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Unterschiedliche Hausordnung bzgl. Haustieren

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Unterschiedliche Hausordnung bzgl. Haustieren

Hallo,

ich habe eine Frage wegen Haustierhaltung.
Wir wohnen seit fast 3 Jahren in einem Zweifamilienhaus und haben damals ganz eindeutig Haustiere untersagt bekommen. Dies steht im Mietvertrag sowie in unserer Hausordnung.

Nun sind neue Mieter in die 2. Wohnung eingezogen und diesen hat der Vermieter nun auf einmal einen Hund erlaubt.
Geht das?

Zumal wegen dem Hund hier auf einmal Zäune und Eingrenzungen aufgestellt werden, die unsere Gemeinschaftsnutzung des Gartens und des Grundstücks stark beeinträchtigen.
Müssen wir das hinnehmen?

Kann da irgend jemand etwas zu sagen?

Vielen Dank für eure Beiträge.
und viele Grüße
Pelana


von Pelana am 19.04.2011 12:20
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>Unterschiedliche Hausordnung bzgl. Haustieren
quote:
haben damals ganz eindeutig Haustiere untersagt bekommen

Auf Eure diesbezügliche Nachfrage ?
quote:
die unsere Gemeinschaftsnutzung des Gartens und des Grundstücks stark beeinträchtigen.

Inwiefern ?



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von dem User forever known as Mortinghale am 19.04.2011 12:23
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>Unterschiedliche Hausordnung bzgl. Haustieren
Der Garten wurde mit einem Zaun (zwar mit Törchen), aber mit Zugang über deren Terrasse in der Mitte geteilt. Bisher konnten wir immer durchgehen und den Rasen mähen, was bis dato auch unsere Pflicht war. Nun kommen wir nicht mehr durch ohne Terminanfrage. Und wir müssen den Kasten mit dem abgemähten Gras zur unteren Hälfte schleppen.

Bisher war das immer offen und jeder konnte sich frei bewegen. Geht jetzt nicht mehr, sogar der Vermieter hat sich dem Zaun ein Eigentor geschossen, weil es jetzt nicht mehr ohne Weiteres an seine Bäume kommt.


von Pelana am 19.04.2011 12:36
Status: Praktikant (10 Beiträge)
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>Unterschiedliche Hausordnung bzgl. Haustieren
Krass.
Es war damals mit ein Entscheidungsgrund einzuziehen, weil wir dachten, es gibt in diesem Haus keine Hunde und Katzen.
Was ja bisher auch so war.


von Pelana am 19.04.2011 13:02
Status: Praktikant (10 Beiträge)
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>Unterschiedliche Hausordnung bzgl. Haustieren
Erstmal ist es hier so, dass der Vermieter hier ganz individuell entscheiden darf.

Und wenn man sich dann mal diese deine Aussage ansieht:

quote:
Zumal wegen dem Hund hier auf einmal Zäune und Eingrenzungen aufgestellt werden, die unsere Gemeinschaftsnutzung des Gartens und des Grundstücks stark beeinträchtigen.
Müssen wir das hinnehmen?


Was würdest du denn sagen, wenn ihr es wäret, die den Hund halten wolltet und ihr diese Zäune und Eingrenzungen aufgestellt hättet?

Das wäre doch sicher toll, oder?

Nix zu meckern dann?

Hinnehmen? Ich würde dir empfehlen, nochmal ganz lieb und nett mit deinem Vermieter zu reden, ob du nicht auch darfst...

Dann stört doch bestimmt auch der Zaun nicht mehr?

Aber wie gesagt, Hund ist nicht gleich Hund, so handhabe ich das.




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von HeavenlyHigh am 19.04.2011 17:46
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>Unterschiedliche Hausordnung bzgl. Haustieren
Aber wir wollen doch keine Hunde im Haus.
Deswegen waren wir ja wegen dem Verbot sehr zufrieden und hätten niemals gedacht, dass der Vermieter auf einmal seine Meinung ändern könnte.


von Pelana am 20.04.2011 13:45
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>Unterschiedliche Hausordnung bzgl. Haustieren
quote:
und hätten niemals gedacht, dass der Vermieter auf einmal seine Meinung ändern könnte.

Damit das ein Mensch seine Meinung sollte man durchaus rechnen - gerade als Frau ...



Sofern der Vermieter sich nicht in eurem Mietvertrag verpflichtet hat niemals Haustiere zu genehmigen, kann er neuen Mietern genehmigen was er will.



quote:
und den Rasen mähen, was bis dato auch unsere Pflicht war.

Jetzt nicht mehr?
Wie wurde diese vertraglich fixiert?



quote:
die unsere Gemeinschaftsnutzung des Gartens und des Grundstücks stark beeinträchtigen

Wie wurde diese vertraglich fixiert?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 21.04.2011 01:12
Status: Tao (17168 Beiträge)
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>Unterschiedliche Hausordnung bzgl. Haustieren
Die Mietverträge sind jeweils einzeln zu beurteilen und können unterschiedlich gestaltet sein. Daher können dem einen Mieter dinge erlaubt sein, welche dem anderen verboten sind. Einen Gleichbehandlungsgrundsatz gibt es insoweit nicht (anderes Bsp.: unterschiedlich hohe Mieten für gleiche Wohnungen).

Der Umstand, dass dem einen Mieter die Hundehaltung untersagt ist, bedeutet nicht, dass es auch im restlichen Haus keine Hund gibt. Da hätte der Vermieter schon zusichern müssen, dass das Haus „hunde-" bzw. „haustierfrei" ist. Der Fragesteller interpretiert zu viel in die ihm untersagte Hundehaltung hinein.

Bei der Gemeinschaftsnutzung des Gartens kommt es auf den Inhalt des Mietvertrages an. Ist dort eine Gemeinschaftsnutzung vereinbart, dann hat der Mieter auch einen Anspruch darauf. Durch einen Zaun mit Tor wird diese Nutzungsmöglichkeit noch nicht eingeschränkt, auch wenn es lästig ist, das Tor zu nutzen und jenseits des Zaunes ggf. der Eindruck entsteht, man nutze die „fremde" Gartenseite. Eine mietvertragswidrige Einschränkung liegt erst dann vor, wenn die Nutzung des jenseits des Zaunes liegenden Gartenteils untersagt oder faktisch unmöglich gemacht wird. Letzteres scheint der Fall zu sein („Nun kommen wir nicht mehr durch ohne Terminanfrage."), wobei der Fragesteller auf eine Terminanfrage angewiesen ist.
Liegt eine Einschränkung der Gartennutzung vor, ist der Fragesteller zu einer dauerhaften Herabsetzung der Miete in angemessener Höhe berechtigt. Was angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab, dürfte aber irgendwo zwischen gering und sehr gering liegen. Ob sich der Streit lohnt, mag der Fragesteller entscheiden. Alternativ könnte man sich mit Nachbarn und Vermieter zusammensetzen und für klare Verhältnisse sorgen, d.h. jeder Mieter lässt sich „seinen" Gartenteil zur alleinigen Nutzung zuweisen.


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von Ilsa1939 am 21.04.2011 18:12
Status: Unsterblich (3984 Beiträge)
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>Unterschiedliche Hausordnung bzgl. Haustieren
Herzlichen Dank für diesen letzten Beitrag.
Das war sehr aufschlussreich.

Liebe Grüße
Pelana

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von Pelana am 22.04.2011 08:59
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