Untersagter Tankstellen-Kauf durch Total vor BGH
AFP VOM 6.12.2011 | Nachrichten - Allgemein | 694 Aufrufe Mehr zum Thema:Tankstellen-Markt, Total, Wettbewerb
Bundeskartellamt hatte Konzern Übernahme verboten
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat über den Wettbewerb im Tankstellen-Markt verhandelt. Konkret wandte sich der französische Mineralölkonzern Total gegen ein Verbot des Bundeskartellamts 2009, 59 Tankstellen in Sachsen und Thüringen vom österreichischen Konzern OMV zu übernehmen. Ob der BGH sein Urteil noch am Dienstag verkündet, war nach der Verhandlung zunächst noch offen.
Das Bundeskartellamt hatte das Verbot mit dem oligopolistischen Markt und dem ohnehin schon geringen Wettbewerb unter den Tankstellen begründet. Der Markt werde von den Marken Shell, Aral (BP), Jet (ConocoPhillips), Esso (ExxonMobil) und insbesondere in den neuen Bundesländern auch Total (Total-Fina) beherrscht. Dieses Oligopol werde durch die von Total geplante Übernahme verstärkt.
In der Vorinstanz war 2010 das Oberlandesgericht Düsseldorf den Argumenten von Total gefolgt, wonach die geplanten Übernahmen in Thüringen und Sachsen keine weiteren negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb gehabt hätten. Dagegen hatte das Bundeskartellamt den BGH angerufen.
Inzwischen hat das Bundeskartellamt den Mineralölmarkt in einer sogenannten Sektorenuntersuchung näher untersucht. Mit den im Mai veröffentlichten Ergebnissen sahen sich die Wettbewerbshüter auch im Fall Total bestätigt. Das wettbewerbslose Oligopol begünstige die Festsetzung einheitlicher Preise, ohne dass dafür verbotene Preisabsprachen notwendig seien.
06.12.2011 - 13:30 Uhr


