Untermietvertrag gekündigt ohne Einzug nun volle Kosten?

13. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb463771-96
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermietvertrag gekündigt ohne Einzug nun volle Kosten?

Guten Tag,

Ich habe einen Untermietvertrag fuer 1 Zimmer, 4.5 Monate Laufzeit unterzeichnet, allerdings bin ich dort nie eingezogen da ich kurzfristig in Neuseeland geblieben bin.

Bei der Wohbungsbesichtigung habe ich erwähnt das ich auf der Suche nach einer "richtigen" Wohnung bin und mir wurde mündlich und schriftlich angeboten früher aus dem Zimmer zu ziehen.

Nun soll ich ab Kündigungzeit 3.5 Monate, also fast die gesamten Kosten bezahlen. Ist das richtig so?

Liebe Grüße
K. R.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von fb463771-96):
Ich habe einen Untermietvertrag (123recht.net Tipp: Untermietvertrag Vorlage für eine Wohnung ) fuer 1 Zimmer, 4.5 Monate Laufzeit unterzeichnet,


Heißt was genau?

Ob man einzieht oder nicht spielt keine Rolle, die vertraglich vereinbarten Pflichten sind bis Vertragsende zu erfüllen.

Zitat (von fb463771-96):
und mir wurde mündlich und schriftlich angeboten früher aus dem Zimmer zu ziehen.


Ausziehen bedeutet nicht Vertragsende.

Zitat (von fb463771-96):
Nun soll ich ab Kündigungzeit 3.5 Monate, also fast die gesamten Kosten bezahlen. Ist das richtig so?


wie gesagt, die vertraglichen Pflichten sind zu erfüllen bis der Vertrag endet.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Bei der Wohbungsbesichtigung habe ich erwähnt das ich auf der Suche nach einer "richtigen" Wohnung bin und mir wurde mündlich und schriftlich angeboten früher aus dem Zimmer zu ziehen.


Wie genau, d.h. mit welche Worten wurde das schriftlich angeboten?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von fb463771-96):
Ich habe einen Untermietvertrag fuer 1 Zimmer, 4.5 Monate Laufzeit unterzeichnet


Was steht denn zu dem Punkt "Kündigung" in dem Vertrag? Und zwar wortwörtlich.

Zitat (von fb463771-96):
mir wurde mündlich und schriftlich angeboten früher aus dem Zimmer zu ziehen


Was steht dort genau?



Zitat (von fb463771-96):
Nun soll ich ab Kündigungzeit 3.5 Monate, also fast die gesamten Kosten bezahlen. Ist das richtig so?


Es könnten auch 4,5 Monate sein, je nach Vertraglicher Reglung im Mietvertrag. Dann wären 3,5 Monate sogar noch ein Schnäppchen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb463771-96):
mir wurde mündlich und schriftlich angeboten früher aus dem Zimmer zu ziehen.

Auszeihen kann man immer. Das bedeutet aber nicht, das man nicht kündigen muss und noch weniger, das man von sämtlichen Kosten befreit wäre.


Da müsste an mal den genauen Wortlaut der Vereinbarung prüfen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen