Untermietvertrag unter Vorbehalt

1. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.07.2019 10:14:43
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermietvertrag unter Vorbehalt

Hallo,
ich habe eine Frage und zwar möchte ich meine Wohnung untervermieten. Ich habe jedoch noch keine Antwort von meinem Vermieter bekommen. Kann ich einen Untermietvertrag auch unter Vorbehalt ausstellen?

Ich freue mich auf eure Antworten.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Das sollte unproblematisch sein, Problematischer koennte es sein, einen Untermieter zu finden, der das akzeptiert.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Regenbogen88):
Kann ich einen Untermietvertrag auch unter Vorbehalt ausstellen?

Klar.
Man sollte dann nur ein paar EUR auf der hohen Kante haben, falls ein Gericht einen dann zum Schadenersatz verurteilt.

Es kann nämlich durchaus passieren, das ein Gericht entscheidet, das der Vorbehalt zwar gültig ist, der Vermieter aber den daraus resultierenen Schaden ersetzen muss.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Regenbogen88):
Kann ich einen Untermietvertrag auch unter Vorbehalt ausstellen?

Klar.
Man sollte dann nur ein paar EUR auf der hohen Kante haben, falls ein Gericht einen dann zum Schadenersatz verurteilt.

Es kann nämlich durchaus passieren, das ein Gericht entscheidet, das der Vorbehalt zwar gültig ist, der Vermieter aber den daraus resultierenen Schaden ersetzen muss.


Ironie?

Da der Vermieter faktisch einen Untermietvertrag akzeptieren muss, wäre hier mal von dir angebracht ein Urteil zu nennen, in dem der Mieter einen Schadenersatz an den Vermieter zahlen sollte, weil dieser untervermietet hat...

Ach findest du nicht?

https://news.immowelt.de/n/2297-untervermietung-nicht-erlaubt-vermieter-muss-unter-umstaenden-schadensersatz-zahlen.html

Allerdings ist der Vermieter zu Schadeneratz verpflichtet...

-- Editiert von asd1971 am 02.10.2017 10:21

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
wäre hier mal von dir angebracht ein Urteil zu nennen, in dem der Mieter einen Schadenersatz an den Vermieter zahlen sollte, weil dieser untervermietet hat...

Warum? So was habe ich nie behauptet.



Zitat (von Harry van Sell):
Es kann nämlich durchaus passieren, das ein Gericht entscheidet, das der Vorbehalt zwar gültig ist, der Vermieter aber den daraus resultierenen Schaden ersetzen muss.

Zitat (von asd1971):
Allerdings ist der Vermieter zu Schadeneratz verpflichtet...

Ich sags ja, zu doof zum lesen...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Das sollte unproblematisch sein, Problematischer koennte es sein, einen Untermieter zu finden, der das akzeptiert.


Würde ich auch sagen.

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