Unternehmen lobt Gewinn aus und löst nicht ein

5. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)
Unternehmen lobt Gewinn aus und löst nicht ein

Hallo ihr Wissenden

Ein Unternehmen lobt bei einem Gewinnspiel einen Gewinn aus in Form einer Veranstaltung. "Wir laden dich und XY Freunde ein, bei uns..."

Es wurde ein ungefähres Datum, Mitte eines angegebenen Monats, für die Einlösung vorgegeben.
Es wurde kein Gewinner bekannt gegeben.
Der Gewinn wurde nicht eingelöst seitens des Unternehmens.

Meine Fragen dazu
Ist ein Unternehmen verpflichtet einen Gewinner zu ermitteln?
Muss der Gewinn auch (hier dann) stattfinden?
Welche Möglichkeiten besteht für Teilnehmer wenn kein Gewinner ermittelt wird?





Vielen Dank für hilfreiche Antworten

Sunbee

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Sunbee 1):
Der Gewinn wurde nicht eingelöst seitens des Unternehmens.

Logisch, denn den Gewinn einlösen kann nur der Gewinner.



Zitat (von Sunbee 1):
Ist ein Unternehmen verpflichtet einen Gewinner zu ermitteln?
Muss der Gewinn auch (hier dann) stattfinden?
Welche Möglichkeiten besteht für Teilnehmer wenn kein Gewinner ermittelt wird?

Kann alles sein oder auch nicht.

Ohne die genauen Bedingungen zu kennen, wird man da nicht sinnvoll drüber diskutieren können.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

"Teilen Sie uns Ihre Ideen und Wünsche (für einen Neubau) mit und mit etwas Glück sind Sie der erste, der mit 25 Freunden in unserer neu renovierten (nicht der Neubau) Filiale Mitte Oktober (2016) (Sport) darf, noch vor der offiziellen Eröffnung"

Die renovierte Filiale wurde später eröffnet, aber ohne Einlösung des Gewinns

Hallo Harry van Sell

das war der exakte Satz zu dem Gewinnspiel. Ist die Info so besser? Sonst einfach so konkret wie möglich fragen.
Vielen Dank für die Antwort

Sunbee



-- Editiert von Sunbee 1 am 05.01.2017 13:40

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Da steht nichts von einem Gewinn.
Da steht, das man eventell mit Freunden eingeladen wird. Wenn man Glück hat. Und wenn man kein Glück hat, dann wird es nichts mit der Einladung.



Selbst wenn es ein Gewinnspiel wäre, was wäre dann der Gewinn? Man darf als erster einen neuen Sport-Laden ansehen.
Toll ... was ist das objektiv wert? 0 EUR? 1 EUR?

Einklagen des Preise ginge nicht mehr, da der Oktober vorbei ist und man gar nicht mehr erste sein könnte. Bliebe also nur der Schadenersatz. Welcher Schaden ist entstanden (siehe oben)?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)



Vielen Dank für die Antwort.
Es war defintiv ein als Gewinnspiel ausgeschriebener Aufruf.
Der Satz "Mit etwas Glück gewinnen Sie.." bedeutet meiner Einschätzung nach, dass der Gewinner ausgelost wird und nicht zwingend die Idee und Wünsche die als beste eingeschätzt werden gewinnt.
Vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt: nicht ansehen, nutzen. Und das ist zum einen sicher ideell im Sinne eines unvergleichlichen Events, zum anderen pro Nase eine Ersparnis des Eintrittspreises.

Sunbee

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Sunbee 1):
Der Satz "Mit etwas Glück gewinnen Sie.." bedeutet meiner Einschätzung nach,

Der steht nirgendwo in dem von Dir zitierten.



Zitat (von Sunbee 1):
Vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt: nicht ansehen, nutzen.

Keines der Wörter steht irgendwo in dem von Dir zitierten.



Wenn Du nicht alles zitierst was da steht, sondern nur Teile, dann gibt es logischerweise auch keine sinnvollen Antworten ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

Zitat (von Sunbee 1):
"Teilen Sie uns Ihre Ideen und Wünsche (für einen Neubau) mit und mit etwas Glück sind Sie der erste, der mit 25 Freunden in unserer neu renovierten (nicht der Neubau) Filiale Mitte Oktober (2016) (Sport) darf, noch vor der offiziellen Eröffnung"



Über diesem Satz stand "Gewinnspiel"
Ein Unternehmen lobt einen Gewinn aus, für die Einsendung von Ideen und Wünschen für ein (neu zu bauendes) Sportgebäude. Dieser Gewinn besteht darin, ein anderes Sportgebäude als erster mit 25 Freunden nach dessen Sanierung zu nutzen.

-- Editiert von Sunbee 1 am 05.01.2017 15:18

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