Hallo,ich schreibe gerade eine Facharbeit über Widerruf und Anfechtung von Verfügungen von Todes wegen. Ich habe allerdings ein paar Fragen. Ich hoffe,dass mir hier geholfen werden kann1.) Gibt es das Wort "Testierform"? Umfasst dieser Begriff die 2.) Wie kann man die verschiedenen Verfügungen unterscheiden? Geht die Unterscheidung von Einzeltestamente (Privates, öffentliches und Nottestamente) und gemeinschaftliche Formen (gemeinschaftliches Testament und Erbvertrag)?Fällt der Erbvertrag überhaupt unter die gemeinschaftliche Form? Beim Widerruf und bei der Anfechtung ist normalerweise das privat,öffentliche und Nottestament der Regel, während das gemeinschaftliche Testament und Erbvertrag jeweils immer Ausnahmen haben.....Ich wäre für eine Hilfe,wie diese verschiedenen Formen unterschieden werden kann..... VIELEN DANK im Voraus Wie wäre es wenn man das nach den getroffenen Verfügungen unterscheidet?Weil einseitige bzw. testamentarische Verfügungen können ja jederzeit widerrufen werden, wechselbezügliche nur beschränkt und vertragliche gar nicht.....Hat einer eine Defintion von einseitigen Verfügungen (im Testament)....ich finde da irgendwie nichts....DANKE-- Editiert am 07.02.2010 00:35
quote:Ich wäre für eine Hilfe,wie diese verschiedenen Formen unterschieden werden kann.....
Wenn man so eine Facharbeit schreibt, dann sollte man wenigstens die entsprechenden Gesetzesgrundlagen kennen, bevor man hier Hilfe erbittet.An der Fragestellung kann man jedoch erkennen, dass Du keinerlei Vorkenntnisse zu diesem Thema hast und Dir auch keinerlei Mühe gegeben hast, irgendetwas zu diesem Thema zu lesen.Dass wir hier Deine Facharbeit verfassen geht aber eindeutig zu weit.