Unternehmereigenschaft bei Powersellern
Von Rechtsanwalt Thilo Zachow 6.6.2006 | Ratgeber - Internetrecht, Computerrecht | 6354 Aufrufe Mehr zum Thema:Powerseller, Unternehmer, ebay, gewerblich
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Thilo Zachow
Chemnitz
Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht Pers. Direktanfrage
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Bei Verträgen, die bei Internetauktionen zustande kommen und bei denen der Veräußerer Unternehmer ist, steht dem Erwerber ein Widerrufsrecht gemäß §§ 312d, 355 BGB zu. Bei Powersellern wird nach einer neuen Entscheidung des OLG Koblenz zudem die Beweislast umgekehrt. Der Powerseller muss danach beweisen, dass er nicht Unternehmer ist, sondern Verbraucher (OLG Koblenz, Beschluss v. 17.10.2005, Az. 5 U 1145/05).
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