Guten Tag,
Ich habe einen Untermietvertrag fuer 1 Zimmer, 4.5 Monate Laufzeit unterzeichnet, allerdings bin ich dort nie eingezogen da ich kurzfristig in Neuseeland geblieben bin.
Bei der Wohbungsbesichtigung habe ich erwähnt das ich auf der Suche nach einer "richtigen" Wohnung bin und mir wurde mündlich und schriftlich angeboten früher aus dem Zimmer zu ziehen.
Nun soll ich ab Kündigungzeit 3.5 Monate, also fast die gesamten Kosten bezahlen. Ist das richtig so?
Liebe Grüße
K. R.
Untermietvertrag gekündigt ohne Einzug nun volle Kosten?
13. April 2017
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Frage vom 13. April 2017 | 10:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermietvertrag gekündigt ohne Einzug nun volle Kosten?
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#1
Antwort vom 13. April 2017 | 10:36
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
ZitatIch habe einen Untermietvertrag (123recht.net Tipp: Untermietvertrag Vorlage für eine Wohnung ) fuer 1 Zimmer, 4.5 Monate Laufzeit unterzeichnet, :
Heißt was genau?
Ob man einzieht oder nicht spielt keine Rolle, die vertraglich vereinbarten Pflichten sind bis Vertragsende zu erfüllen.
Zitatund mir wurde mündlich und schriftlich angeboten früher aus dem Zimmer zu ziehen. :
Ausziehen bedeutet nicht Vertragsende.
ZitatNun soll ich ab Kündigungzeit 3.5 Monate, also fast die gesamten Kosten bezahlen. Ist das richtig so? :
wie gesagt, die vertraglichen Pflichten sind zu erfüllen bis der Vertrag endet.
#2
Antwort vom 14. April 2017 | 08:36
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Bei der Wohbungsbesichtigung habe ich erwähnt das ich auf der Suche nach einer "richtigen" Wohnung bin und mir wurde mündlich und schriftlich angeboten früher aus dem Zimmer zu ziehen.
Wie genau, d.h. mit welche Worten wurde das schriftlich angeboten?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. April 2017 | 12:12
Von
Status: Master (4360 Beiträge, 2284x hilfreich)
ZitatIch habe einen Untermietvertrag fuer 1 Zimmer, 4.5 Monate Laufzeit unterzeichnet :
Was steht denn zu dem Punkt "Kündigung" in dem Vertrag? Und zwar wortwörtlich.
Zitatmir wurde mündlich und schriftlich angeboten früher aus dem Zimmer zu ziehen :
Was steht dort genau?
ZitatNun soll ich ab Kündigungzeit 3.5 Monate, also fast die gesamten Kosten bezahlen. Ist das richtig so? :
Es könnten auch 4,5 Monate sein, je nach Vertraglicher Reglung im Mietvertrag. Dann wären 3,5 Monate sogar noch ein Schnäppchen.
#4
Antwort vom 14. April 2017 | 14:54
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitatmir wurde mündlich und schriftlich angeboten früher aus dem Zimmer zu ziehen. :
Auszeihen kann man immer. Das bedeutet aber nicht, das man nicht kündigen muss und noch weniger, das man von sämtlichen Kosten befreit wäre.
Da müsste an mal den genauen Wortlaut der Vereinbarung prüfen.
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