Untermietvertrag in Hauptmietvertrag umwandeln

5. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
pal365443
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 22x hilfreich)
Untermietvertrag in Hauptmietvertrag umwandeln

Hallo, ich wohne 6 Jahre als Mieter mit mündlichem Untermietvertrag in dieser Wohnung. Ich habe mich von meinem Partner, der Vertragspartner des Vermieters ist, also Hauptmieter, getrennt und er hat den Mietvertrag, der seit 6 Jahren nur auf ihn läuft gekündigt, da er nun umzieht.
Jetzt macht der Vermieter mit mir einen eigenen Hauptmietvertrag aus und möchte sogar noch die Miete erhöhen, obwohl ich nun alles alleine trage.
Wie sieht das aus, wäre es so, dass auch wegen Kündigungsschutz, die 6 Jahre, die ich hier schon wohne, dazu addiert werden können zu weiteren Mietjahren?

Und dh. aus einem mündlichen Mietvertrag muss der Vermieter einen neuen Mietvertrag machen oder gilt der derzeitige Mietvertrag? Es steht nicht mein Name dabei. Es gab zu Mietbeginn nur eine Unterschrift in der Hausordnung meinerseits, diese hat der Vermieter verlangt, dass wenigstens irgendwo meine Unterschrift dabei ist.
Der Vermieter war einverstanden, dass ich nicht im Mietvertrag dabei stehe

-- Editier von pal365443 am 05.10.2017 19:46

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von pal365443):
Wie sieht das aus, wäre es so, dass auch wegen Kündigungsschutz, die 6 Jahre, die ich hier schon wohne, dazu addiert werden können zu weiteren Mietjahren?

Ja, das könnten sie.
Ist nur fraglich, ob er Vermieter das macht. Vermutlich wird er dich das nicht antun.



Zitat (von pal365443):
Untermietvertrag in Hauptmietvertrag umwandeln

Geht nicht.
Man macht einen neuen Mietvertrag.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
pal365443
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 22x hilfreich)

Naja, ich ziehe ja nicht aus.
Ist ja wie mit Arbeitsverträgen, die man begrenzt 2 Jahre erneuern kann, dann ist man auch die Gesamtzeit dort, sonst könnte man doch weiterhin alle 2 Jahre einen neuen Arbeitsvertrag anbieten.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von pal365443):
Naja, ich ziehe ja nicht aus.

Das ist bequem, aber irrelevant.



Zitat (von pal365443):
Ist ja wie mit Arbeitsverträgen

Nicht mal im Ansatz.

Hier wechselt der Vertragspartner. Und kein Arbeitgeber rechnet irgendwelche Zeiten eines anderen, fremden Arbeitgeber an.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
pal365443
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 22x hilfreich)

Wie verhält es sich mit dem Wändestreichen, wenn ich wohnen bleibe?
Wir sind eingezogen und mussten die Wohnung weißen, da sie braun gestrichene Wände hatte, dh. in Hessen ist es meist so, dass die Einzuziehenden weißen und dann bei Abgabe keine Renovierungsarbeiten notwendig sind, außer die Wohnung sauber und möglichst ohne Schäden zu übergeben.
Bleibe ich wohnen und bekomme einen eigenen Mietvertrag, muss ich die Wände weißen?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von pal365443):
Wie verhält es sich mit dem Wändestreichen, wenn ich wohnen bleibe?

Da man unterbrechungsfrei wohnen bleibt: freie Farbwahl :)


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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