-RSV nie ein, bzw. leistet im Verurteilungsfall.

Und fahrlässige Unterschlagung gibt es nun mal nicht.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#8
 Von 
guest-12317.10.2010 15:31:09
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 28x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Ratsuchender011050
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 68x hilfreich)

Ach Leute.
Ihr seid echt die besten :grins:
Ich schrieb:

quote:
Rechtsschutz? Wenn ja die bezahlen bei fahrlässigkeit und bei Verfahreneinstellung und das erreicht u.U. ein Anwalt.

Das mit der fahrlässigkeit war nur auf die Rechtsschutz bezogen!
--> Um zu erklären das da die Rechtsschutz eintritt, dies war nicht auf Unterschlagung bezogen. Das stand da auch nirgends.
Rechtsschutz? (Das war eine Frage ob Rechtsschutz da ist)
die bezahlen bei fahrlässigkeit (auf die Rechtsschutz bezogen)
Verfahrenseinstellung (auch da, wenn eine andere Kostenentscheidung getroffen und nicht der Staatskasse auferlegt wird, übernehmen Rechtsschutzversicherer)
Nachzulesen: In verschiedenen Bedingungen von verschiedenen Versicherern.

z.B. Straf-Rechtsschutz (auch beim Vorwurf bestimmter Vorsatzstraftaten rückwirkender Rechtsschutz, wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt wird)

Der Link ist nicht als Werbung zu sehen sondern um Anton den Zauberer aufzuklären.
http://www.das.de/leistungen/privat/rs/bio/optimal/

Anton der Zauberer am besten ist doch wenn Sie[color=red] wieder den Account löschen wie in der Vergangenheit[/color] oder wurde der gelöscht? :banana:

P.S. Streetworker kann sich in den AGB verschiedener Anbieter auch "belehren" lassen.


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""

-- Editiert am 15.10.2010 16:40

-- Editiert am 15.10.2010 16:41

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12317.10.2010 15:31:09
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 28x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Lostrys
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebe User =)

vergisst mich bitte nicht!! Bin 20, und bin vorher nie strafrechtlich Aufgefallen, hab ne weiße Weste!

Bin auch in der Stadt ein bekannter ehrenamtlich tätiger Jugendlicher.

Also was denkt ihr, was da auf mich zu kommt? Das Geld zurückbezahlen ja, aber was noch? Sozialstunden? Gefängnis? Geldstrafe? Eintrag in das Führungszeugnis?

lg

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ratsuchender011050
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 68x hilfreich)

Ich bemühe mich doch nicht. :smoke:
Aber wenigstens weiß und kenn ich jetzt wen den -Freudenfeuer- meinte. :grins:

Ich wiederhole nochmal:

quote:
Da kann ein Anwalt auch nicht viel ausrichten.

Wieso? Genaue Details sind ja gar nicht bekannt.

quote:
Unsinn, Vorsatztaten sind sowieso nicht versichert,

das haben wir jetzt geklärt, wenn es denn eingestellt wird.

quote:
für den das "soviel Geld" ist, hat sowieso keine und auch kein Geld für einen Anwalt.

Ui ui, wie hier wieder Vorurteile entstehen. Lostrys wird schon Geld haben. Nur sind eben 50 Euro viel. Also ich weiß nicht wieso Lostrys so abgestrafft wird.
Naja, der Admin richtet das meistens. :grins:

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#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

aus der Verlinkung:

quote:<hr size=1 noshade>Straf-Rechtsschutz (auch beim Vorwurf bestimmter Vorsatzstraftaten rückwirkender Rechtsschutz, wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt wird) <hr size=1 noshade>


Ja, das ist der sog. erweiterte Strafrechtsschutz (den ich bisher nur aus dem Gewerbebereich kannte), der

a) Schwei*eteuer* ist und den deswegen kaum jemand hat
b) trotzdem iaR. noch eine nicht kleine Selbstbeteilgung hat, die in jedem Fall zu zahlen ist, wenn der Versicherer leistet und
c) teilweise (nicht immer und bei allen Gesellschaften) nur für den Vers.-Nehmer selbst gilt, aber nicht für mitversicherte Personen

Bei der genannten Gesellschaft käme man auf einen Jahresbeitrag von rd. 335,00 € und hätte trotzdem noch eine Selbstbeteilung von 250,00 € pro Fall zu zahlen.

Ganz so einfach: Hast du Rechtschutz? Die zahlt bei Einstellung !

...ist es also nicht. Da sind jede Menge wenn's und aber's dabei.

Außerdem ist auch völlig offen, ob Unterschlagung zu "den bestimmten Taten" gehört, und ob mit "Einstellung" auch Opportunitätseinstellungen gemeint sind, und nicht nur solche nach § 170 II StPO .






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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert am 15.10.2010 17:37

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#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>
Liebe User =)

vergisst mich bitte nicht <hr size=1 noshade>


Hast Du die tat denn schon zugegeben (ggü. der Bank oder sonstwem), oder ist sie Dir klar nachweisbar (z.B. per Video) oder willst Du sie -auch wenn sie Dir nicht nachweisbar wäre, aus moralischen Gründen zugeben?

In diesen Fällen ist es natürlich ratsam auch bei der Polizei reinen Tisch zu machen und die Sache zuzugeben. Bei 50,00 € kann man noch die "Unterschlagung einer geringwertigen Sache" [§ 248a StGB ] annehmen. Als nicht vorbelasteter wird da wohl eine Einstellung nach § 153a mit kleiner Geldauflage (falls man Erwachsenenrecht anwendet) herauskommen, oder eine nach § 45 JGG mit Sozialstunden als Auflage (wenn man Jugendrecht anwendet, was mit 20 gerade noch ginge). Einen Eintrag ins Führungszeugnis oder Bundeszentralregister gäbe es in beiden Fällen nicht.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#15
 Von 
Ratsuchender011050
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 68x hilfreich)

:grins:
Ist seit 2007 auch schon für private Personen zugänglich.
Soweit ich weiß (man wollte mir so eine Vers. aufdrehen) sind die §§ 153 ff StPO gemeint. Kann aber auch sein, das wie immer, einem es nur schmackhaft gemacht wird damit Leute wie der "Herr Kaiser" sich an den Provisionen dicke machen. :smoke:

Allerdings dürfte in jedem normalen Bundesbürger soviel Verstand vorhanden sein das man keine Straftaten auf Vorsatz begeht.
Ausnahmen gibts immer.
Hier in den Fall gehe ich davon aus, "Ui, Herrenloses Geld" und mitgenommen,
Hätten die beiden es nicht gemacht hätt ein anderer es mitgenommen,
Will aber trotzdem wissen
a) Wie ihr entdeckt wurdet?
b) Wie die dann auf eure Daten gekommen sind?
und c) Wo genau das Geld lag. Doch nicht mitten in den Geschäftsräumen der Bank? Dann wäre es echt :crazy:



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#16
 Von 
Lostrys
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

a) Ich denke durch die Videokamera und dass ich in dem Moment am Automaten war. Und meine eigenen Bankgeschäfte erledigt habe.

b) Wie gesagt, ich denke mal, da ich davor am Automaten war.

c) Das Geld lag in dem Auszahlungsautomaten unten im Fach. =/

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#17
 Von 
Ratsuchender011050
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 68x hilfreich)

na wenn das so ist wie bei c.) beschrieben, ist das dann wirklich unterschlagung?
Was soll man sonst machen wenn man Geld findet?
Angenommen man findet nen 50 Euro Schein auf der Straße.
Und dann? Zur Polizei oder ne Anzeige in der Zeitung schalten "Hab einen 50 Euro Schein gefunden. Derjenige der ihn verloren hat bitte bei mir melden."
Na viel Spaß :grins:


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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Was soll man sonst machen wenn man Geld findet? <hr size=1 noshade>


Evtl bei der Bank abgeben?

quote:<hr size=1 noshade>Angenommen man findet nen 50 Euro Schein auf der Straße.
Und dann? Zur Polizei <hr size=1 noshade>


Genau!
Alles über 10€ muss angezeigt werden, kann man alles ab § 965 BGB lesen!

Hätte er das Geld abegeben, stünden ihm sogar noch 2,50 € Finderlohn zu! :grins:


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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Ratsuchender011050
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 68x hilfreich)

Ja aber vom rein logischen her. :???:
Was macht die Polizei damit? Oder die Bank?
Schuldenlöcher stopfen? Wenn darauf wenigstens steht:
-Wer diesen 50 € Schein findet, bitte ich diesen den Finder zurückzuschicken. An: Hans Mustermann, Mustermann Str. 765a, 01234 Musterstadt" ?
Ist doch idiotisch oder?

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Was macht die Polizei damit?


Na eben 6 Monate verwahren, so wie es im BGB steht.
Wenn sich bis dahin keiner meldert, gehörts dem Finder!

Was daran soll unlogisch sein??

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Ratsuchender011050
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 68x hilfreich)

Achso, na dann ist ja gut :grins:

quote:
Wenn sich bis dahin keiner meldert, gehörts dem Finder!


Bei Prinzselo funktioniert das aber auch anders. :grins: :grins: :grins: :grins:
Der will unbedingt das andere reich werden. (siehe Beitrag ?gestohlen? 3 Seite ganz unten)

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-- Editiert am 16.10.2010 17:11

-- Editiert am 16.10.2010 17:11

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Bei der Bank werden im Fall einer Abgabe des Geldes die Videos des Automaten gecheckt. So läßt sich ja rauskriegen, wer das Geld vergessen hat (KTO. Nurmmer). Im Zweifel war es der Kunde vor dem TE. Außerdem wird derjenige sich ja auch bei der Bank melden in der Hoffenung, dass der Automat das Geld wieder eingezogen hat. (Wie mein Bruder der Idiot ;) - läßt 1.000 € (!!!) im Schlitz stecken - und hatte das Glück dass es ein selten genutzter Automat war, der den Zaster wieder einzog, bevor der nächste Kunde kam)

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Wie mein Bruder [..] ein selten genutzter Automat war


Adresse bitte!

:grins:

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