Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » 

Untersagter Tankstellen-Kauf durch Total vor BGH

AFP VOM 6.12.2011 | Nachrichten - Allgemein | 694 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Tankstellen-Markt, Total, Wettbewerb

Bundeskartellamt hatte Konzern Übernahme verboten

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat über den Wettbewerb im Tankstellen-Markt verhandelt. Konkret wandte sich der französische Mineralölkonzern Total gegen ein Verbot des Bundeskartellamts 2009, 59 Tankstellen in Sachsen und Thüringen vom österreichischen Konzern OMV zu übernehmen. Ob der BGH sein Urteil noch am Dienstag verkündet, war nach der Verhandlung zunächst noch offen.

Das Bundeskartellamt hatte das Verbot mit dem oligopolistischen Markt und dem ohnehin schon geringen Wettbewerb unter den Tankstellen begründet. Der Markt werde von den Marken Shell, Aral (BP), Jet (ConocoPhillips), Esso (ExxonMobil) und insbesondere in den neuen Bundesländern auch Total (Total-Fina) beherrscht. Dieses Oligopol werde durch die von Total geplante Übernahme verstärkt.

In der Vorinstanz war 2010 das Oberlandesgericht Düsseldorf den Argumenten von Total gefolgt, wonach die geplanten Übernahmen in Thüringen und Sachsen keine weiteren negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb gehabt hätten. Dagegen hatte das Bundeskartellamt den BGH angerufen.

Inzwischen hat das Bundeskartellamt den Mineralölmarkt in einer sogenannten Sektorenuntersuchung näher untersucht. Mit den im Mai veröffentlichten Ergebnissen sahen sich die Wettbewerbshüter auch im Fall Total bestätigt. Das wettbewerbslose Oligopol begünstige die Festsetzung einheitlicher Preise, ohne dass dafür verbotene Preisabsprachen notwendig seien.

06.12.2011 - 13:30 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011

123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97931
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwältin
Irina Küßner
Berlin
Arbeitsrecht, Reiserecht, Vertragsrecht, allgemein
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?