Hallo,
ich habe eine Frage und zwar möchte ich meine Wohnung untervermieten. Ich habe jedoch noch keine Antwort von meinem Vermieter bekommen. Kann ich einen Untermietvertrag auch unter Vorbehalt ausstellen?
Ich freue mich auf eure Antworten.
Untermietvertrag unter Vorbehalt
1. Oktober 2017
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Frage vom 1. Oktober 2017 | 15:10
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermietvertrag unter Vorbehalt
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#1
Antwort vom 1. Oktober 2017 | 15:37
Von
Status: Student (2464 Beiträge, 639x hilfreich)
Das sollte unproblematisch sein, Problematischer koennte es sein, einen Untermieter zu finden, der das akzeptiert.
#2
Antwort vom 1. Oktober 2017 | 16:57
Von
Status: Unbeschreiblich (119657 Beiträge, 39759x hilfreich)
ZitatKann ich einen Untermietvertrag auch unter Vorbehalt ausstellen? :
Klar.
Man sollte dann nur ein paar EUR auf der hohen Kante haben, falls ein Gericht einen dann zum Schadenersatz verurteilt.
Es kann nämlich durchaus passieren, das ein Gericht entscheidet, das der Vorbehalt zwar gültig ist, der Vermieter aber den daraus resultierenen Schaden ersetzen muss.
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#3
Antwort vom 2. Oktober 2017 | 10:18
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 994x hilfreich)
Zitat:ZitatKann ich einen Untermietvertrag auch unter Vorbehalt ausstellen? :
Klar.
Man sollte dann nur ein paar EUR auf der hohen Kante haben, falls ein Gericht einen dann zum Schadenersatz verurteilt.
Es kann nämlich durchaus passieren, das ein Gericht entscheidet, das der Vorbehalt zwar gültig ist, der Vermieter aber den daraus resultierenen Schaden ersetzen muss.
Ironie?
Da der Vermieter faktisch einen Untermietvertrag akzeptieren muss, wäre hier mal von dir angebracht ein Urteil zu nennen, in dem der Mieter einen Schadenersatz an den Vermieter zahlen sollte, weil dieser untervermietet hat...
Ach findest du nicht?
https://news.immowelt.de/n/2297-untervermietung-nicht-erlaubt-vermieter-muss-unter-umstaenden-schadensersatz-zahlen.html
Allerdings ist der Vermieter zu Schadeneratz verpflichtet...
-- Editiert von asd1971 am 02.10.2017 10:21
#4
Antwort vom 2. Oktober 2017 | 11:26
Von
Status: Unbeschreiblich (119657 Beiträge, 39759x hilfreich)
Zitatwäre hier mal von dir angebracht ein Urteil zu nennen, in dem der Mieter einen Schadenersatz an den Vermieter zahlen sollte, weil dieser untervermietet hat... :
Warum? So was habe ich nie behauptet.
ZitatEs kann nämlich durchaus passieren, das ein Gericht entscheidet, das der Vorbehalt zwar gültig ist, der Vermieter aber den daraus resultierenen Schaden ersetzen muss. :
ZitatAllerdings ist der Vermieter zu Schadeneratz verpflichtet... :
Ich sags ja, zu doof zum lesen...
#5
Antwort vom 2. Oktober 2017 | 12:22
Von
Status: Praktikant (931 Beiträge, 200x hilfreich)
ZitatDas sollte unproblematisch sein, Problematischer koennte es sein, einen Untermieter zu finden, der das akzeptiert. :
Würde ich auch sagen.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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